Drucksache - 0977/4  

 
 
Betreff: Selbst ist die Frau ... oder der Mann
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dittner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.08.2014 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
25.09.2014 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Gründung/Einrichtung eines Pflegedienstes durch die Wilmersdorfer Seniorenstiftung möglich ist.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Bezirksverwaltung übernimmt nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) die Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Damit ist sie im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege neben der Pflegeversicherung ein wichtiger Träger. Das Bezirksamt trägt die Verantwortung für die Aufgabenerledigung dieses Trägers. Im Blick auf das in den Sozialgesetzbüchern garantierte Wunsch- und Wahlrecht der Menschen für ein selbstbestimmtes und menschwürdiges Leben erscheint es problematisch, wenn der Träger der Sozialhilfe selbst den Betrieb eines eigenen Pflegedienstleisters betreibt. Dies widerspricht auch den Prinzipien der Wettbewerbsneutralität und der Subsidiarität.

 

Einzelne Mitglieder des Bezirksamtes können den Beschluss der BVV deshalb allenfalls in ihrer Rolle als Mitglieder des Vorstands der Wilmersdorfer Seniorenstiftung erfüllen.

 

Der Geschäftsführer der Wilmersdorfer Seniorenstiftung wurde zu der Frage um Stellungnahme gebeten und hat dazu mitgeteilt:

 

"Die Voraussetzungen zur Führung eines ambulanten Pflegedienstes sind im Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs.1 und 2 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung geregelt. Er wird zur Sicherstellung einer wirksamen wirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung der Versicherten nach den Vorschriften des SGB XI geschlossen und ist für alle durch Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen, alle Pflegekassen und den Träger der Sozialhilfe im Land Berlin unmittelbar verbindlich. Zu den wesentlichen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören die Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Versorgungen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft) sowie Beratungsleistungen von anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen. Der Pflegedienst muss eine auf Dauer selbständig wirtschaftliche Einrichtung im Sinne § 71 Abs. 1 SGB XI sein und für die Leistungserbringung eine Personalvorhaltung von mindestens 501 Stunden (ca. 3,0 Vollzeitfachkräfte) monatlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeitsvertraglich gewährleisten.

 

Die Satzung der Wilmersdorfer Seniorenstiftung würde aus Sicht der Geschäftsführung vorbehaltlich einer intensiven rechtlichen Bewertung - den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes ermöglichen.

 

Grundsätzlich wäre die Gründung und Einrichtung eines ambulanten Pflegedienstes durch die Wilmersdorfer Seniorenstiftung nach Erbringung der o.g. Voraussetzungen möglich.

 

Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes erfordert jedoch einen außerordentlich hohen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand, der derzeit noch nicht abzusehen ist. Er muss wirtschaftlich eigenständig in die Struktur der Stiftung eingebunden werden und darf das Stiftungsvermögen dauerhaft nicht schmälern.

 

Zur Vorhaltung von geeigneten Räumlichkeiten (ggf. Mietkosten, Unterhaltskosten) und einer angemessenen personellen Ausstattung einschließlich der Qualifizierung der Mitarbeiterlinnen benötigt die Stiftung monatlich erhebliche finanzielle Ressourcen. Bei drei Vollzeitfachkräften, Sachaufwendungen, Fuhrpark und Investitionskosten wären - unter Vorbehalt - mind. ? 15.000,-pro Monat an Ausgaben zu kalkulieren. Dabei sind die erwarteten Erträge aus Pflegeleistungen schwer zu prognostizieren, da in Berlin ein sehr hoher Wettbewerb im ambulanten Bereich um Pflegekunden besteht. Das mögliche finanzielle Risiko für die Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist derzeit nicht abschätzbar.

 

Zum Juli 2015 werden der Wilmersdorfer Seniorenstiftung die drei bisherigen bezirklichen Seniorenclubs Herthastraße, Nehringstraße und Wallotstraße vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf übertragen. Die Übernahme erfordert in den nächsten Monaten einen hohen Integrationsaufwand in die Strukturen der Stiftung.

 

Die kurzfristige Gründung eines ambulanten Pflegedienstes kann durch die begrenzten personellen Ressourcen im Zusammengang mit der Übernahme der Seniorenclubs nicht realisiert werden."

 

Das Bezirksamt sieht damit derzeit keine Möglichkeit für die Einrichtung eines ambulanten Pflegedienstes durch die Wilmersdorfer Seniorenstiftung. Die Mitglieder des Vorstands der Wilmersdorfer Seniorenstiftung werden das Thema zu gegebener Zeit in den Vorstand erneut einbringen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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