Drucksache - 1165/4
Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Verordnung über die Veränderungssperre 4-27-1B und fordert das Bezirksamt auf, diese gemäß § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches und § 36 Abs. 2 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes zu erlassen.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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