Drucksache - 1599/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den zunehmenden Einbrüchen in bezirklichen Einrichtungen mit erheblichen Vermögens- und Vandalismusschäden entgegenzuwirken.
Der BVV ist hierüber halbjährlich zu berichten. Dabei ist die Schadenssumme der Summe von Schutzmaßnahmen, z. B. Wachschutz, Alarmanlagen usw. gegenüberzustellen. Die zuständigen Polizeidienststellen sind in die Beratungen zu Schutzmaßnahmen einzubeziehen.
Der BVV ist erstmalig zum 31.08.2016 zu berichten.
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