Drucksache - 0172/5  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Hildegardstraße prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
25.04.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Hildegardstraße (und die zuführenden Nebenstraßen) als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30. September 2017 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Hildegardstraße und die zuführenden Nebenstraßen sind Bestandteil einer

Tempo-30-Zone und gelten damit bereits als verkehrsberuhigt. Sämtliche Straßen sind klassisch unterteilt in Bürgersteig und Fahrbahn. In der Hildegardstraße verläuft ein nicht benutzungspflichtiger, baulich angelegter Radweg auf dem Gehweg.

 

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in

Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- oder Erschließungsfunktion haben. Maßgebend für eine entsprechende Beschilderung ist insbesondere die angestrebte Verbesserung des Wohnumfelds durch eine Umgestaltung des Straßenraums. Die mit Z 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite erforderlich sein.

 

Dies trifft für die Hildegardstraße nicht zu. Entsprechende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers sind nicht in Planung. Eine entsprechende Anordnung – ohne vorherige bauliche Veränderungen – ist rechtlich nicht möglich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen