Drucksache - 0251/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass dieses schnellstmöglich prüft, ob das Wohn- und Geschäftshaus inkl. der Werkstatt und der überdachten Garagenanlage, von den Architekten Wilhelm Keller & Rudolf Prömmel, unter Denkmalschutz gestellt werden kann aufgrund seiner herausragenden geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 31. Juli 2017 mit:
„Aufgrund des umfangreichen Bauaktenmaterials das von der Anwohnerin Lisa Schmitz recherchiert und zusammengestellt wurde und einer Ortsbesichtigung am 26.7.2017 durch das LDA wurde die Denkmaleigenschaft des Objekts wegen seiner geschichtlichen (orts- und verkehrsgeschichtlichen) und städtebaulichen Bedeutung erkannt.
Das nach Entwurf der Architekten Wilhelm Keller und Rudolf Prömmel 1925-1927 für Sickermann und Heise erbaute Wohn- und Geschäftshaus mit Garagen im Hofkeller sowie Werkstattgebäuden und Tankstelle im überdachten Hof besitzt sehr gute Überlieferungsqualität.
Das Verfahren zur Denkmaleintragung der gesamten Anlage ist eingeleitet.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
in Vertretung Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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