Drucksache - 1025/4  

 
 
Betreff: Finanzierung der Jugendfreizeiteinrichtung in der Region 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
16.09.2014 
50. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
14.10.2014 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
06.11.2014 
52. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
09.12.2014 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2014 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, die Jugendarbeit insbesondere in der Region 3 zu unterstützen, indem die Infrastrukturkosten ebenso wie die einmaligen Herrichtungskosten zur Nutzung der Immobilie der ehemaligen Garten

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Beteiligungsprojekt des Kinder- und Jugendparlaments zur Konzeptionierung und Machbarkeitsprüfung für eine Freizeiteinrichtung in der Region 3 zu ermöglichen, indem die Infrastrukturkosten für die ehemalige Revierunterkunft im Ruhwaldpark bis Ende 2015 wie bisher abteilungsübergreifend getragen werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2015 darzulegen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Volumen die Revierunterkunft für die Jugendarbeit genutzt und ertüchtigt werden kann. Parallel soll der konzeptionelle Beteiligungsprozess gestartet werden.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Zur Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Umsetzung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der Region 3, wird ein Beteiligungsprojekt unter Federführung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) durchgeführt. Die Finanzierung dieses Projektes mit Kosten i.H.V. ca. 3.700 ? erfolgt über sogenannte FuA-Mittel (FuA = Fallunspezifische Arbeit) des Jugendamtes.

 

In diesem Rahmen der Konzeptentwicklung werden die Anwohnerschaft, Kleingartenkolonien, Schulhorte, Kirchengemeinden, Pfadfinder, Schreiberjugend und weitere Akteure und Akteurinnen im Sozialraum einbezogen, u.a. auch als zusätzliche potentielle Nutzer/innen. Eine Entlastung bei den Infrastrukturkosten könnte insbesondere durch eine Mitnutzung von Schule/ Hort gegeben sein.

 

 

Bauliche Bedingungen, Außengelände, Zugang etc.

 

-                      Der Zugang zur Einrichtung kann über den Spandauer Damm in die Spree-talallee erfolgen. Zur rechten Seite befindet sich eine Laubenkolonie und zur linken Villen, Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach ca. 100 - 150 m befinden sich links zur Spreetalallee ein Bolzplatz und der Eingang zur Einrichtung.

-                      Das Gelände am Ruhwaldpark hat eine Größe von ca. 1000 qm. Auf dem  Gelände befinden sich 2 Gebäude: 1 Hauptgebäude mit ca. 124 qm und ein unbeheiztes Werkstatt- und Garagengebäude mit ca. 280 qm.

 

-                      Im Hauptgebäude befinden sich ein kleiner Büroraum, ein größerer Raum, getrennte Toiletten und ein Umkleideraum. Als pädagogische Nutzfläche    eignen sich insbesondere der große Raum (33 qm), sowie der Umkleideraum (24 qm). Die päd. Gesamtnutzfläche liegt nach Aus- und Umbau dann bei ca. 60 qm und entspricht dann ca. 24 pädagogisch nutzbaren Plätzen in einer  Jugendfreizeiteinrichtung.

 

-                      Das Außengelände ist großzügig und kann zusätzlich für viele Aktionen und sportliche Betätigungen genutzt werden.

 

-                      Die problematische Beleuchtungssituation auf dem Weg zur Einrichtung und auf dem Gelände erschwert eine Nutzung im Winterhalbjahr für Kinder und weibliche Jugendliche. Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation sollten im Rahmen der Konzeptionsphase durch das KJP berücksichtigt werden.

 

Voraussichtliche Kosten einer JFE und Refinanzierung

 

Der Steuerungsdienst hat für die Refinanzierung des Objekts Szenarien durch-gerechnet. Um die Infrastrukturkosten in Höhe von 75.000 ? zu erbringen, müssen mindestens 7,28 Angebotsstunden pro Tag an 250 Tagen/Jahr erbracht werden.

 

Für den Betrieb der Einrichtung wären zusätzlich finanzielle Mittel für die pädago-gische Arbeit (Personal- und Sachmittel) nötig. Je nach Grad der möglichen Selbstorganisation der Einrichtung durch Jugendliche würden 1 bis 1,5 Mitarbeiter/innen gebraucht. Für dieses Personal wird eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 50.000 bis 75.000 ? benötigt, die im Haushalt des Jugendamtes derzeit nicht verfügbar sind.

 

Bei einem/einer Mitarbeiterin belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 125.000 Euro im Jahr. Nach der derzeitigen Zuweisungssystematik müssten hierfür ca. 12,8 An-gebotsstunden pro Tag an 250 Tagen erbracht werden. Bei 1,5 Mitarbeiter/innen würden sich die Gesamtkosten auf 150.000 ? pro Jahr erhöhen. Hierfür müssten ca. 14,5 Angebotsstunden pro Tag an 250 Tagen erbracht werden.

 

Notwendige bauliche Grundinstandsetzungsarbeiten betragen ca. 30.000 ?. Hier steht nach derzeitigem Stand noch ein Brandschutzgutachten für etwa 2000 Euro aus.

 

Benötigt werden ferner Sachmittel für eine Grundausstattung/Erstausstattung (Spielmaterial, Geräte etc.) Schätzung 10.000 ? und für die lfd. pädagogische Arbeit (Honorar- und Sachmittel) bei normalem jährlichen Betrieb ebenfalls Schätzung: 10.000 ?. Für diese Ausgaben sind im Haushalt keine Mittel eingestellt.

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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