Drucksache - 0798/4  

 
 
Betreff: Jetzt schon daran denken, die Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern -
Verhinderung von Ausgrenzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Pabst/Schlosser 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2013 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.01.2014 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt     
27.02.2014 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Antrag, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister rechtzeitig für eine Änderung der Rahmenbedingungen zur nächsten Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung mit dem Ziel der Sicherung einer breiten Wahlbeteiligung einzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

 

  1. Die Wahl zur Vorschlagsliste für die Mitglieder zu den bezirklichen Seniorenvertretungen erfolgt zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen.
  2. Die Stimmabgabe zur Wahl zur Vorschlagsliste für die Mitglieder zu den bezirklichen Seniorenvertretungen ist in jedem jeweils zuständigen Wahllokal im Bezirk möglich.
  3. Die Möglichkeit der Briefwahl, entsprechend dem Modus der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, wird eingeräumt.

 

Der BVV ist bis zum 30.03.2014 zu berichten.

 

Begründung:

Nach der Verabschiedung der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am 20.08.2013 und auch des dort formulierten Ziels der Überprüfung der Berliner Seniorenpolitik ist es nun wichtig, rechtzeitig die Weichen für eine verbessernde Wahlbeteiligung für die Wahlen der nächsten Seniorenvertretungen zu stellen.

Die bisherigen Verfahrensweisen grenzen einen hohen Anteil der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre aus, insbesondere diejenigen, die mobilitätseingeschränkt sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich im "Wahllokal" erscheinen können.

 


 

 
 

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