Drucksache - 1693/4  

 
 
Betreff: Keine Zuständigkeit für sichere und barrierefreie Zugangswege auf dem Gelände des SIBUZ (Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum)?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Pabst/Behrendt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Behindertenbeirat und Personalvertretung wünschten sich einen Termin für eine Begehung des Geländes in der Waldschulallee, weil es dort Beschwerden über mangelhafte Orientierung gab. Laut Auskunft des Behindertenbeauftragten hat er bisher keinen Termin bekommen. Warum nicht?
     
  2. Laut Auskunft der Personalvertretung hatte das Tiefbauamt Interesse an einem solchen Ortstermin auf dem SIBUZ-Gelände, im Schulamt verwies man dagegen auf eine europaweite Ausschreibung für den Fall, dass eine neue Beleuchtung beschafft werden soll. Kann das Bezirksamt Auskunft geben, wer neben der Beleuchtung für eine barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereichs zuständig ist?
     
  3. Im Ausschuss für Straßen und Grünflächen wurde berichtet, dass bereits Maßnahmen eingeleitet wurden. Welche waren das und warum wurden Behindertenbeauftragter und Personalvertretung nicht um Expertise gebeten?
     
  4. Warum ist es nicht möglich, nach Beschwerden von Betroffenen spezielle Orientierungshilfen für eine Einrichtung zu planen, die sich in besonderem Maße mit Inklusionspädagogischen Themen befasst?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

Zu 1.

Die Thematik der Auffindbarkeit des SIBUZ führte zu einem Beschluss der BVV am 10. Dezember 2015, zu dem am 5. April 2016 eine Vorlage zur Kenntnisnahme erfolgte. Fälschlicherweise wird darin von einem Vor-Ort-Termin mit den bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung gesprochen.  

Für die im Antrag aufgeführten Maßnahmen ist der Fachbereich Hochbau der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien zuständig. Da die Realisierung der Beleuchtung auf den Herbst verschoben werden musste, wird dieser Vor-Ort-Termin von der SE Facility Management zeitnah nachgeholt.

Herr Friedrich, der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, wurde über die Zuständigkeiten im Januar 2016 und nochmals im Mai 2016 informiert. Auch Herrn Lang, dem Leiter des SIBUZ, wurden am 23. Mai 2016 die Ansprechpartner des Hochbauamtes benannt. Der Fachbereich Schule kannte bislang weder die entsprechenden Beschwerden noch Terminanfragen zur Problematik.

 

Zu 2.

Die Zuständigkeit ist nunmehr eindeutig geklärt.

 

Zu 3.

Hier zitiere ich gerne aus der Vorlage zur Kenntnisnahme: „Die Beschilderung wurde bereits vor einem Jahr in Absprache mit der Senatsbildungsverwaltung angepasst.“

 

Im Zuge der damaligen Umzugsmaßnahmen ist durch die Referatsleiterin der regionalen Schulaufsicht auf die Problematik der Beschilderung hingewiesen worden. Dies wurde im Rahmen der damals regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen mit der SE Facility Management besprochen und es wurden zusätzliche Hinweisschilder angebracht. Hinweise, dass diese nicht ausreichend sein sollen, gab es bisher nicht. Auch hinsichtlich der Gestaltung des Eingangsbereiches gab es bislang keine Hinweise seitens der Referatsleitung. Der Fachbereich Schule wird jedoch mit der Referatsleitung diesbezüglich einen Gesprächstermin vereinbaren.

 

Zu der Frage der Beleuchtung erfolgt, wie bereits gesagt, zeitnah ein Vor-Ort-Termin mit dem bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

 

Zu 4.

Da nunmehr alle Beteiligten von der Notwendigkeit weiterer Gespräche überzeugt sind, kann die Frage nicht beantwortet werden, da das, was unmöglich erschien, nunmehr möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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