Drucksache - 0989/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

 

1. Einwohnerfrage              Brigitte Werner

              Rattenbefall in der Paul-Hertz-Siedlung

 

Seit Jahren nimmt der Rattenbefall in der Paul-Hertz-Siedlung ständig zu. Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat in der Mieterversammlung vom 09.04.2014 Maßnahmen zur Bekämpfung angekündigt. Bis dato hat sich noch nichts getan. Erst soll ein Gutachten erstellt werden und dann eine Ausschreibung erfolgen. Wie lange soll das denn dauern?

Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat mir geschrieben, dass die Gutachterin am 06.06.2014 einen ersten, ich betone ersten, Begehungstermin vorgenommen hat. Also nach fast 2 Monaten. Nach § 3 Berliner Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist das Gesundheitsamt verpflichtet umgehend Maßnahmen zur Eindämmung der Rattenplage in Angriff zu nehmen. Davon ist bei uns nichts zu spüren.

 

  1. Ist die GEWOBAG an dieser Aktion beteiligt?
     
  2. Kann mir ein genauer Zeitplan genannt werden, wann mit der Bekämpfung begonnen wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohnerfrage zum Rattenbefall in der Paul-Hertz-Siedlung gerne.

 

Frage:

Seit Jahren nimmt der Rattenbefall in der Paul-Hertz-Siedlung ständig zu. Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat in der Mieterversammlung vom 09.04.2014 Maßnahmen zur Bekämpfung angekündigt. Bis dato hat sich noch nichts getan. Erst soll ein Gutachten erstellt werden und dann eine Ausschreibung erfolgen. Wie lange soll das denn dauern?

 

Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat mir geschrieben, dass die Gutachterin am 06.06.2014 einen ersten, ich betone ersten, Begehungstermin vorgenommen hat. Also nach fast 2 Monaten. Nach § 3 Berliner Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitheitsschädlingen ist das Gesundheitsamt verpflichtet umgehend Maßnahmen zur Eindämmung der Rattenplage in Angriff zu nehmen. Davon ist bei uns nichts zu spüren.

 

  1. Ist die GEWOBAG an dieser Aktion beteiligt?
  2. Kann mir ein genauer Zeitplan genannt werden, wann mit der Bekämpfung begonnen wird?

 

Entsprechend der Berliner Schädlingsverordnung wird vom Gesundheitsamt jede Meldung über das Auftreten von Ratten geprüft und ggfs. veranlasst, dass die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen. Es wird veranlasst, dass eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt wird. Diese muss gegenüber dem Gesundheitsamt auch die durchgeführte Bekämpfung nach deren erfolgreichen Abschluss bestätigen. Somit wird auch in allen Fällen geprüft, ob eine Bekämpfung stattgefunden hat.

 

Diese routinemäßigen Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen der Berliner Schädlingsverordnungen erfolgen unabhängig der angekündigten "konzertierten Aktion" und der Arbeit der externen Gutachterin.

 

Der erste Begehungstermin des gesamten Areals zusammen mit der Gutachterin erfolgte bereits am  21.02.2014 und nicht wie irrtümlich mitgeteilt am 06.06.2014. Danach begann ein langwieriger Prozess  zur Klärung der Kostenübernahme, der erst am 04.06.2014 seinen Abschluss fand. Unmittelbar nach erfolgter Klärung wurde der Gutachterin die Auftragsvergabe mitgeteilt.

 

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung und der fachlich neu zu bewertenden Sachlage erfolgte am 06.06.2014 der zweite Besichtigungstermin durch die Gutachterin, begleitet - wie auch beim ersten Termin - von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

 

Nun zu den Fragen:

 

Zu 1.

Die GEWOBAG hat durch Vertreter an den beiden Terminen zur Vorbereitung im Dezember teilgenommen. Und die Planungen zu Beginn der gemeinsam abgestimmten Vorschläge sahen eine Beteiligung der Hausverwaltung vor. Inhalt der Mieterversammlung am 09.04.2014 war, ebenfalls die geplante Bekämpfungsmaßnahme.

 

Zu 2.

Der genaue Zeitplan der nach den Empfehlungen der externen Gutachterin festgelegten Maßnahmen, wurde ebenfalls bisher nicht bekannt gegeben. Es wird jedoch erwartet, dass uns mit Beginn der Aktion die Einzelheiten benannt werden und eine abgestimmte Bekämpfung erfolgreich beendet wird. Aktuell hat die Gutachterin mitgeteilt, dass die Gutachtenerstellung noch ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

2. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Gedenktafelkommission

             

1. Schreiben der Vorsitzenden

 

Am 6.2. d. J. erhielt ich eine Email folgenden Inhalts:

 

"Sobald die Angelegenheit [gemeint: die Gedenktafel für den 17jährigen] beratungsreif ist, werde ich Sie zu einer Sitzung der Gedenktafelkommission einladen. Es steht Ihnen frei, ggf. eine weitere fachkundige Person hinzuzuziehen.

Freundlicher Gruß

Judith Stückler"

 

Stammt diese Email von Ihnen?

 

2. Presse, Anfrage

Kürzlich erfuhr ich durch ein Pressegespräch, dass diese Gedenktafel auf der nächsten Sitzung im August beraten werden soll. Ich schrieb Ihnen daher am 17.6. eine Email und fragte an:

 

"Um die Urlaubsplanung  meiner fachkundigen Begleitung (Professor für Neuere Geschichte und Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes) und meine eigene in Einklang mit dem Termin dieser demnächst stattfindenden Sitzung der Gedenktafelkommission in Einklang zu bringen, bitte ich Sie, mir zeitnah Termin und Ort der Sitzung mitzuteilen."

 

In ihrem Brief (19.6.) beantworteten Sie diese konkreten Fragen nicht; daher nochmals:

 

Steht diese Gedenktafel tatsächlich im August zur Beratung an und wann genau ist diese Sitzung?

 

3. Weitere Recherche

Laut der in 2. erwähnten Recherche soll es auf der Kommissionssitzung im Juni eine Abstimmung gegeben haben, bei der eine Mehrheit, Sie eingeschlossen, entschied, meinen Begleiter und mich zu dieser August(?)sitzung nicht einzuladen. Grund für diese Entscheidung soll Ihre persönliche Verärgerung über Veröffentlichungen von mir gewesen sein - Veröffentlichungen, die ihren Anlass haben in dem bürokratischen und jegliches Mitgefühl vermissenden Umgang der Mehrheit der GTK mit Opfern des NS-Staates, die für ihren Widerstand ermordet wurden:

 

Trifft der genannte Grund zu? Falls nicht, welchen Grund haben Sie dann, Ihre Zusage vom 6.2. - mich einzuladen, "sobald die Angelegenheit beratungsreif ist" - nicht einzuhalten?

 

4. Außenwirkung

In vielen Gesprächen mit Unterstützern dieser Gedenktafel und mit Pressevertretern wurde großes Unverständnis über die gesamte Vorgehensweise der GTK unter Ihrem Vorsitz geäußert - von Ihrer Geheimhaltungspraxis über Ihre mangelnde Kommunikationsbereitschaft und völlige Diskussionsverweigerung bis hin zu Ihrer Praxis, seit Ihrem Amtsantritt vor 2 ½ Jahren keinen einzigen Antragsteller eingeladen zu haben:

 

Ist Ihnen bewusst, dass Sie damit erheblichen Schaden für das Ansehen des Bezirks, der BVV und des Amtes der Vorsteherin bewirkt haben und werden Sie Ihren Umgang mit dem Anliegen jetzt ändern?

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 3. Juli 2014 haben Sie nachfolgende Einwohnerfrage zur Beantwortung eingebracht:

 

1. Schreiben der Vorsitzenden

Am 6.2. d. J. erhielt ich eine Email folgenden Inhalts:

 

"Sobald die Angelegenheit [gemeint: die Gedenktafel für den 17jährigen] beratungsreif ist, werde ich Sie zu einer Sitzung der Gedenktafelkommission einladen. Es steht Ihnen frei, ggf. eine weitere fachkundige Person hinzuzuziehen.

Freundlicher Gruß

Judith Stückler

(Vorsteherin)" [Hervorh. v. mir]:

 

Stammt diese Email von Ihnen?

 

2. Presse, Anfrage

Kürzlich erfuhr ich durch ein Pressegespräch, dass diese Gedenktafel auf der nächsten Sitzung im August beraten werden soll. Ich schrieb Ihnen daher am 17.6. eine Email und fragte an:

 

"Um die Urlaubsplanung meiner fachkundigen Begleitung (Professor für Neuere Geschichte und Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes) und meine eigene in Einklang mit dem Termin dieser demnächst stattfindenden Sitzung der Gedenktafelkommission in Einklang zu bringen, bitte ich Sie, mir zeitnah Termin und Ort der Sitzung mitzuteilen."

 

In ihrem Brief (19.6.) beantworteten Sie diese konkreten Fragen nicht; daher nochmals:

 

Steht diese Gedenktafel tatsächlich im August zur Beratung an und wann genau ist diese Sitzung?

 

3.Weitere Recherche

Laut der in 2. erwähnten Recherche soll es auf der Kommissionssitzung im Juni eine Abstimmung gegeben haben, bei der eine Mehrheit, Sie eingeschlossen, entschied, meinen Begleiter und mich zu dieser August(?)sitzung nicht einzuladen. Grund für diese Entscheidung soll Ihre persönliche Verärgerung über Veröffentlichungen von mir gewesen sein - Veröffentlichungen, die ihren Anlass haben in dem bürokratischen und jegliches Mitgefühl vermissenden Umgang der Mehrheit der GTK mit Opfern des NS-Staates, die für ihren Widerstand ermordet wurden:

 

Trifft der genannte Grund zu? Falls nicht, welchen Grund haben Sie dann, Ihre Zusage vom 6.2. - mich einzuladen, "sobald die Angelegenheit beratungsreif ist" - nicht einzuhalten?

 

4. Außenwirkung

In vielen Gesprächen mit Unterstützern dieser Gedenktafel und mit Pressevertretern wurde großes Unverständnis über die gesamte Vorgehensweise der GTK unter Ihrem Vorsitz geäußert - von Ihrer Geheimhaltungspraxis über Ihre mangelnde Kommunikationsbereitschaft und völlige Diskussionsverweigerung bis hin zu Ihrer Praxis, seit Ihrem Amtsantritt vor 2 ½ Jahren keinen einzigen Antragsteller eingeladen zu haben:

 

Ist Ihnen bewusst, dass Sie damit erheblichen Schaden für das Ansehen des Bezirks, der BVV und des Amtes der Vorsteherin bewirkt haben und werden Sie Ihren Umgang mit dem Anliegen jetzt ändern?

 

Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.

 

Zu 1.

Ja.

 

Zu 2.

Soweit es die Gedenktafelkommission für erforderlich hält, wird eine Erörterung mit Ihnen stattfinden. Im Übrigen werde ich in der Zukunft auf inquisitorische Fragen nicht antworten.

 

Zu 3.

Zum Beratungsverlauf und/oder abgegebenen Voten in der Gedenktafelkommission werde ich mich nicht äußern, da die Sitzungen nichtöffentlich sind.

 

Zu. 4.

Nein; ich weise im Übrigen Ihre Unterstellungen, die die Mitglieder der Gedenktafelkommission offenbar persönlich treffen sollen, entschieden zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

3. Einwohnerfrage              Wolfgang Mahnke

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

Ich frage Herrn Bezirksbürgermeister Naumann als das für das Haushaltsressort zuständige Mitglied des Bezirksamtes:

 

1)     Am 26. Mai 2014 - also am Tag nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid zur "Rettung der Kolonie Oeynhausen" - hat Herr Bezirksstadtrat Schulte Herrn Finanzsenator Nußbaum gebeten, ein eventuelles Entschädigungsrisiko bei Festsetzung des Grünflächen-BPlans IX-205a abzusichern. Ein konkreter Betrag für dieses Risiko wurde nicht genannt, ebensowenig das Jahr, in dem eine eventuelle Entschädigungszahlung anfallen könnte.
Ist dieses Schreiben vor Abgang mit Ihnen abgestimmt worden?

 

2)     Hat der Bezirk, seit Sie Verantwortung für das Haushaltsressort tragen, jemals eine Ausgabenposition zum Landeshaushalts angemeldet, ohne Angaben zur Höhe der Ausgabe oder der benötigten Verpflichtungsermächtigung und zum Jahr des Ausgabenanfalls zu machen und ohne das Kapitel und den Titel für die geforderte Veranschlagung zu nennen?

 

3)     Wundert Sie die rasche öffentliche Rückäußerung der Finanzverwaltung am Folgetag, in der der Bezirk für sein Petitum an das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber verwiesen wird?

 

 

4. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29.08.2013 (in Sachen Zusatztext Bürgerbegehren) ist zu entnehmen, dass der Bezirk dem Gericht vorgetragen hat, mit einem Erschließungsaufwand i.H.v. 180 EUR pro m² kalkuliert zu haben und diese auf die Gesamtfläche von 92.785 m² bezogen hat. Sofern die Berufung erfolglos bleibt, hätte Berlin danach Erschließungskosten i.H.v. 16.701.300,00 EUR zu tragen. Nach § 129 BauGB hat die Gemeinde davon mindestens 10% selbst zu tragen, das wären 1,67 Mio. EUR. Haben Sie ermittelt, ob der beitragsfähige Erschließungsaufwand bei dem geplanten Bauvorhaben unter 90% liegt und die Gemeinde insofern mehr als 10% tragen muss und wenn ja, welcher umlagefähige %-Satz wurde ermittelt?
     
  2. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 09.05.2014 wurde das Land Berlin - vertreten durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf - verpflichtet, die Erschließung der Lorac-Grundstücke an der Forckenbeckstraße herzustellen. In der letzten BVV am 19.06.2014 haben Sie berichtet, dass gegen das Urteil die Zulassung zur Berufung beantragt wurde. Nach der Ihnen vorliegenden Stellungnahme von Prof. Otto zu dem aktuellen Gutachten von Prof. Finkelnburg ist dieser der Auffassung, dass durch eine Veränderungssperre die Rechtslage materiell verändert und dies auch für die Zulassung zur Berufung und das Berufungsverfahren sinnvoll ist. Warum nutzen Sie angesichts von mind 1,67 Mio EUR Erschließungskosten, die die Gemeinde selbst zu tragen hat, diese Möglichkeit, die Chancen für einen Zulassungsantrag zur Berufung zu erhöhen, nicht?
     
  3. In der BVV am 19.06.2014 sagten Sie, eine Veränderungssperre zum jetzigen Zeitpunkt sei rechtswidrig, rechtlich nicht möglich und ein Willkürakt. Prof. Finkelnburg schreibt in dem von Ihnen beauftragten aktuellen Gutachten, dass eine Veränderungssperre erst dann nicht mehr möglich ist oder aufgehoben werden muss, wenn der Sicherungszweck dem sie dient weggefallen ist und auch solange keinerlei Entschädigungsansprüche auslöst. Er bezieht sich dabei ausdrücklich auf die aktuelle Situation und kennt auch die Historie inkl. Erschließungsangebot. Welches sind Ihre Gründe, der BVV gegenüber eine Rechtsauffassung zu vertreten, die der aktuell von Ihnen eingeholten Gutachtermeinung widerspricht?
     
  4. Laut aktuellen Beschlüssen der BVV wird das Bezirksamt aufgefordert nichts unversucht zu lassen, den Bürgerentscheid umzusetzen und die Festsetzung des Bebauungsplanes IX-205a weiter voranzutreiben. Auch der Bürgerentscheid hat die Rechtswirkung eines BVV-Beschlusses und fordert die Festsetzung des B-Plans IX-205a. Sind Sie der Auffassung, dass der Sicherungszweck für eine Veränderungssperre entfallen ist und wenn ja, warum?
     
  5. Wann haben Sie bei der Senatsverwaltung angefragt, ob hier eine Unterstützung für die Berufung erfolgt und welche konkrete Hilfestellung haben Sie bei der Widerspruchsabteilung erbeten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

die Einwohneranfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich zum jetzigen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit keine Mutmaßungen über mögliche Erschließungskosten anstellen. Die in der von Ihnen genannten Stellungnahme zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung wird vom Bezirksamt nicht geteilt.

 

Zu 3. und 4.:

Die BVV hat in ihrer letzten Sitzung mehrheitlich am 19. Juni 2014 beschlossen, dass die Mittel Zurückstellung oder Veränderungssperre erst im Falle von neuen Aktivitäten seitens des Eigentümers zum Tragen kommen sollten. Solche Aktivitäten sind aktuell nicht wahrzunehmen.

 

Zu 5.:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Schreiben vom 28. Mai 2014 um Zuarbeit gebeten und teilte mit Schreiben vom 12. Juni 2014 mit, dieser Bitte aus Kapazitätsgründen nicht nachkommen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

 

5. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Ökokiez 2020

             

1. Personalkosten für seit 2009 aufgewandte Arbeitsstunden (ohne Bearbeitung der Bewerbungen seit November 2013) für "Ökokiez 2020"

 

Aus aktuellem Anlass (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2014/06/22/was_macht_eigentlich__der_oeko) ergibt sich erneut die Frage nach diesen Personalkosten. Ihr Umweltamt war ja in Sachen "Ökokiez 2020" all die Jahre sehr rege, wie aus Ihren verschiedenen früheren Antworten zu schließen ist; es sind somit erhebliche Personalkosten zu vermuten. Dennoch haben Sie die Aufklärung dieser Frage bisher stets abgelehnt: "Hierzu wird keine Statistik im Umwelt- und Naturschutzamt geführt. Es lässt sich auch keine seriöse Schätzung ableiten." (September 2012, 3. Einwohnerfrage/zu 2.). Daher diesmal die Frage:

 

In welcher Größenordnung bewegen sich diese Personalkosten - bis 10.000 ?, eher 20.000 ?, oder mehr?

 

2. Personalkosten für die Bearbeitung der Bewerbungen seit November 2013

 

Wie hoch sind diese Kosten (falls ebenfalls "keine seriöse Schätzung" möglich ist: bitte Größenordnung)?

 

3. Klimaschutzmanager

 

Falls es jetzt einen gibt, bitte ich um Nennung des Namens.

 


Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder

 

zur o.g. Einwohneranfrage teilt das Bezirksamt Folgendes mit:

 

  1.  

Das Bezirksamt sieht keinen Anlass, die seinerzeit getroffenen Aussagen zu revidieren und wird sich weiterhin nicht an Spekulationen beteiligen. 

 

  1.  

Im Bezirksamt werden jährlich über 100 Bewerbungsverfahren  (ca. 120) durchgeführt. Die KLR gibt keinen Aufschluss über die Kosten einzelner Besetzungsverfahren. Daher ist auch hier keine seriöse Schätzung möglich.

 

  1.  

Der/die Klimaschutzmanager/in wird der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Schoelerschlößchen

             

  1. Wann war das Feuer in der Küche im 1. Stock, das den Anlass abgab, um den Kindergarten/Hort dort einzustellen?

 

  1. Wie lange befindet das Schoelerschlößchen seitdem im Zustand der Nichtnutzung wegen Umbaus bzw. Leerstands (absehen von der vorübergehenden Betreibung eines Café im EG)?

 

  1. Seit wann ist das Gebäude wieder in Verfügung des Bezirksamts und wie hoch sind seitdem die jährlichen Kosten des Gebäudes (alles inklusive und falls nötig getrennt nach deren Trägern)?

 

  1. Im Rahmen der bezirklichen "Raumoptimierung" hat das wiedererlangte Schoelerschlößchen bereits viele Planungen und Planungsänderungen erlebt: Bitte stellen Sie für die einzelnen Räume auf den drei Stockwerken dar, welche Pläne jeweils wann für sie bestanden und wie der neueste Stand ist.

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Der vom Fragesteller benannte Brand im Schoeler-Schlösschen fand im Februar 2003 statt.

 

Zu 2.

Wie bereits in der Beantwortung der Bürgeranfrage Drs. Nr. 0667/4 im September 2013 berichtet, entschied sich das Bezirksamt nach dem Brand, die fachliche Nutzung "Jugend" aufzugeben, zum einen aufgrund der Problematik des fehlenden zweiten Rettungsweges und zum anderen aufgrund der enormen Instandsetzungskosten für eine weitere Nutzung als Kindertagesstätte, deren finanzielle Mittel dem Bezirksamt nicht zur Verfügung standen. Es wurde ins Fachvermögen Kultur übertragen und sollte durch den Abschluss des Nießbrauchvertrages mit der Stiftung einer kulturellen Nutzung (u.a. Unterbringung von Teilen der "Rau-Bibliothek") zugeführt werden. Dieser Nießbrauchsvertrag wurde am 13.01.2006 mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin abgeschlossen, die anschließend mit der baulichen Ertüchtigung begann, die bis zum Herbst 2011 durchgeführt wurde.

 

Bis auf die Betreibung eines sog. "Baustellencafés" fand bislang keine Nutzung des Schoelerschlösschens statt.

 

Zu 3.
Wie ebenfalls in den Beantwortungen zur Drs. Nr. 0493/4 im Februar 2013 und zur Drs. Nr. 0660/4 im Juni 2013 bereits berichtet, befindet sich das Schoelerschlösschen seit dem 12.12.2012 wieder in Besitz des Bezirks. Die Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2013 belaufen sich auf ca. 4.145 Euro zzgl. einer baulichen Unterhaltung von ca. 7.600 Euro für den benannten Zeitraum.

 

Zu 4.

Die im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur vorgestellte und im Lottomittelantrag verankerte Nutzungskonzeption sieht im Erdgeschoss einen Raum für Information und Empfang vor, ein Café, einen Ausstellungsraum sowie einen weiteren Raum, der sowohl für Trauungen als auch für Ausstellungen oder Veranstaltungen genutzt werden kann. Im Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche und im Dachgeschoss ist ein Büroraum vorgesehen sowie ein weiterer Saal für Veranstaltungen und Ausstellungen.

 

Der Lottomittelantrag wurde in der Juni-Sitzung bis auf weiteres vertagt. Das Bezirksamt wird diesen Zeitraum nutzen, um konzeptionelle Anpassungen zu prüfen.

 

Sofern konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden, werden diese selbstverständlich im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur öffentlich vorgestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

7. Einwohnerfrage              Jörn Zimmer

              JobCenter

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Aus welchen Gründen gibt es im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf in der Eingangszone ein System mit Wartemarken und Stühle statt ein System ohne Stühle und Wartemarken wie in der Eingangszone im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Wie viele ALG2 Empfängerinnen/Empfänger gab es 2013 in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Bürgeranfrage zum Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf:

 

Frage 1.

Aus welchen Gründen gibt es im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf in der Eingangszone ein System mit Wartemarken und Stühle statt ein System ohne Stühle und Wartemarken wie in der Eingangszone im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich im Rahmen des Umzuges an das Goslarer Ufer erneut mit der Frage der Kundensteuerung in den Eingangszonen befasst und sich dann bewusst für ein System mit Stühlen und Wartemarken entschieden. Ursächlich waren hierfür in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen mit Streitigkeiten (bis hin zu Rangeleien wegen "Vordrängelns") der Kunden untereinander über die Reihenfolge beim Warten.

Aus welchen Gründen oder Erfahrungen heraus das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ein anderes Vorgehen gewählt hat, ist mir nicht bekannt.

 

Der Eingangsbereich im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf ist zweistufig aufgebaut.

 

a)     Der Eingangstresen dient ausschließlich der Klärung von Kurzanliegen ( zum Beispiel: Klärung der Zuständigkeit, schnelle Abgabe von nachzureichenden Unterlagen, Weiterleitung etc..) Die Wartezeit soll hier möglichst nur wenige Minuten betragen.

 

b)    Der sogenannte Bearbeitungsbereich (Backoffice) in der Eingangszone für Kunden, deren ein Anliegen einen höherem Zeitaufwand zur Klärung benötigt. Hier wird mit dem System mit Warteraum und Wartemarken gearbeitet.

 

Frage 2:

Wie viele ALG2 Empfängerinnen/Empfänger gab es 2013 in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

ALG-II-Empfängerinnen/-Empfänger sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld.

In der Übersicht sind die einzelnen punktuell erfassten Monatswerte und der Mittelwert 2013 aufgeführt. 

 

Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II)

 

Januar 2013                                           28.047

Februar 2013                            28.087

März 2013                                           28.082

April 2013                                           28.048

Mai 2013                                           27.963

Juni 2013                                           27.902

Juli 2013                                           27.938

August 2013                                           27.792

September 2013                             27.562

Oktober 2013                             27.307

November 2013                             27.275

Dezember 2013                             27.215

 

2013 Mittelwert                             27.768

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Carsten Engelmann

 

 

 


 

 
 

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