Drucksache - 0706/4  

 
 
Betreff: Eltern unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
22.10.2013 
36. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Arbeitsabläufe in der Elterngeldstelle so zu organisieren, dass
 

  1. allen Eltern innerhalb von maximal vier Wochen eine Abschlagszahlung angeboten wird,
  2. es zu einem Abbau der Bearbeitungsrückstände mit dem Ziel einer maximalen Bearbeitungszeit von acht Wochen kommt.
     

Weiterhin soll im Rahmen der Amtshilfe beratende Unterstützung durch das Jugendamt des Bezirks Pankow eingeholt werden.

 

Der BVV und dem Jugendhilfeausschuss ist monatlich eine Statistik über Eingang, Abbau und aktuelle Bearbeitungsstände vorzulegen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2013 erstmals zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat dem Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 07.11.2013 die Statistik zum Abbau der Beratungsrückstände vorgelegt. Die Bearbeitungszeit betrug mit Stand 01.11.2013 13 Wochen, mit Stand 15.11.2013 konnte sie auf 11 Wochen verringert werden. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Bearbeitungszeit zum Jahresende bei maximal acht Wochen liegen wird. Zur Sicherung und weiteren Verbesserung des Arbeitsstandes wurden Maßnahmen zur weiteren personellen Verstärkung in 2014 geplant und eingeleitet.

 

Das Jugendamt hat sich bereits in der Vergangenheit bei anderen Elterngeldstellen über die Arbeitsweise und Arbeitsorganisation informiert, um die eigenen Abläufe zu verbessern. Der nach Eingang des Antrages mit dem Jugendamt Pankow aufgenommene Kontakt ergab, dass die Elterngeldstelle in Pankow organisatorisch so arbeitet wie unsere Elterngeldstelle es vor den Personalausfällen tat.

 

Alle Sachbearbeiter/innen sind für alle anfallenden Tätigkeiten zuständig, ausgenommen Kosteneinziehung. Bei eingehenden Widersprüchen prüfen die Sachbearbeiter/innen die Abhilfemöglichkeit, die Gruppenleiterin macht die Widerspruchsbescheidentwürfe. Sachgebiete sind nach Geburtsdaten geschnitten.

 

Überwiegend konnte auch unsere Elterngeldstelle zu dieser fachlichen Bearbeitung der Anträge bereits zurückkehren. Sobald die Bearbeitungszeiten den allgemeinen Berliner Stand erreicht haben, wird es in Gänze so sein. Eine Rückkehr zu Sachgebieten nach Geburtsdaten ist allerdings derzeit nicht geplant, da mit der allgemeinen Bewilligungsliste  Fehlzeiten besser kompensiert werden können und nicht einzelne Sachgebiete die Hauptlast tragen.

 

Hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge und Tiefe der Prüfungen nach dem Vier-Augen-Prinzip hat es neben dem Austausch mit dem Bezirk Pankow auch einen Austausch mit Mitarbeiter/n/innen der Bezirke Spandau und Neukölln gegeben. Grundlegend neue Erkenntnisse konnten dadurch jedoch nicht gewonnen werden; auch nicht im Rahmen  der bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe der Gruppenleiter/innen der Elterngeldstellen.   Letztlich hängen die Bearbeitungszeiten auch nach Einschätzung der konsultierten Bezirke primär von einer hinreichenden Personalausstattung ab, da sich jeder Personalausfall unmittelbar auf die Bearbeitungszeiten auswirkt.

 

Die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen schreitet gut fort, die mittlerweile erreichten Bearbeitungszeiten spiegeln dies wieder, das Ziel des Berliner Standards ist nahezu erreicht.

 

Den Eltern wird mit der Bestätigung des vollständigen Eingangs ihrer Anträge mitgeteilt, dass sie auf Antrag eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro erhalten können, sollte der Antrag nicht innerhalb von acht Wochen beschieden sein. Diese Information wurde auch auf der Internetseite der Elterngeldstelle veröffentlicht.

 

Abschläge gehören in keinem Bezirk zum Bearbeitungsstandard und beeinträchtigen die gerade mühevoll erreichten Bearbeitungszeiten erheblich. Deshalb wird diese Ausnahmeregelung der Abschlagszahlung nur bis zum Erreichen einer achtwöchigen Bearbeitungszeit gelten.

 

Das Bezirksamt wird dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig über die weiteren Schritte berichten und die monatliche Statistik über Eingang, Abbau und aktuelle Bearbeitungsstände vorlegen. Es wird gebeten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 

 

 


 

 
 

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