Drucksache - 1393/4  

 
 
Betreff: IT-Konzept für Charlottenburg-Wilmersdorf jetzt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Saßen/Al Abed 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.11.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Bericht zu den IT Leitlinien des Bezirks zu erstellen. Dabei sind die Bedarfe der einzelnen Fachbereiche ebenso zu berücksichtigen wie die Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einbindung des Personalrates und der Jugendauszubildendenvertretung (JAV).

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 ein erster Zwischenbericht mit Zeitplanung zu geben.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der EDV-Betrieb einer Bezirksverwaltung wird von vielen äußeren Faktoren geprägt:

  • berlinweit geltende Regelungen (IT-Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung, IT-Sicherheitsgrundsätze der Berliner Verwaltung, IT-Standardisierungsgrundsätze der Berliner Verwaltung, usw.)
  • Steuerungsprojekte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (z.B. Serverkonsolidierung, Berlin-PC, E-Akte, E-Government-Gesetz
  • Entwicklung berlinweiter Fachverfahren durch die jeweils zuständige Senatsverwaltungen
  • bundesweite Verfahren und Projekte und nicht zuletzt
  • bezirkseigene Regelungen zum Umgang mit der bezirklichen Infrastruktur und den zahlreichen IT-Verfahren
  • Datenschutz, Arbeitsschutz, Vergabevorschriften
  • Schutzbedarfsfeststellung und das daraus resultierenden Sicherheitskonzept mit seinen notwendigen Maßnahmen gemäß der Vorgaben des Bundesamtes für Informationssicherheit

 

Vor diesem Hintergrund erstellt der FB IT alle 2 Jahre das IT-Rahmenkonzept in Form der Investitions- und Haushaltsplanung. Zu diesem Konzept sind alle Fachbereiche aufgefordert, ihren Bedarf zu melden. Dieser Bedarf kann sich aus der Einführung oder der Weiterentwicklung eines Fachverfahrens oder eventuell einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften ergeben. Diese Bedarfe werden – vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltmittel – umgesetzt. Sofern diese Anmeldungen sich nicht ohne weiteres in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden können, wird dies zusammen mit dem betroffenen Fachbereich erörtert.

 

Die für Charlottenburg-Wilmersdorf getroffenen Regelungen werden unter Berücksichtigung der berlinweiten Vorgaben zusammen mit der Beschäftigtenvertretung, dem Datenschutzbeauftragten, dem Informationssicherheitsbeauftragten und den Abteilungsleitungen abgestimmt.

 

Dem Bezirksamt ist bewusst, dass die Hard- und Softwareentwicklung im Bezirksamt nicht immer den Wünschen und Gewohnheiten der Anwender/innen entspricht. Dies ist vielen Aspekten geschuldet. Eine abschließende Aufzählung ist an dieser Stelle nicht möglich, beispielhaft soll aber genannt werden:

 

  • Software ist grundsätzlich ein Mitbestimmungstatbestand nach dem PersVG
  • Eingesetzte Software muss sich mit den zahlreichen Fachverfahren vertragen
  • Gewohnter Komfort (z.B. USB-Stick-Nutzung) wird zum Schutz der in einem Bezirk verarbeiteten Daten durch Forderungen des Bundesamtes für Informationssicherheit erheblich erschwert.
  • Die Ausstattung aller Arbeitsplätze mit eigenen (möglichst Farb-) Druckern, scheitert zum einen an den finanziellen Möglichkeiten des Bezirks, zum anderen spielen auch Arbeitsschutz- und Ergonomieanforderungen eine Rolle. Mit einer Reduzierung der Geräte auf ein vertretbares Maß wird Elektrosmog und Feinstaubbelastung vorgebeugt.
  • Eine Vielzahl von Geräten und Gerätetypen sorgt auch für ein vielfach erhöhtes Betreuungspotenzial. Die Vereinheitlichung der Arbeitsplätze – unter Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen – spart personelle und finanzielle Ressourcen und steht ganz im Einklang mit dem Senatsvorhaben des Berlin-PCs.

 

Bei rechtlich, technisch und finanziell umsetzbaren Wünschen einzelner Dienstkräfte bzw. eines Amtes erarbeitet der Fachbereich IT im Rahmen seiner Ressourcen Lösungsmöglichkeiten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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