Drucksache - 0259/5  

 
 
Betreff: Wer behindert wen im Fahrradverkehr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
23.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme
Beschluss

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.06.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Stellen im Bezirk zu eruieren, an denen ausgewiesene Fahrradwege für die Nutzenden zu Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmenden führen und Lösungsvorschläge, die zu einer Entschärfung beitragen, vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 1. August 2017 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die in der Begründung angeführten Radverkehrsführungen überprüft. Dabei haben sich allerdings keine Erkenntnisse ergeben, die unverzügliches Eingreifen nötig machen:

 

„Die beiden Bushaltestellen am Fehrbelliner Platz in der Brandenburgischen Straße weisen normale, in der ganzen Stadt anzutreffende Radverkehrsführungen auf, bei denen der Radverkehr während des Haltevorgang des Busses bzw. des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste am Beginn der Haltestelle warten muss. Sicher wäre eine Vorbeifahrmöglichkeit zur Steigerung der Attraktivität für den Radverkehr wünschenswert, aus Platzgründen bzw. wegen der U-Bahn-Eingangsbauten sehe ich hier aber kurzfristig keine Änderungsmöglichkeiten. Inwieweit sich im Zuge des früher oder später anstehenden behindertengerechten Ausbaus der Bushaltestellen hier Änderungsmöglichkeiten ergeben, muss das Straßen und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger zusammen mit dem Referat IV B und der VLB als zentraler Straßenverkehrsbehörde entscheiden, wenn ein entsprechendes Bushaltestellen-Vorhaben geplant wird.

 

Auch was die beiden angesprochenen Bereiche der Mierendorffstraße betrifft, ist nicht erkennbar, inwiefern hier besondere Konfliktsituationen bestehen. Der Radweg ist im Bereich des Fußgängerüberwegs deutlich erkennbar, durch helle Blindenleitplatten abgegrenzt und weit vom Eingang der Schule und dem Fußgängerüberweg entfernt, so dass auch Kinder diesen Weg leicht als Radweg erkennen können. Am Ende des östlichen Radwegs, der weit von der Mierendorffstraße abgegrenzt in die Nordhauser Straße einmündet, haben Radfahrende entsprechend den Regeln der Straßenverkehrsordnung keinen Vorrang, was aber angesichts der geringen Verkehrsstände auf der leicht zu querenden Nordhauser Straße unproblematisch ist. Die Sichtbeziehungen sind gut, da dort ein Halteverbot existiert, das nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung auch beachtet wird.“

 

Eine Überprüfung aller Radwege im Bezirk ist personell derzeit nicht leistbar, die Thematik wird bei der Aufstellung der Prioritätenliste Radfahrinfrastruktur von der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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