Drucksache - 0132/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen ob und wie der tägliche Pressespiegel den Bezirksverordneten und ggf. auch den Bürgerdeputierten digital zugänglich gemacht werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Pressestelle erstellt keine elektronischen Pressespiegel, da diese immer abgabenpflichtig sind. Eine höhere Auflage des Druckexemplars würde die Kosten, wie unten beschrieben, zusätzlich enorm ansteigen lassen. Daher wird ein Papierpressespiegel mit maximal 6 Kopien gefertigt. Weitere Kopien wären durch die Rechte mit dem Erwerb eines gedruckten Exemplars nicht gedeckt und würden aufgrund der Rechtsverletzung hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Da die Pressestelle in diesem Falle als Herausgeber des Pressespiegels für ihn verantwortlich ist, muss sie rechtskonform Handeln. Durch eine missbräuchliche Behandlung wäre sie rechtlich angreifbar und müsste mit hohen Abmahn- und Honorarkosten rechnen.
Vergleich der Preise (ohne Sach- und Personalkosten)
Derzeitige Kosten (max. 6 Kopien) 2.470 Euro Papier-Pressespiegel (Auflage 62 Stk.) 8.900 Euro Elektronischer Pressespiegel (Auflage 62 Stk.) 10.100 Euro
Von der digitalen Verfügbarkeit wird aus Kostengründen und aus rechtlichen Gründen dringend abgeraten.
Naumann
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