Drucksache - 1649/4  

 
 
Betreff: Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gender Mainstreaming 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
18.05.2016 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2016 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsbeschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

 

  1. dazu beizutragen, dass gemäß EU-Aufnahmerichtlinie geschlechtsspezifische Aspekte bei der Unterbringung von Frauen in Not- /Erstaufnahmeunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften und sonstigen Wohnformen Berücksichtigung finden und in den Qualitätskriterien für Notunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge/ Asylsuchende Eingang finden,

 

2.              sich dementsprechend aktiv, z.B. durch Beratung der Gleichstellungsbeauftragten oder Weiterbildung von Helfer/innen, dafür einzusetzen - dass in jeder Not- / Erstaufnahmeunterkunft / jeder Gemeinschaftsunterkunft geschützte Räumlichkeiten nur für Frauen vorhanden sind , die als Rückzugsorte, Vernetzungsorte und Informationsorte mit entsprechenden Angeboten vorgehalten werden,

 

3.              Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung in allen Unterkünften / Wohnformen zu verhindern,

 

4.                            Schutzsuchenden vor allem denen mit besonderen Bedürfnissen wie psychisch Kranke, Schwangere oder Gewaltbetroffene - die erforderlichen Hilfen unter Beachtung der Muttersprache zur Verfügung zu stellen,

 

5. öffentlich zu verdeutlichen, dass die nach Inkrafttreten des

Asylbeschleunigungsgesetzes“ vom Oktober 2015 vorhandene umliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit geflüchteter Frauen und Mädchen, auch aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt gemäß § 57 Abs. 1 Asylgesetz (zwingende Gründe), glich sein muss,

 

6.              die Implementierung von institutionellen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Charlottenburg­ Wilmersdorf zu fordern und ihre Einführung/ Anwendung regelmäßig (z.B. in Helfer/innen Runden, Träger Gesprächskreisen etc.) nachzufragen.

 


Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Da für den Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen das Land Berlin zuständig ist, hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten bereits frühzeitig mit der Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen zu den Themen der besonderen Schutzbedürftigkeit ausgetauscht.

 

Aus diesen Sitzungen sind folgende Ergebnisse zu berichten:

 

  1. Auf Landesebene existiert bereits seit Herbst 2015 eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Verbesserung der Situation besonders Schutzbedürftiger auseinandergesetzt und die ersten Maßnahmen eingeleitet hat.
  2. Seit März 2016 stehen zwei Unterkünfte im Bezirk Tempelhof-Schönberg ausschließlich für Frauen zur Verfügung. Dort kann aus allen Bezirken Bedarf angemeldet werden über den Meldekopf des LKF, sofern eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt wird.
  3. Die Verträge und Grundsätze für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften werden Gendersensibilität und Gewaltschutzaspekte berücksichtigt.
  4. Auf Landesebene ist ein Handlungsleitfaden zur Krisenintervention entwickelt worden, der den Unterkünften als Leitfaden im Fall von häuslicher Gewalt zur Verfügung gestellt wird.
  5. Eingerichtet wurden Instrumente zur schnelleren Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen bei der Registrierung am LAGeSo (Fast Lane) und eine Clearingstelle zur Unterstützung bei Behandlungsbedürftigen Flüchtlingen.
  6. Die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt (BIG) hat umfangreiche Aufklärungsmaterialien in allen derzeit aktuellen Flüchtlingssprachen erstellt und landesweit zur Verfügung gestellt.
  7. Die Unterbringungsmöglichkeiten in Form von Frauenhäusern und als neues Instrument die „Zweite-Stufe-Wohnungen“ wurden durch den Senat weiter verstärkt und ausgebaut.

 

Zu Frage 5:

 

Das Land Berlin betreibt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keine Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 57 Absatz 1, die formalrechtlich nicht verlassen werden dürfen. In aller Regel besteht eine Aufenthaltsgestattung für das Gebiet der gesamten Stadt Berlin. Insoweit erschließt es sich dem Bezirksamt nicht, weshalb hier eine besondere öffentliche Verdeutlichung notwendig sein sollte.

 

Zu Frage 6:

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf finden monatlich Koordinierungsrunden sowohl mit Ehrenamtlichen als auch mit den Unterbringungsbetreibenden statt. In diese Runden und deren Kommunikation ist die Gleichstellungsbeauftragte kontinuierlich eingebunden.

Am 04.Mai fand, in Kooperation zwischen der Flüchtlingskoordinatorin und der Gleichstellungsbeauftragten, eine Koordinierungsrunde mit dem Schwerpunktthema Häusliche Gewalt statt. Anwesend waren Henrike Krüsmann (BIG) und Beate Linke (Polizeidirektion 2 - Koordination für Häusliche Gewalt und Stalking). Das Thema wurde umfangreich diskutiert und Handlungsoptionen vorgestellt und diskutiert.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                           Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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