Drucksache - 0985/4  

 
 
Betreff: Nördlichen Spreeweg durchgängig führen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
03.09.2014 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. September 2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Voraussetzungen zu schaffen, den nördlichen Spreeweg schnellstmöglich nach der Bebauung am Goslarer Ufer durchgängig am Wasser zu führen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der mit Datum vom 29. April 2014 festgesetzte Bebauungsplan VII-129-1 für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 (teilweise) und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 enthält neben den Festsetzungen eines Mischgebietes und eines Allgemeinen Wohngebietes auch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentliche Parkanlage" entlang der Spree und des Charlottenburger Verbindungskanals als Teil einer übergeordneten Grünverbindung entlang der Spree.

 

Die Inhalte des Bebauungsplans ergänzend, wurden über einen mit Datum vom
28. September 2012 abgeschlossenen und am 5. Dezember 2013 ergänzten städtebaulichen Vertrag zwischen den Eigentümern im Geltungsbereich und dem Land Berlin weitere sich aus den Planinhalten ergebende Regelungen getroffen. Vereinbart wurde unter anderem der Umfang und die Bedingungen der sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergebenden Übertragungen von privaten in öffentliche Flächen sowie alle weiteren sich hieraus ergebenden Verpflichtungen und Regelungen, wie auch zur Herstellung der künftigen öffentlichen Grünanlage. Die Herstellung ist vertragsgemäß innerhalb von drei Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans fertig zu stellen. Sollte das Bauvorhaben auf dem Grundstück Goslarer Ufer 1-5 früher fertig gestellt werden, so ist die öffentliche Grünanlage spätestens sechs Monate nach dem Fertigstellungstermin des Wohnbauvorhabens fertig zu stellen.

 

Eine Genehmigung für die Bebauung der Grundstücke Am Goslarer Ufer 1-5 erging mit Datum vom 16. Juli 2014. Von Seiten der Bauherrenschaft wird mit der Fertigstellung der Baumaßnahme im Herbst 2016 gerechnet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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