Drucksache - 1228/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.05.2015 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Antworten

1

1. Einwohnerfrage              Bernd Busse

              Olivaer Platz

 

Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.

 

  1. Auf wessen Veranlassung ist dies erfolgt und wer hat dem für den Bezirk zugestimmt?
     
  2. Welche Kosten sind für die Herstellung der Stelltafeln und deren Transport zwischen den verschiedenen Ausstellungsorten entstanden und wer hat diese getragen?
     
  3. Mit welchem Betrag hat sich die AG Olivaer Platz an den Raumkosten der Ausstellungsorte beteiligt?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Busse,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Busse teile ich Folgendes mit:

 

Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.

 

Die Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ wurde zum Start des Projekts „Neugestaltung Olivaer Platzes“ im Jahr 2010 initiiert. Die Ausstellung bestand aus insgesamt 23 Tafeln. Ein Teil der Tafeln beschäftigte sich mit der Geschichte des Olivaer Platzes. Ein zweiter Teil beschäftigte sich mit dem namensgebenden Oliwa, einem heutigen Ortsteil Danzigs und wurde vom Nationalmuseum Gdansk erarbeitet.  Die Annahme, dass die AG Olivaer Platz ein Drittel der Ausstellung beanspruchte, trifft nicht zu. Auf lediglich einer Tafel präsentierte die AG Olivaer Platz ihre Ziele und weiteren Schritte zur Neugestaltung des Olivaer Platzes. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine weiteren Interessengruppen am Olivaer Platz.

 

  1. Auf wessen Veranlassung ist dies erfolgt und wer hat dem für den Bezirk zugestimmt?

 

Die Koordination Aktives Zentrum City West wurde von der AG Olivaer Platz angesprochen, um einen inhaltlichen Beitrag zu leisten. Dem Vorgehen wurde durch den damals zuständigen Bezirksstadtrat für Wirtschaft grundsätzlich zugestimmt. 

 

  1. Welche Kosten sind für die Herstellung der Stelltafeln und deren Transport zwischen den verschiedenen Ausstellungsorten entstanden und wer hat diese getragen?

 

Für die Herstellung der Ausstellung sind Kosten für Layout und Druck entstanden. Für den Transport wurde ein Mietwagen genutzt. Für die Umsetzung wurde ein Planungsbüro beauftragt. Die Ausstellung wurde aus Mitteln des Programms „Aktives Zentren“ finanziert.

 

  1. Mit welchem Betrag hat sich die AG Olivaer Platz an den Raumkosten der Ausstellungsorte beteiligt?

 

Die Ausstellung wurde im Heimatmuseum Charlottenburg, im Amerika Haus (ehemaliger Sitz der Koordination Aktives Zentrum City West / Regionalmanagement City West) und in der Musik-Bibliothek an der Bundesallee gezeigt. An allen drei Orten sind keine Raumkosten entstanden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Inventarisierung des Kunstbesitzes

 

  1. Warum werden bereits erfasste Werke (teilweise schon 1925, 1928, 1961) und auch in diversen Ausstellungen gezeigte (u.a.: mehrfache Rathausaustellungen, Leningrad – heute St. Petersburg, Zürich u.a.), schon einmal – 2005 als neu und unbekannt wiederentdeckt und bearbeitet (Ergebnis Katalog SammlerStücke) erneut zu Neuentdeckungen erklärt?
     
  2. Wie viele Werke des Kunstbesitzes Charlottenburg sind seit 2005 (siehe auch Kulturamtsbericht 2006) tatsächlich unter Beachtung der vorliegenden Bestandsverzeichnisse und gedruckten Kataloge von 1925, 1928 und 1961 erfasst worden?
     
  3. Wie viele der in der BZ (08.05. 2015) angegebenen 300 Charlottenburger Werke sind bisher gar nicht inventarisiert worden?
     
  4. Kommen die bisher nicht inventarisierten Charlottenburger Kunstwerke lt. BZ (08.05. 2015) zu den vom Amt immer wieder angeführten ca. 400 – 440 Charlottenburger Werken dazu?
     
  5. Warum wird Charlottenburger und Wilmersdorfer Kunstbesitz (z.B. Erbe, Noack) unkommentiert und als Bestand einer Charlottenburger Kunstsammlung an die Presse weitergegeben?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

 

3. Einwohnerfrage              Rainer Wittek

              Schoeler-Schlösschen

 

  1. Es wurden bereits Architekten und Ingenieure mit der Bauantragsplanung eines vom Bezirk geleiteten Sozialzentrums mit Kulturbeiprogramm beauftragt. Bei der “Ideenwerkstatt” am 4.5.15 sprach Stefan Evers (MdA) von einem unverbindlichen und austauschbaren Konzept, dem von Frau König nicht widersprochen wurde. Für ein unverbindliches Konzept haben die vorliegende Bauplanung und der Raumplan jedoch bereits eine sehr detaillierte Planungstiefe und Festlegungen.
    Wie viel Planungskosten von unseren Steuergeldern haben Sie bisher ausgegeben und warum?

 

  1. Wie hoch sind die geplanten jährlichen Betriebs- und Programmkosten des vorliegenden Nutzungskonzeptes, die der Bezirk übernimmt?

 

  1. Wer leitet die Sozialeinrichtung, wer entscheidet über Programm und Raumnutzung?

 

  1. Frau König, sind Sie bereit, die verbindlichen Nutzungszusagen an Heimatverein, GPGV(Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund), Sozialträger des Cafes und Wilmersdorfer Seniorenstiftung rückgängig zu machen, um so den Weg frei zu machen für ein selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum?

 

  1. Wie lautet der gesamte Inhalt des Antrags an die Lottostiftung und kann der Antrag mit allen Anlagen hier zur Verfügung gestellt werden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

Frage an die Fraktion von B90/Grüne zum Schoeler-Schlösschen

Ein Gründungsthema der Grünen war die Ablehnung einer Kulturpolitik, die zu mehr als 95% der Kulturhaushalte die parteinahe Hochkultur finanzierte und nur von einer kleinen Minderheit genutzt wurde. Die Forderung nach mehr finanzieller Förderung, insbesondere selbstverwalteter Soziokultureller Zentren, war jahrelang Grundlage Grüner Kulturpolitik. Warum ducken Sie sich jetzt bei unserem Anliegen weg und setzen sich nicht engagiert für ein selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum Schoeler-Schlösschen in Wilmersdorf ein?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Dr. Zitha Pöthe.

 

4. Einwohnerfrage              Ernst Jacoby

              Albrecht-Achilles-Straße

 

Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.

 

  1. Wer ist der Eigentümer der Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4?
     
  2. Hat es in den letzten Jahren einen Besitzerwechsel gegeben?
     
  3. Hat es eine Bauvoranfrage für diese Grundstücke gegeben oder sind dem Bezirk Planungsabsichten diesbezüglich bekannt?
     
  4. Stehen die inneren Bauteile der Mendelssohnplanung der Schaubühne unter Denkmalschutz und wirkt sich dieser auf die o.a. Grundstücke aus?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Jacoby,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Jacoby teile ich Folgendes mit:

 

Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.

 

 

  1. Wer ist der Eigentümer der Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4?

und

  1. Hat es in den letzten Jahren einen Besitzerwechsel gegeben?

 

Im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage können keine Katasterauskünfte gegeben werden.

 

  1. Hat es eine Bauvoranfrage für diese Grundstücke gegeben oder sind dem Bezirk Planungsabsichten diesbezüglich bekannt?

 

Für das Grundstück wurde 2013 eine Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses erteilt.

 

  1. Stehen die inneren Bauteile der Mendelssohnplanung der Schaubühne unter Denkmalschutz und wirkt sich dieser auf die o.a. Grundstücke aus?

 

Bei dem sogenannten WOGA-Komplex am Kurfürstendamm 153, 154-155 B und 156 handelt es sich um einen Denkmalbereich, bei dem auch die inneren Strukturen, also beispielsweise die Grundrisse und die wandfeste Ausstattung, unter Denkmalschutz stehen. Diese sind für eine Bebauung des Grundstücks Albrecht-Achilles-Straße 3 und 4 zunächst nicht relevant, es wäre jedoch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zu prüfen, ob bei einer Bebauung eine wesentliche Beeinträchtigung der das Denkmal unmittelbar prägenden Umgebung zu erwarten wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Amei von Hülsen-Poensgen

              Deutsch als Fremdsprache

 

In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen.

Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit, deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot kann aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten Ehrenamtliche bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine eine Warteliste von mehr als 60 Menschen.
 

  1. Wie viele Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden an der VHS Charlottenburg zurzeit angeboten?
     
  2. Wann beginnen die nächsten Kurse mit freien Plätzen?
     
  3. Wird der Bezirk das Angebot an derartigen Kursen nach den Sommerferien aufstocken?
     
  4. Falls nein, wie plant der Bezirk dem dringlichen und weiter ansteigenden Bedarf an Deutschkursen zu begegnen, der für die Integration der neu in den Bezirk kommenden geflüchteten Menschen essentiell ist?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen.

Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit, deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot kann aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten Ehrenamtliche bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine eine Warteliste von mehr als 60 Menschen.
 

  1. Wie viele Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden an der VHS Charlottenburg zurzeit angeboten?


Im Frühjahrssemester 2015 bietet die VHS City West insgesamt 250 DaF-(Deutsch als Fremdsprache) bzw. DaZ-(Deutsch als Zweitsprache) Kurse an. Diese beinhalten auch Flüchtlingskurse und Vorbereitungen auf Sprachprüfungen und sowie Orientierungskurse für die Einbürgerung. Insgesamt bietet die VHS City West derzeitig 11 Flüchtlingskurse (2 sind bereits abgeschlossen) an und liegt damit beim Angebot an Flüchtlingskursen vom Umfang her auf Platz 1 im Berlinweiten Vergleich der Volkshochschulen. Zusätzlich wurde für Flüchtlingskurse eine neue separate Sprechstunde eingerichtet.

 

  1. Wann beginnen die nächsten Kurse mit freien Plätzen?

 

Im Sommerprogramm werden 17 weitere DaF-/DaZ-Kurse starten sowie 2 weitere Flüchtlingskurse ab Ende Mai. Die Anmeldung dazu läuft bereits und es sind nur noch wenige freie Plätze vorhanden.

 

  1. Wird der Bezirk das Angebot an derartigen Kursen nach den Sommerferien aufstocken?

 

Die 12 Berliner Volkshochschulen haben zusätzliche zweckgebundene Mittel von der Senatsverwaltung für Arbeit und Integration zur auftragsweisen Bewirtschaftung  erhalten, um damit Flüchtlingskurse durchzuführen. Diese Mittel reichen allerdings nicht aus, den den derzeitigen als auch den zu erwarteten Bedarf an Flüchtlingskursen zu finanzieren. Es liegt bisher leider keine Entscheidung der Senatsverwaltung vor, die Mittel entsprechend dem Bedarf auskömmlich aufzustocken.

Die VHS City West hat 200% des Antragsvolumens aus 2014 für das Jahr 2015 beantragt, jedoch werden diese Mittel bereits voraussichtlich bis Sommer 2015 verbraucht sein. Bedauerlicher Weise sind KEINE personellen Ressourcen zusätzlich zur Umsetzung, Planung der Kurse und sensiblen Beratung der Zielgruppen in der VHS verfügbar, so dass bereits jetzt die derzeitige Realisierung von zusätzlichen Flüchtlingskursen die Mitarbeiter/innen unverhältnismäßig stark belastet und dauerhaft nicht aufrechterhalten werden kann. Eine Aufrechterhaltung oder gar Erweiterung des Angebotes wäre ohne zusätzliches Personal ausgeschlossen.

 

Jedoch schließt die VHS City West am 26.05.15 eine neue freiwillige Kooperation mit der Evangelischen Familienbildung des Bezirks ab, um dezentral in mehr als 7 Gemeinden im Bezirk Flüchtlings-Sprachkurse gemeinsam durchführen zu können.

 

  1. Falls nein, wie plant der Bezirk dem dringlichen und weiter ansteigenden Bedarf an Deutschkursen zu begegnen, der für die Integration der neu in den Bezirk kommenden geflüchteten Menschen essentiell ist?

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird sich auf den geeigneten politischen Kommunikationswegen weiterhin für eine ausreichende Finanzierung von Flüchtlingskursen gegenüber dem Senat sowie der notwendigen Personalressourcen auf Bezirksebene einsetzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

6. Einwohnerfrage              Monika Trieselmann

              Straßenumbau Olivaer Platz

 

Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren". Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz.

Für diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur Verfügung.

 

  1. Wie viel dieser Mittel wurden bereits für den Straßenumbau des südlichen Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württenbergische Str. verwendet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Trieselmann,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Trieselmann teile ich Folgendes mit:

 

Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren". Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz. Für diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur Verfügung.

Wie viel dieser Mittel wurden bereits für den Straßenumbau des südlichen Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württenbergische Str. verwendet?

 

Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor, die Gesamtkosten liegen geschätzt bei etwa 350.000 Euro.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Brigitte Bruch

              Bauvorhaben Seesener Straße 40-47

 

Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen massive Schäden auf.

  1. Wurde vor Baubeginn gutachterlich geprüft, ob die Straßen für den zu erwartenden Verkehr durch die Baustellenschwertransporte überhaupt ausgelegt sind?
     

Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht macht.

  1. Welche Zugeständnisse waren dem Bezirk denn so wichtig, dass er sich zu diesem Verfahren entschlossen hat?
     
  2. Und welche Zugeständnisse wurden in der o. g. Angelegenheit dann vom Investor auch tatsächlich gemacht?
  3. Wie definiert sich eine Ausnahmegenehmigung nach Paragrapf 10 Landesimmissionsgesetz?
  4. Fallen Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Bauarbeiten die nach Paragraph 10 Landesimmissionsgesetz für die Baustelle Seesener Straße 40-47
    am 18.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr,
    am 25.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 31.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 14.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 23.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 06.5.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    erteilt wurden per Definition noch unter den Begriff Ausnahme und sind gesetzlich gedeckt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Bruch,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:

 

Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen massive Schäden auf.

 

  1.   Wurde vor Baubeginn gutachterlich geprüft, ob die Straßen für den zu erwartenden Verkehr durch die Baustellenschwertransporte überhaupt ausgelegt sind?

 

Eine derartige Prüfung erfolgt grundsätzlich nicht, da alle Straßen für alle Arten von im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen ausgelegt sind. Vor Beginn der Arbeiten wird jedoch ein sogenanntes Pflasterprotokoll erstellt, mit dem dann der Straßenzustand nach Beendigung der Bauarbeiten abgeglichen und die Beseitigung eventueller Schäden dem Bauherren auferlegt wird.

 

Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht macht.

 

  1.   Welche Zugeständnisse waren dem Bezirk denn so wichtig, dass er sich zu diesem Verfahren entschlossen hat?

             

  1.   Und welche Zugeständnisse wurden in der o. g. Angelegenheit dann vom Investor auch tatsächlich gemacht?

 

Bei der genannten Veranstaltung habe ich grundsätzliche Ausführungen zum Thema Bebauungsplanverfahren und Befreiung gemacht. Sie bezogen sich nicht speziell auf das Bauvorhaben Seesener Straße 40-47.

 

  1.   Wie definiert sich eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 10 Landesimmissionsgesetz?

und

  1. Fallen Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Bauarbeiten die nach Paragraph 10 Landesimmissionsgesetz für die Baustelle Seesener Straße 40-47
    am 18.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr,
    am 25.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 31.3.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 14.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 23.4.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    am 06.5.15 für die Zeit von 22-6 Uhr
    erteilt wurden per Definition noch unter den Begriff Ausnahme und sind gesetzlich gedeckt?

 

Die für diese Ausnahmegenehmigungen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte dazu auf Anfrage mit, dass gemäß § 10 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von dem Verbot des § 3 LIMmSchG für bestimmte Betätigungen Ausnahmen widerruflich zugelassen werden können, wenn die Störung unbedeutend sei oder das Vorhaben Vorrang vor den Ruheschutzinteressen Dritter habe. Die Inanspruchnahme der Schutzzeiten wäre hier technisch erforderlich, weil die Glättung der Betonoberflächen kontinuierlich vorzunehmen sei und das Abbindeverhalten des Betons stark von den jeweils herrschenden Temperaturen abhänge und somit nicht vorher bestimmbar wäre. Auflagengemäß sind nur ein Nachteinsatz pro Woche möglich, obwohl seitens des Antragstellers zunächst eine dichtere Frequenz verlangt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

8. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Umgang mit Bürgern durch Frau König

 

  1. Warum wurde die durch Frau König im Januar öffentlich zugesagte Gesprächsbereitschaft bis zum heutigen Tag terminlich noch nicht untersetzt?
     
  2. Warum erfolgte bis heute keinerlei Reaktion, weder in schriftlicher noch in mündlicher Form, auf die angesprochenen Fragestellungen?
     
  3. Mit welcher Berechtigung werden in der Öffentlichkeit Aussagen als neueste wissenschaftliche Erkenntnisse verkauft, obwohl ich bereits 2012 den FB Kultur / Kunst von diesen Sachverhalten (u.a. Auftragsarbeiten Kallmorgen – siehe: Grötzinger Notizen) in Kenntnis gesetzt habe?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

 

9. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Schoelerschlößchen-„Ideenwerkstatt“ des Bezirksamtes

              am 04.05.2015

              (Schriftliche Beantwortung)

 

1. Transparenz (1)

 

Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:

 

  1. Warum schmieden Sie dann seit zwei Jahren für das Schoelerschlößchen Pläne unter Ausschluß der Öffentlichkeit/Anwohner?

 

2. Transparenz (2)

 

Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie doch seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und stellten am Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit öffentlichen [Lotto-]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:

 

  1. Warum führen Sie dann eine „Ideenwerkstatt" durch, wenn die Ideen der  Bürger Ihrer Meinung nach gar nicht bezahlbar sind?

 

3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)

 

Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante Nutzung entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach, im Januar 2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?“ geantwortet: „Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:

 

  1. Bitte erfüllen Sie Ihre Antwort aus dem Januar im Sinne Ihrer Transparenzoffensive mit Leben, indem Sie Ihre augenblickliche Planung Raum für Raum hier schriftlich offenlegen samt den bisherigen Planungskosten.

 

4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)

 

Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen würde: 

 

  1. Würden Sie dann  eine völlig neue Nutzungs- und Umbauplanung - entsprechend den Ideen der Bürger/Anwohner - in Auftrag geben und zu welchen Kosten?

 

5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“

 

Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV (Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen deutlich machten, dass der GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm Nutzfläche zur ausschließlichen Nutzung) und sich nicht wieder daraus verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres Strebens nach Transparenz die Frage:

 

  1. Welche (Vor)absprachen haben Sie mit dem GPGV und anderen „Akteuren“ getroffen?

 

 

              Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Transparenz (1)

 

Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:

 

  1. Warum schmieden Sie dann seit zwei Jahren für das Schoelerschlößchen Pläne unter Ausschluß der Öffentlichkeit/Anwohner

 

Das Bezirksamt weist die mit der Fragestellung implizierte Behauptung energisch zurück. Seit meinem Amtsantritt habe ich sowohl in den öffentlich tagenden zuständigen Fachausschüssen wie auch in der BVV regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand berichtet und inzwischen auch zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Von „Ausschluss der Öffentlichkeit“ kann also keine Rede sein.

 

2. Transparenz (2)

 

Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie doch seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und stellten am Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit öffentlichen [Lotto-]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:

 

  1. Warum führen Sie dann eine „Ideenwerkstatt" durch, wenn die Ideen der  Bürger Ihrer Meinung nach gar nicht bezahlbar sind?

 

Zunächst einmal sei angemerkt, dass die geplante Ideenwerkstatt – auch Dank Ihres Einsatzes – leider nicht zustande kam, sondern lediglich eine weitere Informationsveranstal

 

tung war. Gerne hätte ich – wie einige andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennbar auch – lieber  konstruktiv am Nutzungskonzept gearbeitet. Dabei wäre zweifellos deutlich geworden, dass entgegen Ihrer Behauptung die Ideen des Bezirksamtes und die Wünsche der Bürger/innen gar nicht so verschieden sind, sondern sich im Wesentlichen gut miteinander vereinbaren lassen.

 

Tatsache ist aber auch, dass ein möglichst schönes großes Cafe sowie die Nutzung der Räume für private Feierlichkeiten, das Ganze angereichert mit einem Kulturprogramm nun einmal keine Nutzungen sind, für die öffentliche Mittel zur Verfügung stehen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch meine zitierte Aussage gefallen und zu bewerten.

 

3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)

 

Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante Nutzung entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach, im Januar 2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?“ geantwortet: „Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:

 

  1. Bitte erfüllen Sie Ihre Antwort aus dem Januar im Sinne Ihrer Transparenzoffensive mit Leben, indem Sie Ihre augenblickliche Planung Raum für Raum hier schriftlich offenlegen samt den bisherigen Planungskosten.

 

Die Pläne haben im Wesentlichen ausschließlich den Cafe-Bereich dezidiert benannt, ansonsten waren zunächst nur allgemeine Bezeichnungen wie“ Multifunktionsraum“ oder „Kabinett“ eingetragen. Erst für die zweite Informationsveranstaltung Anfang Mai habe ich – um die Fragen der November-Veranstaltung dazu aufzugreifen – ein mögliches Raumkonzept mit Nutzungszuweisung für das gesamte Gebäude erstellt. Damit wollte ich verdeutlichen, wie die verschiedenen Nutzungen nebeneinander möglich sein könnten. Dabei hat es sich jedoch nur um einen Vorschlag, nicht um ein abschließendes Raumkonzept gehandelt, dazu bedarf es entsprechender Absprachen mit den jeweiligen Nutzern, die aber zurzeit ja noch gar nicht feststehen können. 

 

 

4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)

 

Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen würde: 

 

  1. Würden Sie dann eine völlig neue Nutzungs- und Umbauplanung - entsprechend den Ideen der Bürger/Anwohner - in Auftrag geben und zu welchen Kosten?

 

Nein. Die Bewilligung von Mitteln beruht auf dem eingereichten Grobkonzept, dass allerdings m. E. genügend Spielräume aufweist, um innerhalb des Konzeptes den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen zu können.

 

5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“

 

Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV (Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen deutlich machten, dass der GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm Nutzfläche zur ausschließlichen Nutzung) und sich nicht wieder daraus verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres Strebens nach Transparenz die Frage:

 

  1. Welche (Vor)absprachen haben Sie mit dem GPGV und anderen „Akteuren“ getroffen?

 

Zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes war es unabdingbar nötig, Vorgespräche über Nutzungsmöglichkeiten inhaltlicher und räumlicher Art zu führen. Es hat im Vorfeld aber keinerlei verbindliche Absprachen geben können, da weder fest steht, ob und ggf. wann eine Realisierung der Überlegungen erfolgen kann – dies ist vom Entscheid der Lottomittel-Stiftung abhängig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dagmar König

 


 

 
 

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