Drucksache - 1497/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n

1. Einwohnerfrage Rudolf Harthun

 Bebauungsplan Seesener Straße 30-39

 

Die Vertreter der SPD und der CDU haben in der Sitzung vom 10.12.2015 (oder schon davor) die Ablehnung eines neuen Bebauungsplanes und somit auch eines Architektenwettbewerbs für die Gestaltung des Bezirkes Halensee am Henriettenplatz und seiner Strassenmündung Seesener Str. 30-39 und somit seiner Eingangspforte für den Ku-Damm West abgelehnt, um eine lange Gestaltungsfrist zu vermeiden.

 

  1. Wie rechtfertigen der Stadtrat und die Fraktionen diese rigorose Entscheidung und welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen B-Plan und einen städtebaulichen Wettbewerb zu eröffnen?
     
  2. Warum habe ich auf meine Einwohnerfragen vom 10.12.2015 keine schriftliche Beantwortung bekommen, was sonst -trotz persönlicher Anwesenheit- üblich ist?

 

 

2. Einwohnerfrage Walther Reichwein

 Eichkampstraße

 

  1. Ist die BVV bereit, meinen Antrag zu unterstützen, die Eichkampstraße mit beibehaltenen 30 kmh Höchstgeschwindigkeit wieder zur Vorfahrtstraße zu machen?
     
  2. Halten die BVV und das Bezirksamt immer noch an der genialen Antwort des Bezirksstadtrates Marc Schulte an mich vom 12.09.2012 fest, der mir nach dem fast tödlichen Unfall eines Radfahrers als Folge der permanent gefährlichen falschen Vorfahrtregelung auf der Eichkampstraße schrieb:
    "Der von Ihnen angeführte Verkehrsunfall wurde durch den Radfahrer verschuldet, da dieser die Vorfahrtregelungen nicht beachtet hatte. Der Unfall hätte bei etwas sorgsamerer Fahrweise vermieden werden können." Ein BVG-Bus hatte damals an der Haltestelle direkt vor einer kleinen einmündenden Straße gehalten und die Sicht darauf unmöglich gemacht. Also überholte der Radfahrer den Bus.
     
  3. Wie viel Geld könnte der Bezirk sparen, wenn es reicht, nur "etwas" sorgsamer zu fahren und deshalb mehr u.a. in Schulen usw. investiert werden könnte?

 

Sehr geehrter Herr Reichwein,

 

meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mir versichert, dass Ihnen bereits mehrfach, auch durch die ehemalige Stadträtin Frau Schmiedhofer, erörtert wurde, dass sich die Eichkampstraße bereits seit sechs Jahren, innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet. Hier herrscht, vorgegeben durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Regel „rechts vor links“.

 

Da sich in Berlin nahezu das gesamte Nebenstraßennetz in Tempo-30-Zonen befindet, ist diese Regelung hinreichend bekannt.

 

Der von Ihnen angeführte Verkehrsunfall wurde durch den Radfahrer verschuldet, da dieser die Vorfahrtregeln nicht beachtet hatte. Der Unfall hätte bei etwas sorgsamerer Fahrweise vermieden werden können.

 

Da sich die Unfallzahlen in der Eichkampstraße seit Einführung der Tempo-30-Zone im marginalen Bereich bewegen und Vorfahrtverstöße kaum als Unfallursache gelistet werden, und die Anordnung und Ausgestaltung der Tempo-30-Zone den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, besteht keine Veranlassung, an der bestehenden Regelung etwas zu ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage Wolfgang Protz
 Uhlandstraße

 

Ich frage den Baustadtrat, Herrn Schulte:
 

  1. Sie haben am 10.12.2015 behauptet, meine konkreten Fragen beantwortet zu haben, weil ich vorher mit Ihren Mitarbeitern geredet hätte. Können Sie die immanente Behauptung, ich hätte somit Fragen doppelt gestellt, durch Gesprächsprotokolle belegen?
     
  2. Sie haben behauptet, dass mit § 6 Bauordnung Berlin, 0,4 Abstandsregel, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. Warum gibt es in der strittigen Baugenehmigung dann noch die Ausführungen zu dem angeblich atypischem, besonders tiefem Grundstück, und zur nicht vorhandenen Vorbildwirkung usw….wenn der Benutzungsplan von 1958 bedeutungslos geworden ist?
     
  3. Sie sind am 10.12.2015 zwar auf meine Emotionen eingegangen, aber wiederum nicht auf die damit verbundenen Sachverhalte. Gehört es zum Standardverhalten Ihrer Mitarbeiter über Monate die Akteneinsicht zu verweigern/verhindern?

     
  4. Gehört es zur Standardeinschätzung Ihrer Mitarbeiter, dass bei einer Abstandsregel von 0,4 und einem sechsstöckigem Neubau davon auszugehen ist, dass für die umliegend betroffenen Wohnungsbesitzer oder Mieter, die durch den Neubau absehbar den größten Teil Ihrer Sonneneinstrahlung einbüßen werden, keine nachbarrechtllichen Belange erkennbar sind.
     
  5. Gemäß Ihren Ausführungen vom 10.12.2015 konnten Sie sich nicht vorstellen, dass ich durch die betreffenden Vorträge verhöhnt, beleidigt oder in meiner Würde verletzt wurde. Können Sie sich vorstellen, dass ein mangelndes Vorstellungsvermögen Ihrerseits Ihre stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen beeinträchtigt?
     

 

4. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder

 Erinnerung an die Zwangsarbeiter der Bezirksämter

 Charlottenburg und Wilmersdorf

 (schriftliche Beantwortung)

 

Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 gab die BVV, in Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“ (Einzelheiten: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/10/19/dem_gedenken_an_die_zwangsarbe):

 

  1. Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das Bezirksamt seitdem in den drei Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

 

Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/zwangsarbeit). Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln:
 

  1. Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?

 

Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/07

/15/war_das_stadtische_auslanderla). Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015), frage ich:

 

  1. Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)

 

Die Leiterin des „Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors“ und ich baten im vergangenen November vergeblich um ein– vom Bezirksbürgermeister im September zugesagtes – Gespräch, um eventuell offene Fragen zu klären:

 

  1. Besteht seitens des Bezirksamtes zeitnah noch Bereitschaft und Interesse dafür?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1.

Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter. Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln:
 

2.

Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?

 

Zu1 und 2:

 

Das Bezirksamt ist sich seiner Verantwortung sehr wohl bewusst und pflegt daher im Bezirk an unterschiedlichsten Orten und auf sehr verschiedene Art und Weise die Erinnerungskultur, hierzu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung.

Allerdings reichen Wahrscheinlichkeiten für die Einrichtung neuer Erinnerungsorte nicht aus, vielmehr ist hier eine fundierte wissenschaftliche Recherche und Bewertung nötig. Gerade für den in Frage stehenden Themenkomplex gibt es in Berlin eine Reihe hoch spezialisierter Forschungseinrichtungen, das Bezirksamt selbst kann diese Forschungsar-

 

beit mangels personeller Ressourcen zurzeit leider nicht leisten. Umso mehr gilt unser Dank ersten Ergebnissen Ehrenamtlicher, die die Ergebnisse verschiedener Quellen zusammengetragen haben. Die dabei aufgetauchten Fragen müssen jedoch noch näher betrachtet und beurteilt werden.

 

Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager. Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015), frage ich:

 

3.

Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)

 

Die Leiterin des „Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors“ und ich baten im vergangenen November vergeblich um ein– vom Bezirksbürgermeister im September zugesagtes – Gespräch, um eventuell offene Fragen zu klären:

 

4.

Besteht seitens des Bezirksamtes zeitnah noch Bereitschaft und Interesse dafür?

 

zu 3 und 4:

 

Die Federführung für die Entscheidung, ob ein Gedenken in unserem Bezirk stattfindet, obliegt der BVV bzw. Gedenktafelkommission.

 

Der avisierte Termin im November 2015 kam mit Blick auf die vorgesehene Erörterung und Beratung des Anliegens in der Sitzung der Gedenktafelkommission am 16. Februar 2016 und aufgrund anderer vordringlicher Angelegenheiten nicht zustande.

 

Dies wurde dem Fragesteller auch per Mail mit Datum vom 16.11.2015 mitgeteilt. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Bezirksbürgermeister Naumann an der Sitzung der Gedenktafelkommission teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dagmar König

 


 

 
 

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