Drucksache - 0172/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Hildegardstraße (und die zuführenden Nebenstraßen) als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann.
Der BVV ist bis zum 30. September 2017 zu berichten.
Annegret Hansen
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Hildegardstraße und die zuführenden Nebenstraßen sind Bestandteil einer Tempo-30-Zone und gelten damit bereits als verkehrsberuhigt. Sämtliche Straßen sind klassisch unterteilt in Bürgersteig und Fahrbahn. In der Hildegardstraße verläuft ein nicht benutzungspflichtiger, baulich angelegter Radweg auf dem Gehweg.
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- oder Erschließungsfunktion haben. Maßgebend für eine entsprechende Beschilderung ist insbesondere die angestrebte Verbesserung des Wohnumfelds durch eine Umgestaltung des Straßenraums. Die mit Z 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite erforderlich sein.
Dies trifft für die Hildegardstraße nicht zu. Entsprechende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers sind nicht in Planung. Eine entsprechende Anordnung – ohne vorherige bauliche Veränderungen – ist rechtlich nicht möglich.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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