Drucksache - 0861/4  

 
 
Betreff: Personalnot auch im Gesundheitsamt in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2014 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2014 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Stellen sind zurzeit im Gesundheitsamt nicht besetzt und wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?
     
  2. Inwieweit sind die Stellen im Gesundheitsamt von dem in der Abteilung Soziales und Gesundheit erforderlichen VZÄ-Abbau betroffen?
     
  3. Inwieweit sind die Aufgaben des Gesundheitsamtes durch fehlendes Personal eingeschränkt; können beispielsweise die Schuleingangsuntersuchungen und die notwenigen Untersuchungen und Impfungen  bei Flüchtlingen sichergestellt werden?
     
  4. Wer haftet dafür, wenn auf Grund mangelnden Personals gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können und wie kann das Bezirksamt dem vorbeugen?
     
  5. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die Gehälter der Amtsärzte unter denen in Krankenhäusern, Senatsverwaltungen und Bundesministerien liegen, und wie setzt sich das Bezirksamt (mit anderen Berliner Bezirksämtern) zum Beispiel gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass die Einkünfte auch auf Bezirksebene konkurrenzfähig sind?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1.                 Wie viele Stellen sind zurzeit im Gesundheitsamt nicht besetzt und wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind in dem 2006 in Kraft getretenen Gesundheitsdienstreformgesetz des Landes Berlin geregelt. Die Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes war Ergebnis des im Rahmen der "Neuordnungsagenda 2006" eingerichteten Projektes zur Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin. Im Rahmen dieses Projektes wurde seit den Jahren 2003 - 2006 analysiert, welche Aufgaben des ÖGD staatliche Erfüllungsaufgaben sind, der ÖGD also selbst durchführen muss, welche Aufgaben in Gewährleistungsverantwortung des ÖGD liegen und für welche Aufgaben eine staatliche Verantwortungsübernahme nicht notwendig ist.

 

Der ÖGD hat im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die Aufgabe der Sicherung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Er arbeitet subsidiär und sozialkompensatorisch und richtet seine Angebote zur Gesundheitshilfe speziell auf besondere Zielgruppen aus, speziell auf Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Gründen keinen ausreichenden oder rechtzeitigen Zugang zu den Hilfesystemen finden oder deren komplexer Hilfebedarf besondere Koordinierung oder Betreuung erforderlich macht.

 

Unter diesen Aspekten und seinem Leitbild wurde im Rahmen des Projektes für jede einzelne Aufgabe in Arbeitsgruppen unter der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit ein sogenanntes "Mustergesundheitsamt" erarbeitet, in dem aufgeführt wird, wie viele Mitarbeiter, welche Berufsgruppen, mit welcher Qualifikation und Eingruppierung für jedes einzelne bezirkliche Gesundheitsamt benötigt werden. Dabei wurde je nach Erfordernis die Anzahl der betroffenen Personen der Zielgruppe, Einwohnerzahl oder Anzahl der Kinder, sozialräumliche Aspekte berücksichtigt. Als Ergebnis entstand ein für Berlin bisher nirgends in entsprechender Form vorhandenes Personalbedarfskonzept, genannt Mustergesundheitsamt.

 

Zwischenzeitlich sind für die Gesundheitsämter neue gesetzliche Aufgaben hinzugekommen wie durch die Trinkwasserverordnung und durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. Außerdem ist die demografische Entwicklung mit immer mehr pflegebedürftigen Menschen zu berücksichtigen.

 

Die Gesundheitsämter wurden berlineinheitlich in 3 Fachbereiche aufgeteilt. Hinzu kamen Aufgaben, die nicht von jedem Gesundheitsamt durchzuführen sind, sondern - in der Zuständigkeitsverordnung von 2008 geregelt - von einzelnen Bezirken für andere mit übernommen werden. Als zentrale Gutachtenstelle wurde die Zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) errichtet. In unserem Gesundheitsamt ist als regionalisierte Aufgaben das Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Familienplanung und die Lebensmittelpersonalberatung angesiedelt.

 

Zur Beantwortung der Frage, wie viele Stellen derzeit nicht besetzt sind, muss man unterscheiden zwischen den im Stellenplan verankerten und nicht besetzten Stellen und den laut Mustergesundheitsamt erforderlichen, aber nicht vorhandenen bzw. nicht besetzten Stellen.

 

Von den im Stellenplan vorhandenen Stellen sind derzeit 12,25 Stellen nicht besetzt.

Gegenüber den lt Mustergesundheitsamt für die Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen sind mit Stand vom 30.06.2013, als die letzte Erhebung der Senatsverwaltung erfolgte, im Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf 25 Stellen nicht besetzt von insgesamt erforderlichen 156,46 Stellen, jeweils bezogen auf Vollzeitäquivalente.

 

2.                 Inwieweit sind die Stellen im Gesundheitsamt von dem in der Abteilung Soziales und Gesundheit erforderlichen VZÄ Abbau betroffen

 

In den Jahren 2012 - 2014 waren 1,25 Stellen des Gesundheitsamtes vom VZÄ-Abbau betroffen. Die viertel Stelle kommt daher, dass Altersteilzeitstellen nur zur Hälfte angerechnet werden, auch wenn die oder der Stelleninhaber/in bereits die Altersteilzeit beendet hat und als Mitarbeiter/in aus dem Land Berlin ausgeschieden ist. Wir hatten da ursprünglich eine halbe Stelle.

 

Durch die VZÄ-Einsparungen steigt die Differenz zum Mustergesundheitsamt.

 

3.                 Inwieweit sind die Aufgaben des Gesundheitsamtes durch fehlendes Personal eingeschränkt; können beispielsweise die Schuleingangsuntersuchungen und die notwendigen Untersuchungen und Impfungen  bei Flüchtlingen sichergestellt werden?

 

Im Fachbereich 1 des Gesundheitsamtes - Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche sind derzeit 4,6 Stellen nicht besetzt.

 

In der Regel können die nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - Gesundheitsdienst-Gesetz  (GDG) vorgeschriebenen Aufgaben der Prävention nicht oder nur noch sehr eingeschränkt vom Gesundheitsamt gewährleistet werden.

Beispiel:

Das Untersuchungsangebot für Jugendliche in den 9. Klassen in Vorbereitung auf einen möglichen Ausbildungsbeginn nach der 10. Klasse (MSA) kann nicht mehr geleistet werden. Eine zweite Möglichkeit für die Jahrgangsuntersuchung entfällt damit. Diese Altersstufe ist auch die Zielgruppe der neu eingeführten "J 1 "-Untersuchung, deren Nutzung bisher nur in sehr, sehr geringem Maß erfolgt und auf Landesebene Wege zur besseren Wahrnehmung der Präventionsangebote diskutiert werden.

 

Die Schuleingangsuntersuchungen dienen auch dazu eventuell vorhandenen individuellen Forderbedarf vor der Einschulung festzustellen, um entsprechende Fördermaßnahmen einzuleiten. Da der Schulbesuch eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme darstellt, darf dem Einzelnen dadurch kein Nachteil entstehen. Durch Fördermaßnahmen oder gesundheitliche Hilfen sollen individuelle Unterschiede ausgeglichen werden. Um diese rechtzeitig vor der Einschulung einleiten zu können, sollten die Einschulungsuntersuchungen bis zum April eines jeden Jahres erfolgt sein. Wie bereits zuvor auch schon, werden wir auch in diesem Jahr erst mit Beginn der Sommerferien, also Ende Juni alle Einschulungsuntersuchungen durchgeführt haben.

 

Je länger sich die Einschulungsuntersuchungen im Jahr hinziehen, umso weniger Untersuchungen können in den Kitas in der Gruppe der 3,5 bis 4,5 Jährigen durchgeführt werden. Die Früherkennung von gesundheitlichen Einschränkungen ist dadurch wesentlich eingeschränkt; eine frühe Förderung aber erfolgversprechender als erst zu Schulbeginn. Eine flächendeckende Untersuchung dieser Altersgruppe ist mit dem jetzigen Personalbestand nicht möglich.

 

Alle aus dem Ausland zugezogenen Kinder sollten  eine schulärztliche Untersuchung vor Schuleintritt erhalten. (Eine Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt ist erfahrungsgemäß nicht durchsetzbar.) Hierbei werden zahlreiche Aspekte im Hinblick auf die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch berücksichtigt. Neben der Untersuchung umfasst die schulärztliche Untersuchung die Bestimmung des Impfstatus und ggf. eine Empfehlung zur Durchführung notwendiger Impfungen sowohl für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz der Gemeinschaft, die Einleitung notwendiger Behandlungen mitunter auch die Einleitung notwendiger Betreuungen. Diese Untersuchungen werden von uns als höchst wichtig eingestuft und können in der Regel spätestens nach 3 Wochen nach erlangter Kenntnis des Zuzugs durchgeführt werden.

 

Im Frühjahr hatten wir im Rahmen der Masernepidemie in Berlin auch einen Masernausbruch in einem unserer Asylbewerberheime. Hier haben wir im Heim aktuell Kindern und Erwachsenen eine Masern/Mumps/Röteln-Impfung angeboten und 150 Personen geimpft.

 

Impfungen sollen lt. Stiko (Ständige Impfkommission) Empfehlung bei allen durchgeführt werden, die keinen oder ungenügenden Impfschutz nachweisen können. Hier wird derzeit nach einer berlinweiten Lösung gesucht, da dies aufgrund der Vielzahl der Betroffenen von den bezirklichen Gesundheitsämtern mit dem vorhandenen Personal nicht gewährleistet werden kann. Ca. 8000 Personen sind in diesem Jahr in Berlin aufgenommen worden, von denen ein großer Anteil keinen oder keinen vollständigen Impfschutz nachweisen kann.

 

Das Angebot des Therapeutischen Dienstes in den sonderpädagogischen Schulen insbesondere für behindert und schwerst-mehrfach behinderte Kinder sowie in drei Ambulanzen im Bezirk kann bei weiteren Einsparungen nicht mehr ausreichend aufrecht erhalten werden. Bereits jetzt bestehen Wartelisten für Kinder, die physiotherapeutische, logopädische oder ergotherapeutische Therapie benötigen, um schulfähig zu sein. Die Therapeuten gewährleisten zusätzlich die sehr zeitaufwändige Anpassung von Hilfsmitteln für diese Kinder in Absprache mit den Pädagogen, der Krankenkasse und den orthopädischen Werkstätten. Insbesondere diese Aufgabe und die sog. Zusammenhangstätigkeit, die Vernetzung mit Pädagogen und Eltern für die Unterstützung der (schwer-mehrfach) behinderten Kinder wird nicht von externen Therapeuten an den Schulen gewährleistet, da dafür keine Vergütung durch die Krankenkassen erfolgt.

 

Auch für die therapeutische Versorgung von Kindern, die aufgrund der UN-Behindertenkonvention im Rahmen der Inklusion  Regelschulen besuchen, stehen keine Personalressourcen zur Verfügung.

 

Im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst ist die Bearbeitung von komplexen Fällen, insbesondere im Kinderschutz, aufgrund fehlender Sozialarbeiter-Stellen von den Ärzten allein zu gewährleisten. Die Kontaktaufnahme zu Eltern, Schule/Kita, Jugendamt, Träger, die Anforderung von Befunden, etc. beansprucht viel Arbeitszeit, die in die Diagnostik und Beratung weiterer Kinder und Jugendlicher fließen müsste.

 

Im Zahnärztlichen Dienst fehlen ebenfalls Sozialarbeiterstunden für die Gewährleistung des zahnmedizinischen Kinderschutzes. Das landesweit abgestimmte Verfahren zur Zahngesundheit kann mit den zur Zeit vorhandenen Ressourcen nicht vollständig, d.h. bis zur abgeschlossenen Sanierung des Gebisse der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden.

 

Fachbereich 2:

 

Die im November 2011 und Dezember 2012 novellierte Trinkwasserverordnung fordert als Neuerung die routinemäßige Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Eine Großanlage ist eine Wassererwärmungsanlage mit mehr als 400 l Speicherkapazität oder mit mehr als 3 l in mindestens einer Rohrleitung. Diese Vorgaben treffen meist für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten zu. Die Durchführung der Untersuchung liegt in der Eigenverantwortung des Eigentümers eines Objektes.

 

Im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf (CW) gibt es 13.765 Objekte mit mehr als 3 Wohneinheiten (Stand 2011 Statistisches Landesamt) sowie zahlreiche Hotels. Schätzungen erwarten, dass ca. 50% der Einrichtungen den technischen Maßnahmewert überschreiten, sodass ca. 6.882,5 Bereiche betroffen sein können. Da in einem Wohnblock mehrere Steigstränge zu beproben sind, ist mit einer noch höheren Anzahl an Untersuchungsergebnissen zu rechnen.

 

Seit den Novellierungen sind von 2463 Objekten Untersuchungsergebnisse auf Legionellen eingegangen. Bei 694 Objekten wurde der technische Maßnahmewert von 100 (KBE -Koloniebildende Einheit) Legionellen/100 ml überschritten und dem Gesundheitsamt gemäß §16 Trinkwasserverordnung angezeigt.

 

Da die TrinkwasserVO bei Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen vorsieht, dass das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Qualität des Trinkwassers anordnet, muss in jedem betroffenen Objekt der zuständige Ansprechpartner kontaktiert und die Maßnahmen besprochen werden. Das Gesundheitsamt ordnet an, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die möglicherweise resultierenden gesundheitlichen Gefahren bei Nichteinhaltung zu beseitigen oder zu verringern und überwacht den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Weiterhin berät das Gesundheitsamt bei Bedarf die betroffenen Verbraucher zu möglichen, in ihrer eigenen Verantwortung liegende zusätzliche Maßnahmen oder Verwendungseinschränkungen hinsichtlich ihres Trinkwassers.

 

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes beinhaltete, neben anderen Neuerungen, die Aufnahme von neuen meldepflichtigen Erkrankungen wie Keuchhusten, Mumps und Windpocken. Dies hat zur Folge, dass die Labore, Kliniken und niedergelassenen Ärzte diese Erkrankungen und den bestehenden Verdacht auf diese Erkrankungen dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden haben. Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt zu dem Betroffenen auf und ermittelt, in wieweit die Falldefinition zur Meldung erfüllt sind und in wieweit Personen im Umfeld des Erkrankten ggf. durch Impfungen zu schützen ist. Ggf. muss im Einzelfall geprüft werden, ob Tatsachen für ein Beschäftigungsverbot in einer Gemeinschaftseinrichtung vorliegen und ob der oder die Betroffenen eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf. Die neu hinzu gekommenen Erkrankungen ergeben einen weiteren Ermittlungsaufwand zu den bereits vorhandenen 48 meldepflichtigen Erkrankungen.

 

Durch die zeitweilige Zunahme von verschiedenen Erkrankungen wie z.B. Masern hat sich die Aufmerksamkeit der Gesamtbevölkerung für solche Erkrankungen erhöht, sodass sowohl die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aber auch die Ambulanzen in den Kliniken häufiger auf diese Erkrankungen untersuchen. Da bereits der Verdacht auf eine im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Erkrankung meldepflichtig ist, wird das Gesundheitsamt häufiger kontaktiert und recherchiert, selbst wenn sich die Erkrankung nach Labortestung nicht immer bestätigt.

 

Die neuen Aufgaben der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetzes stellen eine erhebliche Mehrarbeit dar, die von dem vorhandenen Personal keinesfalls zu bewältigen ist. SenFin hat deshalb jedem bezirklichen Gesundheitsamt 2 zusätzliche neue Stellen zugesprochen. Diese sind derzeit bei uns in der Ausschreibung. Jedoch wird das auch bei weitem nicht ausreichen, wir hatten errechnet, dass wir 4 zusätzliche Stellen benötigen je Gesundheitsamt.

 

4.                 Wer haftet dafür, wenn auf Grund mangelnden Personals gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können und wie kann das Bezirksamt dem vorbeugen.

 

Die Frage einer Haftung, sei es im zivilrechtlichen oder im strafrechtlichen Sinne lässt sich nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung des Umstandes des Einzelfalles entscheiden, da die jeweils maßgeblichen Haftungs-begründenden und Haftungs-ausfüllenden Voraussetzungen wie zum Beispiel Kausalität und (Organisations-)verschulden geprüft werden müssen.

 

Wesentlich ist jedoch, dass bei mangelndem Personal die wichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes, die gesundheitliche Daseinsvorsorge, insbesondere unter sozialkompensatorischen Aspekten nicht gewährleistet werden kann.

 

Das Gesundheitsamt sollte von weiteren Stelleneinsparungen (VZÄ-Abbau) ausgenommen werden, solange nicht der mit dem Mustergesundheitsamt errechnete Personalbedarf vorhanden ist.

 

5.                 Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die Gehälter der Amtsärzte unter denen in Krankenhäusern, Senatsverwaltungen und Bundesministerien liegen, und wie setzt sich das Bezirksamt (mit anderen Berliner Bezirksämtern) zum Beispiel gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass die Einkünfte auch auf Bezirksebene konkurrenzfähig sind.

 

Der Amtsarzt/ die Amtsärztin ist der/ die Leiter/in  des Gesundheitsamtes. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Amtsarzt jeder Arzt im Gesundheitsamt gemeint, so verstehe ich auch hier die Frage.

 

Für beamtete Ärztinnen und Ärzte gilt wie für andere Beamte auch, dass die Besoldung im Land Berlin unter der in anderen Bundesländern, z.B. Hamburg liegt und deutlich unter der der Bundesbeamten.

 

Für die große Gruppe der tarifbeschäftigten Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt gibt es ebenfalls erhebliche Einkommensdifferenzen zu anderen Ärzten, sei es an den Krankenhäusern, auch an den kommunalen Krankenhäusern, aber auch bei anderen Institutionen wie zum Beispiel dem medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern  liegen bis zu 1000 Euro unter den Gehältern von Ärzten mit vergleichbaren Weiterbildungen, Erfahrungen, Facharztanerkennungen. In den Gesundheitsämtern ist der Altersdurchschnitt der Ärztinnen und Ärzte sehr hoch und es ist sehr schwierig, Arztstellen nachzubesetzen. Bei einer kürzlich durchgeführten Umfrage unter den Amtsärzten hat sich gezeigt, dass zu diesem Zeitpunkt 10 Psychiater in den 12 Gesundheitsämtern fehlten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat gesehen, dass wir unsere Arztstellen kaum noch besetzen können und hat sich bei SenFin für eine bessere Bezahlung eingesetzt. Sen Fin hat dem Rechnung getragen und zugelassen, dass die Dienststellen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in notwendigen Einzelfällen unter Berücksichtigung von förderlichen Zeiten über die Vorweggewährung von 2 Erfahrungsstufen entscheiden können. Auch damit liegen wir noch immer unter anderen Arztgehältern. So hat uns eine Fachärztin mit ihrem Gehaltsbogen gezeigt, dass sie zuvor bei einer Tätigkeit mit einem Stundenumfang von 80 % noch immer mehr verdient hat als bei uns mit einer 100% Stelle. Offen ist auch noch, was geschieht, wenn diese Ärzte, die die Erfahrungsstufen vorweg gewährt bekommen haben, genügend Erfahrung gesammelt haben und dann keine Gehaltzuwächse mehr erlangen können. Es wäre sehr wichtig, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern eine den Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten. Es kann doch nicht sein, dass eine Ärztin/ ein Arzt des Gesundheitsamtes die Hygiene im Krankenhaus überwacht, aber der für die Hygiene zuständige Arzt im Krankenhaus verdient erheblich mehr. Hierfür kann es allerdings keine bezirklichen Regelungen geben, sondern es müssen Landesregelungen geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 


 

 
 

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