Drucksache - 0809/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule. - Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film. - Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterziehung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbildung an. - Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom 05.03.2014 um Unterstützung zur oben genannten Drucksache und zur Drucksache 0820/4 - Berliner Jugendkunstschulen in den Zumessungsrichtlinien von Sen BJW absichern - gebeten. Trotz mehrfacher Nachfrage zum Sachstand konnte von dort nur mitgeteilt werden, dass sich die Angelegenheit auf Grund ihrer Komplexität weiterhin in Bearbeitung befindet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Es wird in den zuständigen Ausschüssen über den weiteren Sachstand berichten, sobald eine Antwort vorliegt.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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