Drucksache - 0981/4  

 
 
Betreff: Grünfläche öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
17.09.2014 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Liegenschaftsfonds eine Perspektive für die Fläche Alt-Lietzow 12 zu entwickeln und diese solange weiter als Grünfläche für die Öffentlichkeit nutzbar zu halten.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Mit Schreiben vom 13.11.2014 teilte diese dazu mit:

 

"Zur Drucksache 0981/4 "Grünfläche öffnen" ist uns der Sachverhalt gut bekannt. Bereits bei Übernahme der Liegenschaft von Ihrem Grundstücksamt wurden wir von Ihren Mitarbeitern darauf hingewiesen, dass die Fläche regelmäßig als "öffentlicher Trinkplatz" genutzt wird und in einem entsprechenden Zustand sei. Für die Gesamtliegenschaft wurde unsererseits ein mobiler Hauswart eingesetzt, der auch den Auftrag hatte, diese Fläche regelmäßig von Unrat zu befreien. Trotzdessen waren die Zustände nicht haltbar, so dass wir nach Rücksprache mit Ihrem Bezirksamt entschieden haben die Fläche für die Öffentlichkeit zu sperren, um der fehlgeleiteten Nutzung und der Vermüllung entgegen zu wirken.

 

Die Verwaltung von Grünflächen fällt dem Grunde nach nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, da es sich um eine Fachnutzung handelt. Auch steht die Fläche zwar örtlich im Zusammenhang mit der Liegenschaft, nicht jedoch unmittelbar mit dem Gebäude. Sie ließe sich also unproblematisch vom Grundstück trennen, so dass wir Ihnen anbieten könnten diese aus unserem Vermögen herauszulösen und Sie Ihrem Natur- und Grünflächenamt zuzuschlagen. Hierfür müsste ein förmlicher Herauslösungsantrag durch Ihr Haus bei der Senatsverwaltung für Finanzen gestellt werden.

 

Da aufgrund des beabsichtigten Clusterungsprozesses derzeit separat keine Rückübertragung vorgenommen werden kann, könnte für die Übergangszeit ein Nutzungsvertrag zwischen unseren Häusern abgeschlossen werden. Wir haben diese Vorgehensweise bereits mit anderen Bezirksämtern entsprechend praktiziert."

 

Nach Prüfung durch den zuständigen Fachbereich als auch nach Abstimmung mit dem Ausschuss für Straßen- und Grünflächen, hat sich das Bezirksamt dazu entschlossen, dass Angebot der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG abzulehnen. Jedoch wurde Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG gebeten, die Verwertung der Grünfläche Alt-Lietzow 12 im Rahmen des anstehenden Clusterungsverfahrens mit an die Weiterentwicklung des angrenzenden Künstlerhofs zu binden.

 

Dieses Anliegen wurde der inzwischen nach Fusion zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH mit Schreiben vom 18. Mai 2015 mitgeteilt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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