Drucksache - 0734/4  

 
 
Betreff: Bearbeitungsstand und Situation in der Elterngeldstelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Bearbeitungstand per 30.09.2013 in der Elterngeldstelle?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die kritische Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12 572 im Abgeordnetenhaus, wonach allein unser Jugendamt so extrem lange Bearbeitungszeiten zu verantworten hat?
     
  3. Wann ist mit einer bürgerfreundlichen Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen bei Vorlage eines vollständigen Antrags zu rechnen?
     
  4. Wie hat das Bezirksamt die Ergebnisse des Projekts "Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes" auch mit Blick auf die Elterngeldstelle umgesetzt?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR Jantzen:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

meine Damen und Herren,

 

Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

Per 30.09.2013 betrug die Bearbeitungszeit eines vollständig belegten bewilligungsreifen Antrages 14 Wochen.

 

Zu 2.

Dem Bezirksamt und auch den Mitarbeiter/innen in der Elterngeldstelle ist bewusst, dass es sich um eine Lohnersatzleistung handelt und sie sind wirklich dabei, nach allen Kräften die Anträge abzuarbeiten, weil es auch aus unserer Sicht unzumutbar lange ist, wie die Eltern hier darauf warten müssen. Sie wissen, dass der Bearbeitungsstau auf Arbeitsplatzwechsel und Dauererkrankungen zurückzuführen ist. Diese treffen nicht alle Elterngeldstellen gleichermaßen.

 

Vor allem sind sie nicht vorhersehbar und planbar.

Die Nachbesetzung einer freigewordenen Planstelle dauert nach Ausschreibung günstigsten Falls 4 bis 5 Monate. Dem Abgang in eine andere Verwaltung geht meist eine 3-monatige Abordnungszeit der alten Stelleninhaberin bzw. des alten Stelleninhabers voraus, in der die Stelle noch nicht besetzt werden kann. Bei kleinen Arbeitsgruppen, wie der Elterngeldstelle, reißt jede fehlende Arbeitskraft ein spürbares Loch. Hinzu tretende Langzeiterkrankungen, die die Abwärtsspirale verstärken. In Bezug auf die Elterngeldstelle habe ich von Beginn bei den Kolleginnen in den anderen Bezirken um Hilfe ersucht. Sie konnte nicht gewährt werden, außer Spandau 2 Wochen, weil auch dort die Stellensituation schwierig ist und jeweils in unterschiedlichen Bereichen halt auch Mitarbeiter/innen selber abgeordnet werden. Der Kleinen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus ist auch zu entnehmen, dass es Bezirke gibt, wo die Kita-Gutscheinstelle schlecht ausgestattet ist und die Eltern darauf lange warten oder auch auf Unterhaltsvorschüsse. Das wirkt sich in jedem Bezirk anders aus.

 

Zu 3.:

Das Jugendamt geht davon aus, dass bis zum Jahresende in der Elterngeldstelle eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen erreicht ist.

 

Zu 4.:

Die Umsetzung der Ergebnisse des Personalausstattungsprojekts, an dem sich auch das Jugendamt Charlottenburg - Wilmersdorf mit hohem Einsatz beteiligt hat, ist 2012 vom Rat der Bürgermeister abgelehnt worden. Sie haben daher nur empfehlenden Charakter und sind nie in Personalberechnung der Bezirke einbezogen worden. Sie wurden auch beim VZÄ-Abbau nicht berücksichtigt. Genauso wenig im Übrigen das Mustergesundheitsamt, das immerhin von einer Lenkungsgruppe noch beschlossen wurde. Beide Personalausstattungsprojekte konnten im Übrigen auch nicht bei der Verteilung der Personalkürzungen zur Erreichung der Personalzielzahlen im Bezirk berücksichtigt werden, weil das die anderen Bereiche über Gebühr belastet hätte.

 

Dessen ungeachtet werden die im Projekt Personalausstattung eines sozialräumlich orientierten Jugendamtes ausgewiesenen Stellenvolumina, für unseren Bezirk rd. 3,9 VZÄ, als Referenzwerte von den Jugendämtern genutzt. Dieser niedrige (und nicht ausreichende) Wert für unseren Bezirk ist darauf zurückzuführen, dass die Unterschiede in der Bearbeitungszeit für Elterngeldanträgen mit und ohne Einkommensberechnung für nicht berücksichtigt wurde.

 

Die Stammbesetzung der Elterngeldstelle in unserem Bezirk beträgt 6 Stellen mit aktuell besetzten 5,6 Stellenanteilen. Insgesamt sind durch die interne und externe Verstärkung derzeit 8,725 VZÄ (inkl. 0,8 VZÄ Gruppenleitung und 0,125 freie Mitarbeit) im Einsatz, um den Bearbeitungsrückstand bis zum Jahresende abzubauen.

 

Zur Dringlichkeits-Beschlussempfehlung, DS Nr. 706/4, die im Konsens beschlossen wird, möchte ich nur noch darauf hinweisen, weil es wichtig ist:

Die Frage des Angebots der Abschlagszahlungen ist einfach mehr oder weniger kontraproduktiv zu dem anderen Ziel, das Sie uns aufgeben, das wir auch selber haben, dass wir bis zum Jahresende die Bearbeitungszeit auf maximal 8 Wochen reduziert haben, weil die Mitarbeiter/innen in der Elterngeldstelle schlicht und einfach, wenn angefragt wird, diese Abschlagszahlungen erst einmal auch leisten müssen, und damit dann auch immer Zeit fehlt zum Rückbau der Bearbeitungszeit. Nichtsdestotrotz werden wir das Ansinnen und Ersuchen der BVV in geeigneter Form umsetzen und die Eltern darüber informieren, dass sie die Möglichkeit haben und dem dann auch nachkommen.

 


 

 
 

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