Drucksache - 1649/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
2. sich dementsprechend aktiv, z.B. durch Beratung der Gleichstellungsbeauftragten oder Weiterbildung von Helfer/innen, dafür einzusetzen - dass in jeder Not- / Erstaufnahmeunterkunft / jeder Gemeinschaftsunterkunft geschützte Räumlichkeiten nur für Frauen vorhanden sind , die als Rückzugsorte, Vernetzungsorte und Informationsorte mit entsprechenden Angeboten vorgehalten werden,
3. Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung in allen Unterkünften / Wohnformen zu verhindern,
4. Schutzsuchenden – vor allem denen mit besonderen Bedürfnissen wie psychisch Kranke, Schwangere oder Gewaltbetroffene - die erforderlichen Hilfen unter Beachtung der Muttersprache zur Verfügung zu stellen,
5. öffentlich zu verdeutlichen, dass die nach Inkrafttreten des „Asylbeschleunigungsgesetzes“ vom Oktober 2015 vorhandene räumliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit geflüchteter Frauen und Mädchen, auch aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt gemäß § 57 Abs. 1 Asylgesetz (zwingende Gründe), möglich sein muss,
6. die Implementierung von institutionellen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf zu fordern und ihre Einführung/ Anwendung regelmäßig (z.B. in Helfer/innen Runden, Träger Gesprächskreisen etc.) nachzufragen.
Da für den Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen das Land Berlin zuständig ist, hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten bereits frühzeitig mit der Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen zu den Themen der besonderen Schutzbedürftigkeit ausgetauscht.
Aus diesen Sitzungen sind folgende Ergebnisse zu berichten:
Zu Frage 5:
Das Land Berlin betreibt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keine Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 57 Absatz 1, die formalrechtlich nicht verlassen werden dürfen. In aller Regel besteht eine Aufenthaltsgestattung für das Gebiet der gesamten Stadt Berlin. Insoweit erschließt es sich dem Bezirksamt nicht, weshalb hier eine besondere öffentliche Verdeutlichung notwendig sein sollte.
Zu Frage 6:
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf finden monatlich Koordinierungsrunden sowohl mit Ehrenamtlichen als auch mit den Unterbringungsbetreibenden statt. In diese Runden und deren Kommunikation ist die Gleichstellungsbeauftragte kontinuierlich eingebunden. Am 04.Mai fand, in Kooperation zwischen der Flüchtlingskoordinatorin und der Gleichstellungsbeauftragten, eine Koordinierungsrunde mit dem Schwerpunktthema Häusliche Gewalt statt. Anwesend waren Henrike Krüsmann (BIG) und Beate Linke (Polizeidirektion 2 - Koordination für Häusliche Gewalt und Stalking). Das Thema wurde umfangreich diskutiert und Handlungsoptionen vorgestellt und diskutiert.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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