Drucksache - 1459/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.05.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Gremium einzusetzen, dass die Umsetzung des Mietenbündnisses im Bezirk überprüft und evaluiert. Dieses Gremium soll sich zusammensetzen aus den für Mieten sowie Soziales zuständigen Vertreter/innen der Verwaltung sowie Vertreter/innen der im Bezirk vertretenen landeseigenen Wohnungsgesellschaften und Mieter-Beiräten sowie Mieterorganisationen. Bis zum 31.12.2016 ist ein Bericht zu erarbeiten und der BVV zur Kenntnis zu geben. Es ist zu prüfen, inwieweit das Gremium mit SIWA-Mitteln unterstützt werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Für die Einhaltung des Mietenbündnisses hat der Senat die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und beauftragt. Die Aufgabe der Anstalt besteht darin, die unternehmenspolitischen Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung der Versorgung und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln, zu prüfen und fortzuschreiben. Darüber hinaus hat die Anstalt eine Kontrollaufgabe in Bezug auf die Veräußerung von Unternehmensanteilen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.
Der Bezirk hat in diesem Zusammenhang keinerlei rechtliche Handhabe auf Auskunftserhebung gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften.
Der Fachbereich Wohnen verfügt im Übrigen über keinen Sachverstand um Miethöhe, -zusammensetzung oder –berechnung der Kostenmiete nach § 8 WoBindG nachzuvollziehen; die IBB ist zuständig für die Festlegung und Kontrolle der Kostenmiete.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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