Drucksache - 0041/5  

 
 
Betreff: Radfahrer und Fußgänger an der Autobahnabfahrt Kaiserdamm schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Burth 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
09.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungangelegenheiten und Vekehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.02.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der zuständigen Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsregelung (LZA, Beschilderung) im Kreuzungsbereich Knobelsdorffstraße mit den beiden Autobahnauf- und -abfahrten „Kaiserdamm“ (Nr.7) zur BAB 100 so geändert wird, dass die dauernde Gefährdung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der Knobelsdorffstraße abgestellt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über den Beschluss informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Herr Staatssekretär Kirchner teilte mit Schreiben vom 02. Mai 2017 Folgendes mit:

 

„Der VLB ist die problematische Verkehrssituation an dieser Lichtsignalanlage (LSA) bereits bekannt. Die Anlage wird derzeit behindertengerecht ausgebaut, darüber hinaus werden auch die Signalzeiten angepasst. Die VLB führt zur Gefährdung von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden ausschließlich auf das bewusste Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer und –führerinnen zurück. Durch die vorhandene Beschilderung („vorgeschriebene Fahrtrichtung“) wird ein Überqueren der Fahrbahn und damit erneutes Auffahren auf die Autobahn untersagt. Zu Gefährdungen kommt es nur, wenn die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen nicht eingehalten werden.

 

Um dies zu verhindern, wird die Anlage nun so umprogrammiert werden, dass der geradeausfahrende Verkehr von der Autobahn kommend nicht mehr auf den freigebliebenen Fuß- und Radverkehr trifft. Die abschließende Umsetzung der Maßnahmen wird jedoch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.“

 

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Arne Herz

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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