Drucksache - 0005/5
Die BVV beschließt:
"Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zur Investitionsplanung 2017 - 20 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 - 2021 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.
Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina aller Baumaßnahmen, für die die gem. Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung 2017 – 2021 der SenFin geforderten Unterlagen nicht bis zum 20.2.2017 vorliegen, nicht als konkrete Einzelmaßnahmen, sondern beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ausnahmen bezüglich der Terminsetzung werden nur in zwingenden Einzelfällen und in Absprache mit dem FB Finanzen zugelassen.“
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