Drucksache - 0128/5  

 
 
Betreff: Barrierefreier Zugang zum Schlosspark auch vom Bahnhof Jungfernheide
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Tillinger/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
12.04.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen vertagt   
10.05.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Voralge zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Zuwegung zum Schlosspark über die Fußgängerbrücke, die parallel zur Bahnbrücke den Tegeler Weg überspannt, barrierefrei gestaltet werden kann. Dabei ist auch mit darzustellen, wie hoch die entstehenden Kosten sind und eine zeitnahe Umsetzung ermöglich werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 22. September 2017 mit:

 

„Die Förderung der Barrierefreiheit in öffentlichen Straßenräumen ist ein zentrales Anliegen der Berliner Verkehrspolitik und ein wesentlicher Leistungsschwerpunkt der Berliner Fußverkehrsstrategie. Insofern ist der Einsatz der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf für einen barrierefreien Zugang zum Schlosspark Charlottenburg vom S- und U-Bahnhof Jungfernheide grundsätzlich zu begrüßen.

 

Der vorhandene Fußweg vom Bahnhof Jungfernheide zum nördlichen Eingang des Schlossparks führt über eine Fußgängerbrücke, den Jungfernheidesteg, welcher sowohl den Tegeler Weg als auch die Spree überspannt. Dieses Bauwerk befindet sich in der Baulast des Landes Berlins und ist auf der Ostseite des Tegeler Wegs nur über eine Treppenanlage erreichbar.

 

Aktuell gibt es im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Planungen für einen barrierefreien Zugang auf diese Fußgängerbrücke. Grundsätzlich ist dies zwar möglich bspw. durch die Errichtung eines Aufzugs im Bereich des öffentlichen Straßenlands. Diese Lösung wird jedoch aufgrund negativer Erfahrungen bei ähnlichen Bauwerken sehr kritisch bewertet. Eine vergleichbare fördertechnische Anlage an der Wasserstadtbrücke in Spandau musste aufgrund vielfacher Vandalismusschäden stillgelegt werden.

 

Vorstellbar ist grundsätzlich auch der Bau einer Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds. Die baulichen sowie örtlichen Rahmenbedingungen erschweren dies aber maßgeblich. So weist die Brücke nur eine nutzbare Stegbreite von 2,08 m auf, die durch vorhandene Einbauten punktuell auf ca. 1,75 m reduziert wird. Nach den in Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) ist somit die notwendige Breite für Überführungen für Fußgängerinnen und Fußgänger von mindestens 2,50 m nicht gegeben. Für Überführungen, die gemeinsam von Rad- und Fußverkehr genutzt werden, was hier naheliegend ist und daher anzustreben wäre, muss eine Breite von mindestens 4 m gewährleistet sein.

 

Eine Rampe würde demzufolge eine barrierefreie Zuwegung auf dem Jungfernheidesteg zwar ermöglichen, Konflikte zwischen den Nutzerinnen und Nutzern wären aufgrund der vorhandenen und unzureichenden Stegbreite aber unvermeidbar. Für einen verkehrssicheren sowie konflikt- und barrierefreien Zugang zum Schlosspark wäre hier folglich ein Brückenneubau mit einer Breite von mindestens 4,00 m erforderlich.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zu prüfenden Zugriffsmöglichkeiten auf die von der Maßnahme betroffenen Bahnflächen, die teilweise als Kleingärten genutzt werden, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Für derartige Bauvorhaben bedarf es neben der Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch der Klärung der Finanzierung dieser Maßnahme. Ohne diese Informationen ist eine weiterführende Betrachtung dieses Anliegens leider nicht möglich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

 
 

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