Drucksache - 1033/4  

 
 
Betreff: Alt-Lietzow 12 als Ort der Kultur erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/Piraten/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels/Wuttig/Dr.Vandrey/Wapler/Pabst/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
05.11.2014 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
19.11.2014 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlagen zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nachdrücklich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Künstlerhaus Alt-Lietzow 12 unter Beibehaltung von Künstlerateliers als Ort für die Kultur erhalten bleibt.

Eine Erbpacht ist anzustreben.

 

Der BVV ist bis zum 15.12.2014 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 den verwaltungsöffentlichen Beschluss 258 gefasst.

 

"Das Bezirksamt beschließt, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Rahmen des Clusterungsverfahren des Portfolioausschusses zu bitten, sich  für einen Erhalt des Künstlerhofs Alt-Lietzow 12 als Kulturstandort einzusetzen. Dabei sollte eine Erbpachtvergabe oder ein Verkauf an die Künstlergemeinschaft Alt-Lietzow 12 erwogen werden. Bei einem Verkauf ist eine Zweckbindung für künstlerische Nutzung vertraglich zu vereinbaren."

 

Der Bezirksamtsbeschluss 258 als auch der Beschluss 1033/4 der BVV wurden der inzwischen für das Objekt Alt-Lietzow 12 zuständigen Berliner Immobilien­management GmbH mit Schreiben vom 18. Mai 2015 zugeleitet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 

 

 


 

 
 

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