Drucksache - 0052/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.02.2017 folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen und darzustellen, welche sicherheitstechnischen und städtebaulichen Maßnahmen durch die öffentliche Hand an den Veranstaltungsorten unseres Bezirks getroffen werden müssen, um den höchst möglichen Schutz der Freiheit und Sicherheit der Bürger/-innen zu erreichen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2017 zu berichten.
Hierzu gibt das Bezirksamt folgenden Schlussbericht:
Das Bezirksamt ist seit Jahren in einem intensiven Dialog mit den verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), um die sicherheits-technischen Maßnahmen zur Durchführung der geplanten Veranstaltungen abzu-stimmen.
Die Überlegungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hierzu sind nach hiesigem Kenntnisstand immer noch nicht abgeschlossen. Die Diskussionen dauern an.
Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass auch unter er-schwerten Bedingungen Veranstaltungen in der City-West durchgeführt werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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