Drucksache - 0760/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die derzeit für Kinder und Jugendliche vorhandenen Präventionsprogramme gegen Glücksspielsucht gemeinsam mit den derzeitigen Akteuren kostenneutral auf weitere Altersgruppen, die 18-jährigen und älteren, ausgeweitet werden können.
Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten.
Begründung:
Die derzeit angebotenen Präventionsprogramme sind für eine Zielgruppe Kinder und Jugendliche ausgelegt. Da die Gefahr der Glücksspielsucht auch andere Altersgruppen betrifft ist es dringend erforderlich die Präventionsprogramme auch für diese Altersgruppen zu modifizieren. Hier ist besonderes Gewicht auf die Gruppe der 18- jährigen zu legen, da ab 18 Jahren der Besuch von Spielhallen gesetzlich erlaubt ist. Glücksspielsucht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.
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