Drucksache - 1072/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Für die unten genannten Sport- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Barrierefreiheit ist gegeben, wenn für Besucherinnen und Besucher mit Rollstuhl ein ungehinderter Zugang möglich ist und für sie alle Räumlichkeiten einschließlich der Sanitäranlagen eigenständig nutzbar sind.
1. Sporteinrichtungen:
a) voll rollstuhlgerecht:
b) teilweise rollstuhlgerecht:
Für sinnesbehinderte Menschen besteht in den unter a) - c) genannten Sportanlagen keine Barrierefreiheit, ggf. wird eine Begleitung benötigt. Dies gilt auch für körperbehinderte Menschen, die die unter b) - c) benannten Anlagen nutzen.
Über die Situation der Sportanlagen im Olympiapark Berlin und im Olympiastadion wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Auskunft gebeten. Diese erläutert mit Schreiben vom 23.03.2015 Folgendes:
"Olympiapark Die ungedeckten Sportanlagen sind in der Regel barrierefrei. Gleiches gilt für die sanierten Sporthallen. Die Gebäude sind altersbedingt überwiegend noch nicht barrierefrei. Im Rahmen von Baumaßnahmen, wie aktuell z. B. der Einpassung der Poelchau-Oberschule, dem Ausbau im Block 4.1. durch den Sport-Gesundheitspark oder der Sanierung der Reithalle in der Anlage Pichelsberg werden die Bedürfnisse bewegungseingeschränkter Menschen berücksichtigt, etwa durch den Einbau von Aufzügen, behindertengerechter Gestaltung von Sanitärbereichen und Umkleiden sowie dem Einbau von Hubbühnen und elektrischen Türöffnern.
Akustische Wegeleitsysteme für Sehbehinderte und Blinde sind nicht vorhanden.
Farblich gestaltete Wegeleitsysteme für Menschen mit geistiger Behinderung sind aufgrund des Denkmalschutzes (Farbgeltung und Beschaffenheit innerhalb der Gebäude) auch perspektivisch nicht umsetzbar.
Es sei der Hinweis darauf erlaubt, dass aufgrund der Ansiedlung des Behindertensport-verbandes auf dem Areal die Sportanlagen durch Menschen mit körperlichen und anderen Behinderungen regelmäßig genutzt werden.
Olympiastadion Bedingt durch die vor gut zehn Jahren erfolgte Komplettsanierung des Baus sind die in-klusiven Maßnahmen dort ausgeprägter: Der Einsatz eines auditiven Systems ist im gesamten Tribünenbereich möglich. Die Anzahl an Systemen ist gegenwärtig noch begrenzt, jedoch erfolgt eine Modernisierung/Erweiterung nunmehr im Rahmen der Baumaßnahmen von dem Champions-League-Finale im Juni des Jahres. Bei Veranstaltungen des DFB (DFB-Pokalfinale, Länderspiele) sowie bei den Heimspielen von Hertha BSC gibt es eine begrenzte Anzahl gesonderter Karten für Personen mit Sehbehinderungen. Auditive Systeme werden nur an Personen ausgegeben, die diese Tickets erworben haben.
Für mit dem Auto Anreisende befinden sich auf dem Parkplatz 04 vor dem Stadion behindertengerechte Parkplätze in ausreichender Anzahl. An veranstaltungsfreien Tagen und auch bei den meisten Großveranstaltungen kann zudem der Olympische Platz kostenlos als Parkplatz genutzt werden. An der Umfahrung des Olympischen Platzes sind zudem Behindertenparkplätze ausgeschildert. Öffentlicher Personennahverkehr: Am S-Bahnhof Olympiastadion befindet sich am Ausgang Flatowallee ein Aufzug, der Ausgang Trakehner Allee verfügt über keinen Aufzug. Der U-Bahnhof Olympiastadion ist behindertengerecht ausgestattet.
Im Stadion gelangen Rollstuhlfahrer auf Höhe der Blöcke C/D, G/H, J/K, N, Q/R und S/T barrierefrei auf den unteren Umgang. Von dort können die für die Rollstuhlfahrer vorgesehenen Plätze problemlos erreicht werden. Alle Rollstuhlfahrerplätze befinden sich im inneren Umgang in der Reihe 41. Die Veranstalter werden gebeten, die davor liegenden Reihen für die Begleitpersonen freizuhalten, damit die Rollstuhlfahrer freie Sicht auf das Spielfeld und die Laufbahn haben. Kioske sowie behindertengerechte Toiletten sind in ausreichender Anzahl ebenfalls im Unterring vorhanden. Auch die VIP-Bereiche sind barrierefrei.
Das Olympiastadion hat im Jahr 2007 den Sonderpreis des IPC/IAKS vom Internationalen Paralympischen Komitee (IPC) in Bonn und der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) in Köln erhalten, mit dem solche Sportstätten ausgezeichnet werden, die durch ihre Architektur auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit geben, uneingeschränkt und barrierefrei Sport auszuüben bzw. dabei zuzuschauen."
2. Jugendfreizeiteinrichtungen
a) voll rollstuhlgerecht:
Region 5
b) teilweise rollstuhlgerecht:
Region 1
- Der Eingang des Gebäudes ist nur über Stufen erreichbar und eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie die anderen Räumlichkeiten sind rollstuhlge- recht und ein Aufzug ist vorhanden. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie die anderen Räumlichkeiten sind rollstuhlge- recht. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie die anderen Räumlichkeiten sind rollstuhlge- recht und ein Aufzug ist vorhanden. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
Region 2
- Der Zugang zum Gebäude sowie das Erdgeschoss sind rollstuhlgerecht. - Das Obergeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen eigenständig nicht erreichbar. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist im Bau.
Region 4
- Der Zugang zum Gebäude sowie das Erdgeschoss sind rollstuhlgerecht. - Das Obergeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen eigenständig nicht erreichbar, ein Aufzug ist nicht vorhanden. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie die anderen Räumlichkeiten sind rollstuhlge- recht. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie das Erdgeschoss sind rollstuhlgerecht. - Das Obergeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen eigenständig nicht erreichbar; kein Aufzug. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
- Der Zugang und die Räumlichkeiten im Hauptgebäude sind rollstuhlgerecht, die Einrichtungen (Bauwagen) auf dem Spielplatz sind nicht barrierefrei. - Eine barrierefreie Sanitäranlage ist vorhanden.
- Der Zugang zum Gebäude sowie die anderen Räumlichkeiten sind rollstuhlge- recht, eine barrierefreie Sanitäranlage ist nicht vorhanden.
c) nicht rollstuhlgerecht:
Region 1
Region 2
Region 3
Region 4
Region 5
Für sinnesbehinderte Menschen besteht in den unter a) - c) genannten Jugendfreizeiteinrichtungen keine Barrierefreiheit, ggf. wird eine Begleitung benötigt. Dies gilt auch für körperbehinderte Menschen, die die unter b) - c) benannten Anlagen nutzen.
Um die Frage der Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für sinnesbehinderte Menschen in Jugendfreizeiteinrichtungen zu klären, wurde die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeschrieben und um Auskunft gebeten. Sobald diese vorliegt, wird im Jugendhilfeausschuss darüber berichtet.
Carsten Engelmann Dagmar König Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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