Drucksache - 0968/4  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Dickensweg qualifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2014 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.07.2014 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.08.2014 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.09.2014 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
17.10.2014 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
4. Version vom 24.08.2016

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. November 2014 beschlossen:

 

Die Initiative der Deutschen Wohnen, ihren Bestand am Dickensweg zu verdichten und dadurch neuen Wohnraum zu schaffen, kann eine Chance für nachhaltige Entwicklung sein. Zur Umsetzung des Vorhabens erwartet die BVV die umfassende Einbeziehung der Mieterinnen und Mieter in die Planungen.

 

Die BVV erwartet vom Investor, dass ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die darstellen, warum die Modernisierung im Vergleich zum geplanten Neubau wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Zudem ist nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen die Idee einer Integration von Bestandsbauten in das Vorhaben verworfen wurde.

 

Die BVV erwartet vor der Beschlussfassung eines Bebauungsplanes eine umfangreiche Berichterstattung darüber, wie mit den Bestandsmieterinnen und –mietern umgegangen wird. Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur gleichen Mietgesamtbelastung sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind vom Eigentümer zu übernehmen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Baumaßnahme einen vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen. Im B-Plan-Verfahren ist unter Einbeziehung der Wohnungen für die Bestandsmieterinnen und –mieter ein Anteil von preiswertem Wohnraum sicherzustellen. Dem Investor ist dafür vom Bezirksamt die Möglichkeit der Akquirierung von Wohnbaufördermitteln aufzuzeigen.

 

Zudem ist die angekündigte Nachhaltigkeit (mindestens Niedrigstenergiestandard, Fassaden- und Dachbegrünung, ökol. Energieversorgung, Erhalt des prägenden Baumbestandes und der Grünflächen soweit wie möglich, Verzicht auf Tiefgaragen) in den textlichen Festsetzungen festzuschreiben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Grundstückseigentümerin hat wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 27. Juni 2016, ihre Bereitschaft erklärt, mit sämtlichen Bestandsmieterinnen und Bestandsmietern Vereinbarungen für die Sicherstellung eines möglichen Verbleibs in der Siedlung zu schließen. Hierbei ist vorgesehen, entsprechend Berechtigten mietpreisgebundene Wohnungen nach dem Berliner Modell anzubieten oder Wohnraum mit einer zum bisherigen Mietpreis vergleichbaren Miete für die ohne entsprechende Berechtigung anzubieten. Die Option, dass Bestandsmieterinnen  und Bestandsmieter, die keinen Anspruch auf den Bezug einer Sozialwohnung haben, auf preisgebundene Wohnungen im Sinne des Berliner Modells zugreifen dürfen, ist nur umsetzbar, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Zustimmung dazu erteilt.

Die Deutsche Wohnen wird die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter über den weiteren Planungsprozess informieren. Darüber hinaus sind Workshops mit ihnen geplant, um etwa die Grundrisse und die Ausstattung der geplanten Wohnungen abzustimmen. Ferner ist ein abschnittsweiser Bauablauf vorgesehen, der eine Umsetzung innerhalb der Siedlung soweit wie möglich sicherstellen soll. Die Umzugskosten werden durch die Deutsche Wohnen übernommen.

Für den Bebauungsplan 4-59 wird zurzeit ein Verkehrsgutachten erstellt. Sobald dieses vorliegt, ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplans wird dann vorbereitet und der BVV zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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