Drucksache - 1051/4  

 
 
Betreff: Fahrstuhl am Rathaus Schmargendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/Piraten 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels/Wuttig/Dr. Vandrey/Wapler/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
21.01.2015 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
18.02.2015 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.12.2014 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.01.2015 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
28.01.2015 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
10.03.2015 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
14.04.2015 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob an dem denkmalgeschützten Rathaus Schmargendorf an einer geeigneten Stelle, bevorzugt an einer Außenwand, ein Fahrstuhl angebracht werden kann.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Einen Aufzug an der Außenfassade anzubringen ist baufachlich grundsätzlich möglich. Hierzu ist eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

 

Eine entsprechende Anfrage für die Nordostfassade (Klinkerfassade) wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde abschlägig beschieden. Diese Variante wäre wegen der Raumgeometrie im Inneren des Gebäudes die günstigste gewesen, da hierbei Flur- und Büroflächen nur in geringem Umfang „verloren“ gehen würden.

 

Auf eine entsprechende Anfrage für einen Innen- oder Außenaufzug an der Nordwestfassade (Brandwand) teilte die Untere Denkmalschutzbehörde mit, dass dieses Vorhaben positiv beschieden würde. Damit einher geht jedoch vom UG bis ins 3.OG ein Raum- und Flächenverlust.

 

Die Maßnahme bedeutet einen hohen wirtschaftlichen Aufwand von ca. 700.000 Euro und wurde daher für die Investitionsplanung 2015-2019 angemeldet. Angesicht der Bemühungen des Bezirksamtes die Barrierefreiheit der Dienstgebäude sukzessive zu verbessern, erscheint dies jedoch sinnvoll, zumal Charlottenburg-Wilmersdorf dann auch wieder über einen barrierefrei erreichbaren Trauort verfügen würde.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie wird über den Sachstand fortlaufend unterrichtet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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