Drucksache - 1306/4  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Steifensandstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Prejawa/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
22.09.2015 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
08.10.2015 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
27.10.2015 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. November 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Steifensandstraße oder einen Teil der Steifensandstraße an den verkehrsberuhigten Bereich der Witzlebenstraße/ des Witzlebenplatzes durch geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen anzugliedern und dabei insbesondere eine Umstellung auf das wechselseitige Querparken zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Fahrbahnbreite der zwischen Witzleben- und Suarezstraße gelegenen Steifensandstraße beträgt insgesamt rund 11 Meter. Die Parkordnung entspricht dem nach der Straßenverkehrsordnung vorgesehenem standardmäßigem Parken am rechten Fahrbahnrand, so dass eine Fahrgasse von rund sieben Metern Breite besteht. Der nördliche Bürgersteig hat eine Breite von rund sechseinhalb, der südliche von rund viereinhalb Metern.

Unter Berücksichtigung des nunmehr bei Straßenumgestaltungsmaßnahmen zu beachtenden Höchstabstandes von fünfeinhalb Metern für das Anleitern durch die Feuerwehr würde eine auch nur wechselseitige Einführung des Querparkens diese Abstandsvorgabe nicht mehr erfüllen können. Zum Ausgleich wären Aufstellflächen zu schaffen, die jedoch mit dem Verlust von Parkraum einhergingen. Zusätzlich wäre dem zu erwartenden widerrechtlichen Zuparken dieser Flächen durch bauliche Maßnahmen, beispielsweise Poller, vorzubeugen.

Für eine Integration der Steifensandstraße in den angrenzenden verkehrsberuhigten Bereich wären Mittel zu der nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen baulichen Umgestaltung bereitzustellen. Eine dringende Notwendigkeit dafür, insbesondere vor dem Hintergrund nicht erkennbarer verkehrlicher Erfordernisse dazu, wird nicht gesehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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