Drucksache - 1694/4  

 
 
Betreff: Korruptionsprävention in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Rouhani 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es in dieser Wahlperiode durchgängig eine /-n Anti-Korruptions- beauftragte /-n des Bezirks – und wenn, ja, wer ist diese /-r und wann wurde er/sie innerhalb der Verwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gemacht?
     
  2. In welchen Abteilungen der Bezirksverwaltung bestehen – und seit wann - Innenrevisionen, gibt es eine zentrale Innenrevision und turnusmäßige Sitzungen dieser Einheiten mit welchem Anti-Korruptionsbezogenen Auftrag?
     
  3. In welchen Abteilungen gab es in dieser Wahlperiode anlass-bezogene und nicht-anlassbezogene Prüfungen?
     
  4. Gibt es eine Ausweisung besonders korruptionsgefährdeter Verwaltungsbereiche, gibt es einen darauf bezogenen Prüfplan und werden die Prüfberichte in den jeweiligen Abteilungen diskutiert?
     
  5. Nimmt der/die bezirkliche Anti-Korruptionsbeauftragte an den Treffen der behördenübergreifenden AG beim Leiter der Berliner Zentralstelle/Staatsanwaltschaft teil und wann ist mit der Vorlage eines Anti-Korruptionsberichts gegenüber der BVV zu rechnen?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann:

 

Verehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Frau Rouhani, die Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat bereits im Jahr 2002 nicht nur einen, sondern zwei Mitarbeiter als zentrale Ansprechpartner für Antikorruption benannt. Seit Beginn der laufenden Wahlperiode wird eine der beiden Funktionen durchgängig wahrgenommen durch den Leiter des Rechtsamtes. Die Funktion eines zentralen Ansprechpartners für Antikorruption wurde von Beginn der laufenden Wahlperiode bis Oktober 2012 vom ehemaligen Leiter des Steuerungsdienstes und wird seit 2014 vom neuen Leiter des Steuerungsdienstes wahrgenommen.
Mit Beschlussfassung vom 21./22. Dezember 2015 – Vorlage zur Beschlussfassung, Nr. 315 – wurde eine formale Benennung durch das Bezirksamt vorgenommen. Der Beschluss ist verwaltungsöffentlich.

zu 2.
Einen Innenrevision, meine Damen und Herren, besteht, jeweils seit deren Bildung zu Beginn der Wahlperiode in der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, in der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt, in der Abteilung Soziales und Gesundheit sowie in der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien. Besonderheiten gelten im Bereich der Abteilung Finanzen und Personal. Im Fachbereich der Finanzen/Haushalt der SE Finanzen und Personal obliegen den Haushaltsrevisoren*innen. Besondere Revisionsaufgaben im Hinblick auf Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft.

 

Für alle bezirklichen Zahlstellen und Geldannahmestellen gelten ferner besondere haushaltsrechtliche Kontroll- und Prüfpflichten, die u. a. eine regelmäßige Revision bestehender Geschäftsanweisungen einschließen. Eine zentrale Innenrevision gab und gibt es nicht, da die aktuelle Verfasstheit nach Auffassung des Bezirksamtes bewährt hat. Abteilungsintern werden durch die Innenrevisionen -  fallbezogen - Besprechungen mit der jeweiligen Abteilungsleitung durchgeführt.  Die Innenrevisoren*innen der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt sowie der Abteilung Soziales und Gesundheit sind Mitglieder des regelmäßig, grundsätzlich quartalsweise, tagenden Arbeitskreises Antikorruption, in dem u. a. Angelegenheiten der Innenrevision besprochen werden.

zu 3.
In allen fünf Abteilungen fanden bzw. finden anlassbezogene und/oder nicht anlassbezogene Prüfungen statt.

 

zu 4.
Prüfungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der Gefährdungsstufen des Gefährdungsatlasses des Bezirksamtes vorgenommen. In der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt wird grundsätzlich jedes Jahr ein Prüfplan erstellt. In der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten wird periodisch Prüfziel festgelegt. Prüfberichte, meine Damen und Herren, werden der jeweiligen Abteilungsleitung vorgelegt. Der Fachbereich Finanzen/Haushalt unterliegt wiederum gesetzlichen Kontroll- und Prüfpflichten und besonderen Berichts- und Nachweispflichten betreffend die bezirklichen Zahlstellen und Geldannahmestellen.

zu 5.
Die bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz angebundene Anti-Korruptionsarbeitsgruppe besteht aus einem begrenzten Teilnehmer*innen-Kreis. Neben ausgewählten Behörden der Hauptverwaltung sind drei Bezirksämter vertreten. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist nicht Mitglied der Arbeitsgruppe. Sowohl die Tagesordnungen als auch die Protokolle der Sitzung der Arbeitsgruppe werden den Anti-Korruptionsbeauftragten aller Berliner Behörden, also auch uns, zur Verfügung gestellt. Über die Vorlage eines entsprechenden Berichts hat die BVV bisher keinen Beschluss gefasst.
 

Ich darf abschließend sagen, weil Sie das ja in der Begründung so formuliert haben, Frau Rouhani, dass ich denke, dass die Beantwortung eben keinen Anlass gibt, unbewiesene Verdächtigungen oder Behauptungen in die Welt zu setzen.

 


 

 
 

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