Drucksache - 0775/4  

 
 
Betreff: Erweiterung der Bürgerbeteiligung in der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten / Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Schlosser/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2013 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
16.12.2013 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung vertagt   
06.02.2014 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2014 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

In der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird folgender neuer Paragraph nach § 47 eingefügt:

 

§ 47a Worterteilung an andere Personen in öffentlichen Sitzungen der BVV

 

(1) Andere Personen (Nicht-Mitglieder der BVV) können auf schriftlichen Antrag von dem/der Sitzungsleiter/in in die Redeliste zu einem Beratungsgegenstand, der nur direkt behandelt wird, aufgenommen werden. Der Antrag muss bei den Mitarbeitenden des BVV-Büros vor oder während der Sitzung eingereicht werden. Die Worterteilung an andere Personen erfolgt, nachdem alle in der BVV vertretenen Parteien die Möglichkeit hatten, einmal zu diesem Beratungsgegenstand zu sprechen. Für die Redezeit gilt die Redezeitregelung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine einzelne andere Person von diesem Recht höchstens bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Ein zweiter Redebeitrag derselben anderen Person zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht zulässig. Zu einem Beratungsgegenstand sind höchstens 3 Redebeiträge anderer Personen zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat, auf eine Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person ausgeschlossen.

 

(3) Der Vorsteherin / dem Vorsteher der BVV ist es vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische, homo- bzw. trans*phobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen auffallen oder bereits in der Vergangenheit in Erscheinung getreten sind, das Rederecht zu entziehen bzw. zu verweigern sowie sie von der BVV-Sitzung auszuschließen.

 

(4) Diese Regelung soll nach sechs Monaten evaluiert werden.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen