Drucksache - 1214/4
Leichter Zugang zu VBB-Tickets für Asylsuchende
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.05.2015 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Soziales darauf hinzuwirken, dass Asylsuchenden ein leichterer Zugang zu VBB-Monatskarten ermöglicht wird. Weiterhin sollte der Preis der VBB-Karte überprüft werden, da der Anteil auf das Überbrückungsgeld gerechnet doch sehr hoch erscheint.
Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.
Entsprechend dem Beschluss der BVV hat sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt und am 08.12.2015 von dort folgende Antwort erhalten, welche auszugsweise sich wie folgt darstellt:
Asylsuchende erhalten seit dem 28.10.15 einen erleichterten Zugang zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Nicht registrierte Flüchtlinge können auf Grundlage der vom LaGeSo ausgegegeben grauen bzw. weißen und blauen Bändchen die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Die monatlich anfallenden Kosten von 26,00 € pro Erwachsenen und 13,00 € pro Kind werden der BVG vom LaGeSo erstattet.
Registrierte Flüchtlinge erhalten nach Vorlage der BÜMA (vorläufiges Aufenthaltspapier) das neue so genannte „Welcome to Berlin- Ticket“ als Sachleistung direkt vor Ort von den Ausgabestellen der BVG ausgestellt. Dieses Ticket ist uneingeschränkt für drei Monate im Tarifbereich AB gültig. Die anfallenden Kosten in H.v. 78,00 € pro Erwachsenen und 39,00 € pro Kind werden der BVG vom LaGeSo erstattet, wobei der entsprechende Bargeldbedarf nach § 3 Abs. 1 AsylbLG in diesen Fällen um die jeweiligen Verkehrsdienstleistungen gekürzt werden. Im Anschluss an das „Welcome to Berlin- Ticket“ können die Flüchtlinge das reguläre Berlin –Ticket –S auf der Grundlage des „berlinpass“ erwerben.
Die Ausgabe des „berlinpass“ setzt keinen Antrag voraus, so dass aktuell durch das LaGeSo und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durch das zentrale Bürgeramt in Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf den Asylsuchenden in der Regel bei Vorsprache dort direkt der „berlinpass“ ausgestellt wird. Während die übrigen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger (SGB II und SGB XII) den „berlinpass“ nach Vorlage der maßgeblichen Bewilligungsbescheide vom Bürgeramt erhalten, wird bei diesem Personenkreis der „berlinpass“ unverzüglich vor Ort ausgestellt. Insofern besteht ein hinreichende einfacher Zugang dieses Personenkreises zum Berlin-Ticket –S.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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