Drucksache - 0760/4  

 
 
Betreff: Glücksspielsucht: Prävention endet nicht mit dem 18. Lebensjahr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2013 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.12.2013 
39. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.04.2014 
45. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.06.2016 
77. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
08.09.2016 
79. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
02.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.01.2014 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
27.02.2014 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die derzeit für Kinder und Jugendliche vorhandenen Präventionsprogramme gegen Glücksspielsucht gemeinsam mit den derzeitigen Akteuren kostenneutral auf weitere Altersgruppen, die 18-jährigen und älteren, ausgeweitet werden können.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die derzeit angebotenen Präventionsprogramme sind für eine Zielgruppe Kinder und Jugendliche ausgelegt. Da die Gefahr der Glücksspielsucht auch andere Altersgruppen betrifft ist es dringend erforderlich die Präventionsprogramme auch für diese Altersgruppen zu modifizieren. Hier ist besonderes Gewicht auf die Gruppe der 18- jährigen zu legen, da ab 18 Jahren der Besuch von Spielhallen gesetzlich erlaubt ist. Glücksspielsucht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.

 


 

 
 

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