Drucksache - 0910/4
Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3AGBauGB den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4 - 41VE vom 20. Dezember 2013.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4 - 41VE vom 20. Dezember 2013 zu erlassen.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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