Drucksache - 1033/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachdrücklich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Künstlerhaus Alt-Lietzow 12 unter Beibehaltung von Künstlerateliers als Ort für die Kultur erhalten bleibt. Eine Erbpacht ist anzustreben.
Der BVV ist bis zum 15.12.2014 zu berichten.
Annegret Hansen Stellv. Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 den verwaltungsöffentlichen Beschluss 258 gefasst.
"Das Bezirksamt beschließt, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Rahmen des Clusterungsverfahren des Portfolioausschusses zu bitten, sich für einen Erhalt des Künstlerhofs Alt-Lietzow 12 als Kulturstandort einzusetzen. Dabei sollte eine Erbpachtvergabe oder ein Verkauf an die Künstlergemeinschaft Alt-Lietzow 12 erwogen werden. Bei einem Verkauf ist eine Zweckbindung für künstlerische Nutzung vertraglich zu vereinbaren."
Der Bezirksamtsbeschluss 258 als auch der Beschluss 1033/4 der BVV wurden der inzwischen für das Objekt Alt-Lietzow 12 zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH mit Schreiben vom 18. Mai 2015 zugeleitet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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