Drucksache - 0724/4
Ehrenamtskoordination als Standard bei der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte finanzieren
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.12.2013 Folgendes beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der Einrichtung neuer - und bei Bedarf auch in bestehenden - Flüchtlingsunterkünften in den Bezirken eine Finanzierung sowie die vertragliche Absicherung von Personal für die Koordination ehrenamtlicher Unterstützung im Benehmen mit den jeweiligen Trägern von Anfang an gesichert wird.
Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 22.01.2014 den Senator für Gesundheit und Soziales, Herrn Mario Czaja, angeschrieben und den Beschluss der BVV in Flüchtlingsunterkünften zukünftig als Standard die Einrichtung einer Ehrenamtskoordination zu empfehlen, mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 17.04.2014 hat der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Herr Dirk Gerstle, Folgendes geantwortet:
"Für Ihr an Herrn Senator Czaja gerichtetes und an mich mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitetes Schreiben in der o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen.
Alle ehrenamtlichen Initiativen, welche die Aufnahme der nach Berlinverteilten Asylbegehrenden und Flüchtlinge durch zahlreiche hilfreiche Aktivitäten begleiten, sind uneingeschränkt zu begrüßen und zu unterstützen. Dies gilt selbstverständlich auch für Angebote, die sich an in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen richten.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) misst derartigen Angeboten aus der Berliner Bevölkerung einen herausragenden Stellenwert zu, was bereits daran deutlich wird, dass im Organisationsbereich des Präsidenten eine Mitarbeiterin für die Vermittlung von Sachspenden eingesetzt wird und hierfür auch auf der Internetseite des LAGeSO unter der Adresse
http://www.berlin.de/lageso/index.html
geworben wird.
Die beim LAGeSo angesiedelte Berliner Unterbringungsstelle (BUL) trägt diesem Ansatz im Rahmen der mit Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften abgeschlossenen Verträge ausdrücklich durch eine in den Vertrag aufgenommene Regelung Rechnung, wonach auf Verlangen des Landes Berlin von ihm benannten Dritten im Wohnheim zweckentsprechende Räume zur Durchführung von Beratungs- und Betreuungsaufgaben unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind. Ferner sind Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften vertraglich verpflichtet, auf Nachfrage von Dritten - hier insbesondere Initiativen, die sich migrationspolitisch engagieren - die vorhandenen Gemeinschaftsräume zur Durchführung integrativer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Kommt es diesbezüglich zu keiner Einigung, ist der Schlichterspruch des LAGeSo für die Betreiber bindend.
Daher habe ich Ihr Schreiben zum Anlass genommen, umgehend eine Klärung der dort problematisierten Sachverhalte zu veranlassen.
Im Ergebnis dieser Prüfung wurde mir vom LAGeSo allerdings bestätigt, dass bisher weder in der Gemeinschaftsunterkunft Soorstraße 83 noch in anderen Berliner Gemeinschaftsunterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge Konflikte zwischen Heimleitung und ehrenamtlich tätigen Initiativen in nennenswertem Umfang bekannt geworden seien. Zwar sind in wenigen Einzelfällen tatsächlich Spannungen aufgetreten (an anderen Standorten) , die aber als objektspezifisch anzusehen sind und daher nicht auf ein allgemeines Defizit sowie generellen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht schließen lassen würden.
Konkret auf die Situation in der Einrichtung Soorstraße 83 bezogen ergab eine Nachfrage des LAGeSo bei der Heimleitung, dass dort keinerlei Probleme in der Koordination der Angebote ehrenamtlichen Engagements bestanden haben bzw. bestehen. In der Einrichtung werden umfassend ehrenamtliche Aktivitäten umgesetzt.
So werden im turnusmäßig anberaumten "Ehrenamts-Cafe" - einem monatliche stattfindenden Treffen von Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung sowie teilweise Bewohnerinnen und Bewohnern - regelmäßig ehrenamtliche Angebote besprochen und einvernehmlich deren Art und Umfang abgestimmt. Zusätzlich ist mittlerweile auch die bezirkliche Koordinatorin des ehrenamtlichen Engagements, Frau Gündel, für die Einrichtung Soorstraße tätig.
Die in Ihrem Schreiben angesprochenen Koordinationsdefizite als Folge einer mangelhaften Personalausstattung konnte daher im Ergebnis meiner Ermittlungen nicht festgestellt werden.
Wenn zum Teil Angebote von Ehrenamtlichen gemacht werden, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht oder nur in ganz geringem Umfang nachgefragt werden, ist dies nicht auf Defizite bei der Koordination durch die Heimleitung bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzuführen, sondern eben auf ein fehlendes oder nur sehr geringes Interesse seitens der Bewohnerinnen und Bewohner an der Wahrnehmung einzelner spezieller Angebote. Diese Entscheidungshoheit der Bewohnerinnen und Bewohner kann meines Erachtens weder durch die Heimleitung noch behördlicherseits beeinflusst werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ich - jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnis - keinen weitergehenden Handlungsbedarf zu erkennen vermag.
Selbstverständlich bin ich aber gerne zu einer erneuten Prüfung bereit, sobald mit konkrete Tatsachen zur Kenntnis gelangen, die auf eine Behinderung ehrenamtlicher Initiativen auf Grund von unzureichenden Ressourcen im Bereich der Heimleitung hindeuten."
In der Zwischenzeit wurde durch die Abteilung Soziales und Gesundheit eine "SonderSozialkommission Soorstraße" im Rahmen des Ehrenamtlichen Dienstes eingerichtet. Von dort werden regelmäßige Treffen mit den Ehrenamtlichen und der Heimleitung organisiert.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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