Drucksache - 1275/4  

 
 
Betreff: Einbringung und Festsetzung des Bebauungsplans IX-205a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Piraten/Linke(fraktionslos)/B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Klose/Pabst/Cieschinger/Rouhani 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
30.06.2015 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bebauungsplan IX - 205a zur Unterschriftsreife zu bringen und der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, die Beanstandung des Beschlusses der BVV über die Rechtsverordnung einer Veränderungssperre vom 8. Juli 2014 zurückzunehmen und diese zur Sicherung der Planung umgehend zu erlassen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, die Berufung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 9. Mai 2014 nicht zuzulassen, und der Aufhebung der Ziffer drei dieses Beschlusses durch die Bezirksaufsicht hat sich der Beschluss insgesamt als nicht realisierbar erwiesen. Die Bezirksaufsicht führt dazu aus, dass eine Absicherung möglicher Entschädigungsforderungen weder aus Mitteln Berlins möglich noch von Dritten her realistisch ist und resultiert: „Vor diesem Hintergrund kann die Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs IX-205a nicht weiterverfolgt werden. Mangels einer zu sichernden Planung ist die von der BVV beschlossene Veränderungssperre rechtswidrig. Ziffer 3 des BVV-Beschlusses zur Drucksache Nr. 0988/4 war aufzuheben.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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