Drucksache - 0157/5
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass bei Neubau von Wohnungen im Bezirk in der Regel ein Parkplatz pro Wohneinheit geschaffen wird. Dies ist insbesondere über städtebauliche Verträge zu organisieren, aber auch bei etwaigen Änderungen von Bebauungsplänen in diese einzuarbeiten. Dabei sind unterirdische Parkmöglichkeiten vorzuziehen. Kann dieser Schlüssel im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist der zuständige Ausschuss unter Angabe der Gründe in der nächsten Sitzung zu informieren. Der BVV ist bis zum 30.05.2017 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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