Drucksache - 0077/5  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan 2017 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
14.02.2017 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Ergänzungs-Plan 2017 Beschluss im Detail
Ergänzungs-Plan 2017 Stand BA-Beschluss in Summen
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2017 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2017 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2017 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.“

 

 

 


 

 
 

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