Drucksache - 1626/4  

 
 
Betreff: Kindergartenplätze für Kinder von Geflüchteten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Klose 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2016 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Beratung
29.06.2016 
46. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
15.02.2017 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.07.2016 
78. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
02.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
02.03.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, alle Kindertagesstätten im Bezirk aufzufordern, freie Plätze auch für Kinder von Geflüchteten bereitzustellen bzw. diese Kinder ordnungsgemäß auf die Warteliste zu setzen

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

In den Kindertagesstätten werden bereits Kinder aus Flüchtlingsfamilien betreut – und gerade kleinere Einrichtungen zeigen eine hohe Bereitschaft zur Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Jedoch können auch hier auf Grund des insgesamt knappen Platzangebots nicht alle Kinder in dem Maße betreut werden, wie es wünschenswert wäre.

 

Zur Verbesserung der Betreuungsangebote für die Kinder aus Flüchtlingsfamilien ist bisher einiges erreicht worden. Hierzu zählen im administrativen Bereich der vereinfachte Antrag eines Betreuungsgutscheins und die zunächst für ein Jahr befristete Befreiung von der Kostenbeteiligung (lediglich der Essensbeitrag von monatlich 23 Euro ist von den Familien zu tragen). Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die hohe Zahl an Anträgen bisher nicht mit einem entsprechenden Personalzuwachs einhergeht. Dennoch werden die Betreuungsgutscheine in der Regel nach spätestens 4 Wochen ausgestellt. Zu einer Verzögerung kann es kommen, wenn die Zuständigkeit für den Antrag bei einem anderen Bezirk liegt und somit verwaltungsinterne Postwege anfallen.

 

Das Jugendamt ist in einem fortlaufenden Austausch mit den Trägern im Rahmen der sozialräumlichen Vernetzungsarbeit (AG78 Kindertagebetreuung).

Das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt zudem aktiv die Vernetzung zwischen den Integrationslotsinnen und den Kindertagestätten unseres Bezirks. Darüber hinaus haben die Integrationslotsinnen die Möglichkeit, sich an die Mitarbeiterinnen der Tagesbetreuung in den Regionen zu wenden.

 

Eine vorrangige oder verpflichtende Aufforderung an die Kindertagesstätten zur Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien kann aus unserer Sicht nicht erfolgen, da eine Gleichbehandlung aller Kinder unabhängig von deren Status erfolgen muss.

 

Das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aber weiterhin in Zusammenarbeit mit den Kindertagestätten daran arbeiten, dass mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden

 

Zusätzlich plant SenBJF nach dem Vorbild der Eltern-Kind-Gruppen eine dauerhafte Installierung von „Eltern-Kind-Gruppen für Flüchtlinge“ (EKGF) in den Unterkünften. Allerdings ist auch hier, wie in den Kindertageseinrichtungen, die Umsetzung sehr stark von dem bereits erwähnten Fachkräftemangel im Land Berlin beeinträchtigt.

 

Auch wenn diese Angebote aus pädagogischer und integrativer Sicht zunächst sicherlich keine Betreuung in den Kindertagesstätten ersetzen können, bieten sie jedoch die Möglichkeit, dass Eltern u.a. an erforderlichen Deutschkursen teilnehmen können.

 

Aus Sicht des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein Schreiben mit einem auffordernden Charakter an alle Kindertagesstätten des Bezirkes zur Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien nicht umsetzbar. Vielmehr erfolgreicher erscheint hier die bewährte Praxis der bisherigen Vernetzungsarbeit, bei der die Kindertagesstätten weiterhin für diese Thematik sensibilisiert werden und das Jugendamt aktiv seine Unterstützung anbietet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Heike Schmitt-Schmelz

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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