Drucksache - 1019/4  

 
 
Betreff: Tempo 30 auf der Sömmeringstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Wuttig/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
28.10.2014 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
12.11.2015 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
24.11.2015 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
24.05.2016 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2016 
59. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
4. Version vom 18.08.2016

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass in der Sömmeringstraße im Abschnitt zwischen Nordhauser Straße und Kaiserin-Augusta-Allee (Lärm >65 dBA und Lärmkenziffer >500) aus Lärmschutzgründen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr das Tempo-30-Gebot gilt, die entsprechende Ausschilderung schnellstmöglichst installiert wird und das Tempo-30-Gebot entsprechend kontrolliert wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 15. August 2016 mit:

 

„Mit Schreiben vom 07.07.2016 baten Sie um Prüfung hinsichtlich der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Sömmeringstraße zwischen Nordhauser Straße und Kaiserin-Augusta-Allee in der Zeit von 22- 6 Uhr, um die dortigen Anwohner nachts vor Verkehrslärm zu schützen.

 

Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Behörde und auch die für derartige Anordnungen zuständige Verkehrslenkung Berlin den Lärmschutzanliegen der Anwohner von Hauptverkehrsstraßen engagiert annehmen. Auch wenn das von Ihnen unterstützte Anliegen der BVV, sich im Interesse der Anwohner für die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen in der vorgenannten Straße einzusetzen, nachvollziehbar ist, können aber nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellen.

 

Der konkrete Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu können. Für die Prüfung muss die anordnende VLB konkret wissen, ob und wo genau Straßenlärm als belastend empfunden wird und ggf. wie viele Betroffene es gibt. Bei eingehenden Anträgen von Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, wird in jedem Einzelfall die konkrete Höhe der Lärmpegel auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und der örtlichen Gegebenheiten, wie den vorhandenen Abständen der Gebäude zur Fahrbahn oder auch der Straßenzustand auf das Gebäude bzw. die Hausnummer bezogen ermittelt. Diese Ergebnisse werden dann ebenso wie die Verkehrsfunktion der Straße in die Entscheidung einbezogen und es wird beurteilt, ob durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie z.B. Tempo 30, wirksame Abhilfe vor Verkehrslärm geschaffen werden kann. Es müssen stets alle Umstände des Einzelfalles anhand der konkreten örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

 

Ein entsprechender Antrag wurde zuletzt im Jahr 2013 durch eine Anwohnerin der Sömmeringstraße im weiter südlich gelegenen Bereich zwischen der Quedlinburger Straße und Am Spreebogen gestellt. Im Ergebnis der Prüfung wurden keine Überschreitungen der gesetzlichen Lärmrichtwerte festgestellt.

 

 

In der Sömmeringstraße wurden zwischenzeitlich beidseitig Radverkehrsanlagen angeordnet und ausgeführt. Da diese linksseitig des ruhenden Verkehrs angelegt sind, ist in der Folge die Anzahl der Fahrstreifen zur Abwicklung des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs auf einen überbreiten Fahrstreifen reduziert und der Abstand der Wohnbebauung zum motorisierten Fließverkehr vergrößert worden. Diese straßenräumliche Maßnahme wirkt sich auch positiv auf die Verkehrslärmbelastung aus, da sich diese infolge des größeren Bebauungsabstandes verringert. Hierbei kann durchschnittlich von einer Verringerung der Lärmbelastung um 1,5 dB(A) ausgegangen werden.

 

Ich bitte Sie bzw. Ihre BVV, in Lärmschutzangelegenheiten die betroffenen Bürger zu ermuntern, sich aus den vorgenannten Gründen mit einem entsprechenden Antrag direkt an die VLB zu wenden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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