Drucksache - 1366/4  

 
 
Betreff: Entwidmung von Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Tillinger/Dr.Vandrey/Wapler/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2015 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
07.10.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Berliner Straße zwischen Hohenzollerndamm und Konstanzer Straße als Straßenland entwidmet werden kann, um die Fläche zwischen Hohenzollerndamm und Kleingärten als öffentliche Grünanlage mit Zugang und Parkfläche für die Kirche umzugestalten.

Dem Bezirksamt bleibt es überlassen, auch andere städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten, die aus seiner Sicht durch eine Entwidmung möglich sind, aufzuzeigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Berliner Straße gehört in dem Abschnitt zwischen Hohenzollerndamm und Konstanzer Straße nicht zum übergeordneten Straßennetz. Aufgrund der Lage dieses Abschnittes sind jedoch Maßnahmen, die einen geänderten Verkehrsfluss auf den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen zur Folge haben könnten, mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) abzustimmen. Diese wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit:

 

Untersucht wurden die Festzeitpläne der o.g. Lichtsignalanlagen auf Differenzen in der Leistungsfähigkeit zwischen Bestand und geplanter Entwidmung der Berliner Str. südlich der Russisch Orthodoxen Kirche. Basierend auf Verkehrserhebungen aus 2014 wurde der in der Berliner Str. nach Westen und in Richtung BAB nach Süden fließende Verkehr auf die LSA am Knotenpunkt Hohenzollerndamm I Konstanzer Str. umgelegt und von dort kommend an der LSA Konstanzer Str. / Berliner Str. betrachtet.

 

LSA 03052 Hohenzollernd. / Konstanzer Str.

Die Steuerung der Lichtsignalanlage ist gekennzeichnet durch relativ kurze Umlaufzeiten. Resultierend aus Unfallanalysen und festgestellten Auffälligkeiten beim Räumen der Linksabbieger wurde eine verkehrsabhängige Steuerung zum Abbau eines möglichen Linksabbiegerrückstaus implementiert. Zur Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit kann die Einflussnahme in einzelnen Programmen unterdrückt werden, was nach Aktenlage derzeit im Programm der morgendlichen Hauptverkehrszeit

stattfindet. Für die Koordinierung zur LSA am Nachbarknoten Konstanzer Str. / Berliner Str. und zur Vermeidung dazwischenliegender Überstauungen wurde eine Meldungsübertragung zwischen beiden Anlagen realisiert.

Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Signalprogramme in der morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitze ergab nur geringfügige Veränderungen wenn ein mittleres Fußgängeraufkommen unterstellt wird und die rechtsabbiegenden Fahrzeuge den bedingt verträglichen Fußgängerstrom durchsetzen und somit abfließen können. Entsprechend dem derzeitigen Bestand ist die Verkehrsqualität für die Ströme aus der Konstanzer Straße als befriedigend zu bezeichnen.

 

LSA 03061 Konstanzer Str. - A 100/ Berliner Str.

Die Lichtsignalanlage am derzeitig 4-armigen Knotenpunkt läuft seit 2009 in Festzeit- und seit 2010 mit verkehrsabhängiger Steuerung. Wegen der o.g. Problematik an der Nachbar-LSA werden zur Vermeidung von Rückstaus Bemessungsschleifen eingesetzt. Die Koordinierung muss, abgesehen vom nachts laufenden Signalzeitenplan, eingehalten werden.

Die Sperrung der westlich gelegenen Berliner Straße für den Fahrzeugverkehr bewirkt eine Verlagerung des Zielverkehrs von der nördlichen Konstanzer Str. in Richtung Friedhof Wilmersdorf bzw. zur Autobahn. Dementsprechend höher fallen die Verkehrsbelastungen in der Zufahrt Konstanzer Str. Nord aus, welche sich im Frühverkehr insbesondere bei den Linksabbiegern und nachmittags im ohnehin schon hoch belasteten geradeaus führenden Verkehrsstrom bemerkbar machen. Die Folge ist, dass diese Relationen nicht mehr leistungsfähig sind und sich ein Rückstau zur Nachbaranlage 03052 bildet. Mit der derzeitigen verkehrsabhängigen Steuerung ist man nicht in der Lage, dies auszugleichen. Insofern wäre die Entwidmung der westlichen Berliner Straße nicht zu realisieren, ohne die Umsetzung der notwendigen Anpassungen in Festzeit- und verkehrsabhängigen Steuerung an beiden Lichtsignalanlagen zu untersuchen. Eine Simulation der Steuerung und die Erstellung einer genehmigungsfähigen Ausführungsplanung wären zwingend erforderlich. Die sehbehindertengerechte Aufrüstung der LSA 03061 wird wegen der dann nach Richtlinie einzuhaltenden Querungsbedingungen für Fußgänger als problematisch angesehen.

Darüber hinaus wäre bezüglich des Durchgangsverkehrs für Radfahrende zu klären, ob die Berliner Str. für diese Verkehrsart offen gehalten werden soll. Die signaltechnischen Auswirkungen wären in die Untersuchung und Simulation der Anlagen mit einzubeziehen.

Abschließend möchte ich anmerken, dass der Entwidmung des bezeichneten Straßenabschnitts in der Berliner Straße nicht zugestimmt werden kann, wenn die Untersuchungsergebnisse keine ausreichende Leistungsfähigkeit beider Lichtsignalanlagen widerspiegelt.

 

Die Kosten für die geforderte Simulation werden auf etwa 20 000 Euro, die der Umrüstung der Lichtsignalanlagen auf mindestens 80 000 Euro geschätzt. Noch nicht ermittelt wurden die Kosten des Straßenrückbaus und der Schaffung einer Grünanlage. In Bezug auf die in der Straße liegenden Versorgungsleitungen müsste ferner eine Prüfung der Realisierbarkeit ihrer Verlegung oder eines zwingend notwendigen Verbleibes unter einer künftigen Grünanlage und der damit jeweils verbundenen Kosten erfolgen. Auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches würde einerseits mit Kosten verbunden sein, andererseits aufgrund des erwartbar fortbestehenden Durchgangsverkehrs hin zur Autobahn und in Richtung Osten de facto nicht realisierbar sein. Vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltssituation des Bezirkes ist der Beginn entsprechender Planungen zum Rückbau der Berliner Straße erst möglich, wenn Mittel dafür verfügbar werden, die für den Straßen- und Grünflächenunterhalt bereitstehenden Mittel bieten jedoch keinen Spielraum dafür.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Carsten Engelmann                                                                                                  Marc Schulte

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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