Drucksache - 0968/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. November 2014 beschlossen:
Die Initiative der Deutschen Wohnen, ihren Bestand am Dickensweg zu verdichten und dadurch neuen Wohnraum zu schaffen, kann eine Chance für nachhaltige Entwicklung sein. Zur Umsetzung des Vorhabens erwartet die BVV die umfassende Einbeziehung der Mieterinnen und Mieter in die Planungen.
Die BVV erwartet vom Investor, dass ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die darstellen, warum die Modernisierung im Vergleich zum geplanten Neubau wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Zudem ist nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen die Idee einer Integration von Bestandsbauten in das Vorhaben verworfen wurde.
Die BVV erwartet vor der Beschlussfassung eines Bebauungsplanes eine umfangreiche Berichterstattung darüber, wie mit den Bestandsmieterinnen und –mietern umgegangen wird. Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur gleichen Mietgesamtbelastung sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind vom Eigentümer zu übernehmen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Baumaßnahme einen vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen. Im B-Plan-Verfahren ist unter Einbeziehung der Wohnungen für die Bestandsmieterinnen und –mieter ein Anteil von preiswertem Wohnraum sicherzustellen. Dem Investor ist dafür vom Bezirksamt die Möglichkeit der Akquirierung von Wohnbaufördermitteln aufzuzeigen.
Zudem ist die angekündigte Nachhaltigkeit (mindestens Niedrigstenergiestandard, Fassaden- und Dachbegrünung, ökol. Energieversorgung, Erhalt des prägenden Baumbestandes und der Grünflächen soweit wie möglich, Verzicht auf Tiefgaragen) in den textlichen Festsetzungen festzuschreiben.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Grundstückseigentümerin hat wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 27. Juni 2016, ihre Bereitschaft erklärt, mit sämtlichen Bestandsmieterinnen und Bestandsmietern Vereinbarungen für die Sicherstellung eines möglichen Verbleibs in der Siedlung zu schließen. Hierbei ist vorgesehen, entsprechend Berechtigten mietpreisgebundene Wohnungen nach dem Berliner Modell anzubieten oder Wohnraum mit einer zum bisherigen Mietpreis vergleichbaren Miete für die ohne entsprechende Berechtigung anzubieten. Die Option, dass Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter, die keinen Anspruch auf den Bezug einer Sozialwohnung haben, auf preisgebundene Wohnungen im Sinne des Berliner Modells zugreifen dürfen, ist nur umsetzbar, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Zustimmung dazu erteilt. Die Deutsche Wohnen wird die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter über den weiteren Planungsprozess informieren. Darüber hinaus sind Workshops mit ihnen geplant, um etwa die Grundrisse und die Ausstattung der geplanten Wohnungen abzustimmen. Ferner ist ein abschnittsweiser Bauablauf vorgesehen, der eine Umsetzung innerhalb der Siedlung soweit wie möglich sicherstellen soll. Die Umzugskosten werden durch die Deutsche Wohnen übernommen. Für den Bebauungsplan 4-59 wird zurzeit ein Verkehrsgutachten erstellt. Sobald dieses vorliegt, ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplans wird dann vorbereitet und der BVV zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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