Drucksache - 1309/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, den B-Planentwurf IX-205 a zur Unterschriftsreife zu bringen und der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Im B-Plan ist ein mögliches finanzielles Risiko unter Berücksichtigung der aktuellen Sach- und Rechtslage darzustellen. Es ist im B-Plan klarzustellen, dass der Bezirk keine finanziellen Mittel für eine mögliche Entschädigung aufbringen wird. Sollten durch die Festsetzung des Bebauungsplans auf den Bezirk finanzielle Lasten zukommen, so sieht die BVV das Land Berlin in der Pflicht zum Ausgleich. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, die Beanstandung des Beschlusses der BVV über die Rechtsverordnung einer Veränderungssperre vom 8. Juli 2014 zurückzunehmen und diese zur Sicherung der Planung umgehend zu erlassen. Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
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