Drucksache - 0696/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

1

1. Einwohnerfrage              Hans-Jörg Böhm

              Ernst-Habermann-Grundschule

 

  1. Der Gesamtelternvertretung (GEV) und vielen Eltern der Ernst-Habermann Grundschule (EHG) sind durch die am 12. Juni 2013 stattgefundene Sitzung der Schulkonferenz Informationen bekannt, dass die EHG im Schuljahr 2014/15 umziehen soll? Plant die Verwaltung aktuell diesen Umzug?
    Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme seitens der Schulträgers und der BVV.

 

  1. Gibt es einen Beschluss zu dem von Hr. Redel (Leiter Schulamt) in der BSB-Sitzung am 22.08. angedachten Immobilientausch zwischen Senat und Bezirk bzgl. der Gebäude Rudolf-Diesel-Schule (RDS) und OSZ, wie sieht dieser inhaltlich aus und wie ist die im Schulentwicklungsplan verankerte Expansion der EHG gewährleistet?
    Wir bitten um eine schriftliche Stellungsnahme seitens der Schulaufsicht und der BVV!
     
  2. Im Falle eines Umzuges in das Gebäude der RDS: Sind im Haushalt des Bezirks oder des Senats die notwendigen Mittel für die umfassenden Sanierungsaufwendungen (Gebäude und Schulhof) eingestellt die notwendig sind, einen zumutbaren Unterricht für eine Grundschule zu gewährleisten?

    Erläuterung zu Frage 3:
    Wir Eltern sind aber nur bereit, den Umzug mit zu tragen, wenn:
    -Die Herrichtung der neuen -angemessenen und gut ausgestatteten- Klassenräume VOR Schulbeginn fertig gestellt ist.
    -Auf jeder Etage erreichbare, angemessene und ordentliche, funktionierende Sanitärräume für Jungen UND Mädchen vorhanden sind.
    - Ein Fahrstuhle integriert wird.
    Es für die EHG einen verschriftlichen Zugewinn an verfügbaren Räumen -ab Einzug/Nutzung- gibt, da wir Eltern und die Schule die in der Schulplanung des Bezirkes verankerte Ausweitung auf die 3-Zügigkeit anstreben und diese lt. Schulgesetz auch umgesetzt werden muss.
    - Der "neue" Schulhof VOR Einzug grundschulgerecht nutzbar gemacht.
     
  3. Dem Schulamt und der Schulaufsicht ist seit März 2013 bekannt, dass der Außenstandort des Hortbetreibers zum 30.09.13 gekündigt wurde und zusätzl. 30 Kinder im Schulgebäude essen und betreut werden müssen. Dies ist aus Platzgründen, auch wegen der zusätzlichen Raumabgabe im Schulgebäude an die Nelson-Mandela-Schule, nicht möglich! Welche Maßnahmen werden bis zum 30.09. von den Verantwortlichen (Schulamt, Schulträger) umgesetzt, um eine Aufnahme der zusätzlichen Kinder termingerecht zu gewährleisten? Welche Maßnahmen sind geplant, um darüber hinaus eine langfristige Lösung zu schaffen?

 

Wir bitten um eine schriftliche Stellungsnahme seitens Schulamt, Schulaufsicht und der BVV!

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Böhm,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Böhm teile ich Folgendes mit:

 

  1. Der Gesamtelternvertretung (GEV) und vielen Eltern der Ernst-Habermann Grundschule (EHG) sind durch die am 12.Juni 2013 stattgefundene Sitzung der Schulkonferenz Informationen bekannt, dass die EHG im Schuljahr 2014/15 umziehen soll? Plant die Verwaltung aktuell diesen Umzug?

 

Im Zuge des durch die Aufgabe des Dienstgebäudes Fehrbelliner Platz notwendigen Umzugsmanagements müssen Mitarbeiter/innen aus dem aufzugebenden Standort in den verbleibenden Dienstgebäuden untergebracht werden. In dem Zusammenhang wird die Verlagerung der Volkshochschule aus den Räumen im Rathaus Wilmersdorf notwendig. Deshalb wurde geprüft, ob die VHS und die Ernst-Habermann-Grundschule im freigezogenen Schulgebäude in der Prinzregentenstr. 33 untergebracht werden können. Für die Ernst-Habermann-Grundschule hat die Verlagerung den Vorteil, dass die ergänzende Förderung und Betreuung mit im Schulgebäude untergebracht werden kann und auch das Mensaproblem gelöst würde. Durch die Unterbringung im bezirkseigenen Gebäude stünde auch ein Hausmeister des Bezirks als Ansprechpartner zur Verfügung. Zeitlich müsste der Umzug, wenn er beschlossen wird, zum Schuljahr 2014/2015 realisiert werden.

 

  1. Gibt es einen Beschluss zu dem Hr. Redel (Leiter Schulamt) in der BSB-Sitzung am 22.08.angedachten Immobilienaustausch zwischen Senat und Bezirk bezüglich der Gebäude Rudolf-Diesel-Schule (RDS) und OSZ, wie sieht dieser inhaltlich aus und wie ist die im Schulentwicklungsplan verankerte Expansion der EHG gewährleistet?

 

Das Bezirksamt ist mit der Senatsbildung- und Senatsfinanzverwaltung in Gesprächen zu einem Tausch der Liegenschaften in der Prinzregentenstraße 33 (ehemalige Robert-Diesel Oberschule) und in der Prinzregentenstr. 60/ Babelsbergerstr. 24 (z.Z. Nutzung durch das OSZ und die Ernst-Habermann-GS). Ein Tausch käme nach gegenwärtigem Stand nur in Betracht, wenn durch die notwendigen Änderungen der Eigentumsverhältnisse und neu zu planenden Umbaumaßnahem am Standort der Gesamtzeitplan für den Umzug nicht gefährdet ist.

 

Eine Erweiterung der Zügigkeit der Ernst-Habermann-GS von zwei auf drei Züge ist im bezirklichen Schulentwicklungsplan für die 2012 bis 2017 nicht vorgesehen und könnte nach gegenwärtigem Stand auch am Standort Babelsberger/Prinzregentenstraße nicht realisiert werden.

 

 

  1. Im Falle eines Umzuges in das Gebäude der RDS: Sind im Haushalt des Bezirks oder des Senats die notwendigen Mittel für die umfassenden Sanierungsaufwendungen (Gebäude und Schulhof) eingestellt, die notwendig sind, einen zumutbaren Unterricht für eine Grundschule zu gewährleisten?

 

Wir Eltern sind aber nur bereit, den Umzug mit zu tragen, wenn:

 

-          Die Herrichtung der neuen - angemessenen und gut ausgestatteten Klassenräume VOR Schulbeginn fertig gestellt ist.

-          Auf jeder Etage erreichbarer, angemessene und ordentliche funktionierende Sanitärräume für Jungen UND Mädchen vorhanden sind.

-          Ein Fahrstuhl integriert wird.

 

Es für die EHG einen verschriftlichen Zugewinn an verfügbaren Räumen -ab Einzug/Nutzung- gibt, da wir Eltern und die Schule die in der Schulplanung des Bezirkes verankerte Ausweitung auf die 3-Zügigkeit anstreben und diese lt. Schulgesetzt auch umgesetzt werden muss.

 

-          Der "neue" Schulhof" VOR Einzug grundschulgerecht nutzbar gemacht.

 

Im Falle eines Umzuges der Ernst-Habermann-GS werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Unterrichts und der ergänzenden Förderung und Betreuung geschaffen. Die entsprechenden Planungen für die Nutzung des Gebäudes wurden mit der Schulleitung entwickelt, die Schulkonferenz wurde vom Schulträger informiert.

 

Zur Erweiterung der Zügigkeit siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

  1. Dem Schulamt und der Schulaufsicht ist seit März 2013 bekannt, dass der Außenstandort des Hortbetriebes zum 30.09.2013 gekündigt wurde und zusätzl. 30 Kinder im Schulgebäude essen und betreut werden müssen. Dies ist aus Platzgründen, auch wegen der zusätzlichen Raumabgabe im Schulgebäude an die Nelson- Mandela-Schule, nicht möglich! Welche Maßnahmen werden bis zum 30.09. von den Verantwortlichen (Schulamt, Schulträger) umgesetzt, um eine Aufnahme der zusätzlichen Kinder termingerecht zu gewährleisten? Welche Maßnahmen sind geplant, um darüber hinaus eine langfristige Lösung zu schaffen?

 

Der Schulträger unterstützt die Bemühungen des Trägers, mit dem Berliner Immobilien Management eine Lösung zur Nutzung der Hausmeisterwohnung für die Hortbetreuung zu schaffen. Es wird auch geprüft, ob temporär Räume in der Prinzregentenstr. 33 genutzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

2. Einwohnerfrage:              Uwe Heiden

              Grundstück Rückertstraße 6

 

  1. Wann ist das Grundstück Rückertstr.6 / Schillerstraße (ehem. Kita) in Privateigentum übergegangen?
     
  2. Zu welchem Preis ist das Grundstück Rückertstr.6 / Schillerstraße (ehem. Kita) in Privateigentum übergegangen?
     
  3. Ist Ihnen bekannt, dass der jetzige Eigentümer 2,5 Millionen EUR für das Grundstück verlangt?
     
  4. Liegt für das o.g. Grundstück ein Bebauungsplan vor?
     
  5. Wann wird mit der Bebauung begonnen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Es handelt sich bei dem Grundstück um Rückertstraße 7, Schillerstraße 45,46,47. Das Grundstück wurde zum 08.02.2013 grundbuchlich auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt kann die Frage des Kaufpreis nicht beantworten, da dies der Vertraulichkeit unterliegt.

 

Zu 3.

Nein.

 

zu 4.

Für das Grundstück läuft ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren. Die öffentliche Auslegung findet voraussichtlich noch in diesem Jahr statt.

 

zu 5.

Die Genehmigung des Vorhabens und ein Baubeginn sind vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens abhängig. Ein Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

3. Einwohnerfrage              Ute Becker

              "Wilder" Sex in Wall-Toiletten?

 

  1. Ist dem Bezirksamt der Missstand bekannt, dass Wall-Toiletten, wenn "Besetzt", dann hermetisch abgeschlossen, für Sex-Leistungen genutzt werden - freiwillig oder unfreiwillig auf Seiten der Frauen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt indessen der Vorfall vom Samstag, dem 7. September 2013, zur Kenntnis gegeben worden, als um ca. 13.15 Uhr zwei Männer mit einer Frau, alle drei alkoholisiert, die Wall-Toilette auf der Pestalozzistraße Ecke Wilmersdorfer Straße "besetzten", bis die durch eine Familie alarmierte Polizei eintraf.

 

  1. Wieviele Wall-Toiletten stehen im Bezirk, und gibt es Statistiken über Missbrauch (wilder Sex, Drogenkonsum, Nötigungen von Personen ...) dieser Toiletten?

 

  1. Steht das Bezirksamt mit der Polizei, dem Gewerbe, dem Straßenmeister auf der Wilmersdorfer Straße in Verbindung mit dem Zweck, die Toiletten mehr als gewöhnlich im Auge zu behalten?

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Befürchtungen, es könne sich in diesen "uneinnehmbaren, uneinsehbaren Festungen" derartige Vorfälle auch mit Kindern und Minderjährigen ereignen?

 

Ich bitte um schriftliche, aber zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Becker teile ich Folgendes mit:

 

  1. Ist dem Bezirksamt der Missstand bekannt, dass Wall-Toiletten, wenn "Besetzt", dann hermetisch abgeschlossen, für Sex-Leistungen genutzt werden - freiwillig oder unfreiwillig auf Seiten der Frauen?

 

Dem Bezirksamt ist durch Gespräche mit Vertretern der Firma WALL und der Polizei bekannt, dass die WALL-Toiletten auch zum Drogenkonsum genutzt werden. Meldungen oder Beschwerden über Nutzungen für sexuelle Handlungen bzw. Dienstleistungen lagen bisher nicht vor. 

 

  1. Ist dem Bezirksamt indessen der Vorfall vom Samstag, dem 7. September 2013, zur Kenntnis gegeben worden, als um ca. 13.15 Uhr zwei Männer mit einer Frau, alle drei alkoholisiert, die Wall-Toilette auf der Pestalozzistraße Ecke Wilmersdorfer Straße "besetzten", bis die durch eine Familie alarmierte Polizei eintraf.

 

Nein, ein entsprechender Bericht der Polizei liegt nicht vor.

 

  1. Wieviele Wall-Toiletten stehen im Bezirk, und gibt es Statistiken über Missbrauch (wilder Sex, Drogenkonsum, Nötigungen von Personen ...) dieser Toiletten?

 

Im Bezirk gibt es 22 der vollautomatischen WALL-Toilettenanlagen. Statistiken über den "Missbrauch dieser Toiletten" werden weder im Bezirksamt noch beim Betreiber geführt.

 

  1. Steht das Bezirksamt mit der Polizei, dem Gewerbe, dem Straßenmeister auf der Wilmersdorfer Straße in Verbindung mit dem Zweck, die Toiletten mehr als gewöhnlich im Auge zu behalten?

 

Im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit der Polizei werden wir auf die geschilderte Problematik hinweisen.

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Befürchtungen, es könne sich in diesen "uneinnehmbaren, uneinsehbaren Festungen" derartige Vorfälle auch mit Kindern und Minderjährigen ereignen?

 

Ich bitte um schriftliche, aber zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.

 

Bislang gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Toiletten Orte Schwerpunkte kriminellen Handelns seien und ein größeres Risiko bergen als andere öffentliche Flächen der Stadt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Petra Ehrenfort

              Flüchtlingsunterkunft Soorstraße

 

  1. Wird das Wohnheim seit Eröffnung im Mai 2013 nun vollständig oder nur in Teilen als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 des Asylverfahrensgesetz genutzt und wenn es nur teilweise nach § 44 AsylVVG genutzt wird, wie hoch ist dieser Anteil derzeit?
     
  2. Gibt es hinsichtlich der Anforderungen an den Bau, den Betrieb und an das Personal unterschiedliche Anforderungen einerseits an eine Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Asylverfahrensgesetz und andererseits an eine Gemeinschaftsunterkunft und sollte es Unterschiede geben, worin bestehen diese konkret?
     
  3. Wie viele Aufenthaltsräume, Küchen, Bäder, Spielzimmer für Kinder, Krankenzimmer und Computerräume gibt es seit 01.08.2013 in der gesamten Unterkunft für die inzwischen mehr als 220 Bewohner und Bewohnerinnen?
     
  4. Gibt es eine verbindliche oder vertragliche Regelung über die personelle Ausstattung für diese Unterkunft bzw. wie viel Personal und welche konkreten Stellen muss es mindestens für welche konkreten Bereiche geben und ist die derzeitige Stellenbesetzung ausreichend?
     
  5. Wer ist Eigentümer des Gebäudes Soorstraße 83, wie hoch sind die monatlichen Mietkosten und wer trägt diese Mietkosten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.

 

Wie bereits mehrfach im Ausschuss und auch hier im Plenum berichtet ist für den Betrieb und die Vertragsverhandlungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Alle Vertragsverhandlungen für dieses Haus wurden deshalb nicht vom Bezirksamt geführt, sondern durch das LaGeSo. Das Wohnheim hat zurzeit eine Kapazität von 244 Plätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und wird auch entsprechend belegt. Zusätzlich hat das Amt für Soziales angeregt, dass die Kelleretage nach Möglichkeit für die Unterbringung von Wohnungslosen genutzt werden soll.

 

Der Wohnheimbetreiber hat diese Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich zugesagt. Es sind dazu aber noch weitere Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Etage für Wohnungslose wird unabhängig vom Flüchtlingswohnheim betrieben werden. Sollte sie eingerichtet werden, richtet sich die Ausstattung nach den "Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte" nach dem Stand vom 01.09.2011. Sie sind veröffentlicht auf der Internetseite der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL), die ebenfalls zum LaGeSo gehört. Eine Sozialbetreuung in der Einrichtung ist für diese Art der Unterbringung nicht vorgesehen. Da wir im Bezirk auch dringend zusätzliche Plätze für die Unterbringung von Wohnungslosen suchen, würden wir die Einrichtung dieser Plätze in der Soorstraße ausdrücklich begrüßen.

 

Zu 3:

 

Wie bereits dargestellt, ist auch die Ausgestaltung der Gemeinschaftsräume Teil der Vertragsgestaltung zwischen Wohnheimbetreiber und dem LaGeSo. Das Bezirksamt verfügt dazu über keine eigenen Erkenntnisse. Die Rücksprache mit dem Heimbetreiber hat aber folgende Information ergeben:  Es gibt 1 Aufenthaltsraum,

5 Küchen, 6 Bäder, 1 Spielzimmer, 1 Krankenzimmer und keinen Computerraum.

 

Zu 4.:

 

Zu den Fragen der personellen Ausstattung von Sammelunterkünften verweise ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage der PIRATEN-Fraktion im Abgeordnetenhaus unter der Drucksache 17/12 406 der Abgeordneten Reinhardt und Höfinghoff vom 8. Juli 2013. Die Personalausstattung, die dort für das Haus in der Soorstraße genannt wurde ist: 1 Heimleiter/-in, 2 Sozialarbeiter/-innen, 1 Verwaltungsmitarbeiter/-in, 1 Kinderbetreuer/-in und 1 Haushandwerker/-in. Der Betreiber des Hauses hat mir auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass zusätzlich dazu nun eine weitere Stelle für die Mitarbeit in der Verwaltung eingerichtet wurde.

 

Zu 5.:

 

Informationen zur dieser Frage liegen dem Bezirksamt nicht vor. Unabhängig davon dürfte ich diese Informationen aus Gründen des Datenschutzes sowie des Schutzes von Betriebsgeheimnissen hier nicht weitergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

5. Einwohnerfrage              Achim Ruppel

              Parkraumbewirtschaftung

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt sehr konkret den Senat zwecks Unterstützung angesprochen hat, und in welchen neuen Zonen/Gebieten genau in Charlottenburg-Wilmersdorf soll die sogenannte Park-raumbewirtschaftung ausgedehnt oder neu eingerichtet werden?
  2. Wie steht das Bezirksamt zu der Tatsache, dass in 1998 sich die betroffenen Anwohner/Bürger gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen und bei einem wiederholten Versuch des Bezirksamts mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in 2007 ein eindeutiges Votum gegen die sogenannte Parkraumbewirtschaftung erzielt hat?

 

  1. Wie sieht das BA heute das amtliche Abstimmungs-Ergebnis des Bürgerentscheids in 2007, das eine Ablehnung der Bürger/Wähler/Anwohner von 86% (sechsundachtzig Prozent) für die sogenannte Parkraumbewirtschaftung erwiesen hat - und dies auch in solchen Wohngebieten, die bereits eine sogenannte Prbw eingeführt hatten und damit die Bürger/Anwohner dort auch auf konkrete Erfahrungswerte zurückblicken konnten?

 

  1. Wird sich das BA erneut auf 'Gutachten' berufen, die eine konkrete Situation des ruhenden Verkehrs falsch darstellen oder wesentliche Kosten - z.B. für die unterhaltende Dienstleistungsfirma und die Wartungsaufwendungen für die Automaten - sowie grundlegende Anforderungen an eine wissenschaftlich gestützte Erhebung außer Acht lassen werden? 

 

  1. Was verspricht sich das BA davon, aktuell an eine solche Maßnahme zu denken, wenn für Kleingewerbe, Handel, Zweit-und-Dritt-Jobs-Betroffene, zunehmendes ehrenamtliches Bürgerengagement udergl. ein Mobilitätsanspruch für die Bürger sich erkennbar erhöht und die Versorgungs- und Wartungsengpässe im ÖPNV seit Jahren offensichtlich durch den Senat nicht zu mindern sind?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Ruppel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Ruppel teile ich Folgendes mit:

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt sehr konkret den Senat zwecks Unterstützung angesprochen hat, und in welchen neuen Zonen/Gebieten genau in Charlottenburg-Wilmersdorf soll die sogenannte Parkraumbewirtschaftung ausgedehnt oder neu eingerichtet werden?

 

Nein.

Vielmehr arbeitet das Bezirksamt bei der Erstellung des Masterplans Parken mit, zu dem es in der zwischen SPD und CDU getroffenen Koalitionsvereinbarung heißt:

"In einem "Masterplan Parken" werden wir auf Grundlage umfassender Untersuchungen die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung (d. h. Darstellung der verkehrspolitisch sinnvollen Erweiterungsflächen, Maßnahmen zur effizienteren Umsetzung, innovative Formen der Bürgerbeteiligung) und die Integration neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (Carsharing, Fahrradparken, Leihfahrradsysteme, Ladeinfrastruktur etc.) sowie neue Parkflächen für Reisebusse integriert darstellen."

Welche Zonen und Gebiete in Berlin für potenzielle Erweiterungen in Frage kommen, ist dem Stadtentwicklungsplan Verkehr zu entnehmen, der bereits 2011 beschlossen wurde.

 

 

  1. Wie steht das Bezirksamt zu der Tatsache, dass in 1998 sich die betroffenen Anwohner/Bürger gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen und bei einem wiederholten Versuch des Bezirksamts mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in 2007 ein eindeutiges Votum gegen die sogenannte Parkraumbewirtschaftung erzielt hat?

 

Und

  1. Wie sieht das BA heute das amtliche Abstimmungs-Ergebnis des Bürgerentscheids in 2007, das eine Ablehnung der Bürger/Wähler/Anwohner von 86% (sechsundachtzig Prozent) für die sogenannte Parkraumbewirtschaftung erwiesen hat - und dies auch in solchen Wohngebieten, die bereits eine sogenannte Prbw eingeführt hatten und damit die Bürger/Anwohner dort auch auf konkrete Erfahrungswerte zurückblicken konnten?

 

Das Bezirksamt respektiert diese Entscheidungen. In einem demokratischen Gemeinwesen können einmal getroffene Entscheidungen auch verändert werden. Deswegen sind ja auch regelmäßig Wahlen vorgesehen. Sobald der Masterplan Parken vorliegt gilt es diesen zu diskutieren und aus Sicht des Bezirksamtes für dessen Umsetzung zu werben

 

  1. Wird sich das BA erneut auf 'Gutachten' berufen, die eine konkrete Situation des ruhenden Verkehrs falsch darstellen oder wesentliche Kosten - z.B. für die unterhaltende Dienstleistungsfirma und die Wartungsaufwendungen für die Automaten - sowie grundlegende Anforderungen an eine wissenschaftlich gestützte Erhebung außer Acht lassen werden?

 

Und

 

  1. Was verspricht sich das BA davon, aktuell an eine solche Maßnahme zu denken, wenn für Kleingewerbe, Handel, Zweit-und-Dritt-Jobs-Betroffene, zunehmendes ehrenamtliches Bürgerengagement udergl. ein Mobilitätsanspruch für die Bürger sich erkennbar erhöht und die Versorgungs- und Wartungsengpässe im ÖPNV seit Jahren offensichtlich durch den Senat nicht zu mindern sind?

 

Da die in den beiden Fragen dargestellten Positionen vom Bezirksamt nicht geteilt werden, fällt es schwer hierauf zu antworten. Um parkraumbewirtschaftete Bereiche erweitern zu können, sind Gutachten hierzu zwingend erforderlich. Ziel des Bezirksamtes ist es auch weiterhin, die Rahmenbedingungen für den ÖPNV zu verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Bezirkshaushalt ohne Bürgerhaushalt

 

  1. Warum täuscht das BA dem Bürger auf seiner Website immer noch die Fortführung des Bürgerhaushaltes und der Kiezkonferenzen in seiner bisherigen Form vor?
     
  2. Was ist aus den Ankündigungen aus der Drucksache 1678/3 aus 2010 umgesetzt worden?
     
  3. Welche sachlichen und personellen Kosten sind dem Bezirk aus dem sogenannten Bürgerhaushalt bisher entstanden?
     
  4. Welche Ergebnisse des - ohne Bürgerbeteiligung und ohne Ankündigung - tagenden "Arbeitskreises Bürgerhaushalt" liegen bisher vor?
     
  5. Welche Vorstellungen haben die Fraktionen zur künftigen Gestaltung des Bürgerhaushaltes als ein Teil des Bezirkshaushaltes?

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

da die Fragen 4 und 5 die BVV betreffen, beantworte ich für das Bezirksamt lediglich die Fragen 1 bis 3 Ihrer Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Die Fragestellung basiert mit der von Ihnen gewählten Formulierung offenkundig auf Ihrem subjektiven Eindruck. Selbstverständlich liegt es dem Bezirksamt fern, die Bürger/innen zu täuschen. Die Informationen im Teilbereich "Bürgerhaushalt" der Website des Bezirks beinhalten, was bis September 2009 in den Kiezen geschehen ist. Die jüngste Eintragung stammt aus dem März 2010 und bezieht sich auf die Drucksache 1678/3, die am 18.03.2010 in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossen wurde. Danach gab es keine Maßnahmen oder Veranstaltungen der BVV.

 

Insofern informiert der Bezirk auf dieser Seite vollständig über das bisher Geschehene.

 

Allerdings hätte seither eine Information zur weiteren Entwicklung erfolgen können. Das Bezirksamt wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung das Thema mit dieser Zielsetzung ansprechen.

 

Zu 2.:

 

Die genannte Drucksache ist - wie bereits in der Beantwortung zu 1. ausgeführt - am 18.03.2010 in der BVV beschlossenen worden. Darin hatte sich das Bezirksamt ausführlich zu den Ergebnissen der Kiezkonferenzen geäußert. Im überwiegenden Teil dieser Ausführungen sind Aussagen zur Umsetzbarkeit oder den entsprechenden Maßnahmen gemacht worden, denen ggf. auf der jeweils verantwortlichen Fachebene nachgegangen werden muss.

 

Zu 3.:

 

In der ursprünglichen Planung sollten in insgesamt 10 Regionen sogenannte Kiezkonferenzen durchgeführt werden. Zwischen Juli 2008 und September 2009 fanden insgesamt fünf dieser Konferenzen statt. An diesen beteiligten sich insgesamt 370 Menschen als Anwesende bei den Veranstaltungen und weitere 188 durch abgegebene Fragenbögen, mithin also 558 Bürger/innen.

 

Verwaltungsseitig wurde insgesamt eine Summe von 112.852,04 ? in den Haushaltsjahren 2008-2010 eingesetzt. In dieser Summe sind keine Personalkosten enthalten, da diese nicht gesondert erfasst wurden. So handelt es sich ausschließlich um die Ausgaben für die Ausarbeitung, Herstellung und Versendung der Informations- und Einladungsunterlagen und die organisatorische Durchführung in den einzelnen Kiezen.

 

In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 sowie im laufenden Haushalt 2013 sind keine Ausgaben angefallen.

 

Bereits in der Sitzung am 12.03.2013, also weit im Vorfeld der Haushaltsberatungen war vom Bezirksbürgermeister gegenüber dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vermittelt worden, dass eine haushaltsplanseitige Absicherung ggf. weiterer Planungen zum Bürgerhaushalt nur durch konkrete Nennung einer Größenordnung und der Quelle einer Gegenfinanzierung möglich sei. Da dies nicht erfolgt ist, sind m Haushaltsplan für 2014/2015 keine Mittel für den Bürgerhaushalt etatisiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Naumann

 

 

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Mobilität am Stutti

 

  1. Sind am Stutti car-sharing und/oder bike-sharing Plätze vorgesehen?

 

  1. Warum gibt es keine Hinweise im öffentlichen Raum zur car sharing Aufladestation in der Windscheidstr./Ecke Stutti?

 

  1. Ist eine ähnliche Anlage oder eine Zusatznutzung für e-bikes/pedelecs an der car-sharing-Ladestation vorgesehen?

 

  1. Wie sieht jetzt die Konzeption der Erweiterung der Fahrradabstellanlagen am Stutti aus?

 

  1. Wird im Winterfahrplan der RE2 ebenfalls am Bahnhof Charlottenburg halten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

    1. Sind am Stutti car-sharing und/oder bike-sharing Plätze vorgesehen?

 

Derzeit liegen dem Bezirksamt keine Anträge zur Einrichtung dieser Art von Parkplätzen vor.

 

    1. Warum gibt es keine Hinweise im öffentlichen Raum zur car sharing Aufladestation in der Windscheidstr./Ecke Stutti?

 

Die Nutzerinnen und Nutzer derartiger Angebote werden durch die anbietenden Firmen darauf hingewiesen. Das Finden einer übrigens nicht nur von Car-Sharing-Fahrzeugen benutzbaren Auflade-Station erfolgt heutzutage in der Regel über entsprechende Apps, die man sich auf sein Smartphone lädt.

 

    1. Ist eine ähnliche Anlage oder eine Zusatznutzung für e-bikes/pedelecs an der car-sharing-Ladestation vorgesehen?

 

Auf der Senatsebene wird derzeit an einem Konzept für die Ladestationen gearbeitet, in das auch die Fragestellung der E-Bikes aufgegriffen werden soll.

 

    1. Wie sieht jetzt die Konzeption der Erweiterung der Fahrradabstellanlagen am Stutti aus?

 

Zusätzliche Abstellanlagen sind entlang der Straße Stuttgarter Platz entstanden. Außerdem sollen sowohl direkt vor dem Eingangsgebäude als auch dahinter neue Stellplätze geschaffen werden. Hierzu wird der jetzt bestehende Zaun nach Osten versetzt.

 

    1. Wird im Winterfahrplan der RE2 ebenfalls am Bahnhof Charlottenburg halten?

 

Die Deutsche Bahn AG hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gespräche mit der ODEG geführt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

8. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Benennung der Reformschule nach Paula Fürst

 

  1. warum wurde dem votum der schüler, eltern und lehrer und der schulkonferenz  für die weitere verwendung des namens reformschule  von bezirk und senat nicht entsprochen  und eine wiederholung des beschlusses eingefordert ?

 

  1. welche gründe sprachen gegen das votum der schule und für den angenommen alternativvorschlag  ?

 

  1. mit  welchen ergebnissen  wurden sämtliche vorschläge von den beteiligten gremien abgestimmt ?

 

  1. teilt das ba meine auffassung, dass die herausnahme sämtlicher dateien - mit der  begründung des schulleiters der "gefahr des mißbrauches -  über das verfahren von der schulwebsite, nicht der öffentlichen  transparenz  eines demokratischen verfahrens entspricht ?

 

  1. wer hat letztendlich die politische entscheidung - wenn auch formal die schulkonferenz - für die benennung nach paula-fürst zu verantworten ? (bezirks/senatsstellen) und warum wurde nicht der zuständige ausschuß der bvv mit dem strittigen voten einbezogen ?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1., 2., 3.und 5.:

 

Die Senatsbildungsverwaltung hat dem bezirklichen Schulträger bereits im Zusammenhang mit der Gründung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2009/2010 mitgeteilt, dass die Verwendung  der bis dahin als Arbeitstitel genutzten Bezeichnung 1. Reformschule Charlottenburg als vorläufiger Schulname leider nicht möglich sei. Die Schule hat dann bis zur endgültigen Namensgebung drei vorläufige Bezeichnungen erhalten. Vor diesem Hinter-grund ist auch die im Juni 2013 von der Senatsbildungsverwaltung getroffene Auswahl hinsichtlich der von der Schule vorgeschlagenen und von der Schulkonferenz bestätigten Schulnamen zu sehen. Die Vorschlagsliste umfasste fünf Namen, darunter die Bezeichnungen Reformschule Charlottenburg und Paula-Fürst-Schule. Nach Abstimmung mit dem Schulträger hat die Schulkonferenz in einem weiteren Beschluss den Namen Paula-Fürst-Schule einstimmig bestätigt. Die Senatsbildungsverwaltung hat auf dieser Grundlage die Benennung Paula-Fürst-Schule (Gemeinschaftsschule) vorgenommen. Der Schulausschuss wurde von der Verwaltung über den Verlauf des Prozesses der Namensgebung informiert.

 

Zu 4.:

 

Die Dateien zum Prozessverlauf wurden nach der vollzogenen Namensgebung von der Homepage der Schule entfernt. Die Inhalte der Homepage liegen in der Verantwortung der Schule. Für das Bezirksamt besteht kein Anlass, dieses Vorgehen zu kritisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

9. Einwohnerfrage              Felicitas Karimi

              Aufenthaltsraum Gemeinschaftsunterkunft Soorstr. 83

 

Der Aufenthaltsraum der Gemeinschaftsunterkunft Soorstraße 83 sollte laut Betreiber, Herrn Pless (GIERSO), trotz gegenteiliger Zusage, verkleinert werden.

Das eindeutige Votum im Integrationsausschuss am 28.08.2013, war, den Raum in ursprünglicher Größe zu erhalten. Der Bezirksbürgermeisters Herr Naumann erklärte zudem, Herrn Pless persönlich zu veranlassen, den Raum nicht zu verändern.

 

  1. Inwieweit hat sich Herr Naumann, über Herr Engelmann als fachlich Verantwortlicher, für den Erhalt des Raumes eingesetzt?
     
  2. Warum werden nun doch verkleinernde Baumaßnahmen durchgeführt?
     
  3. Was hat das Bezirksamt getan um dieses verhindern?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. - 3.

 

Wie bei der Einwohnerfrage 4 bereits ausgeführt, ist das Bezirksamt nicht Vertragspartner für die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Die Verantwortlichkeit dafür liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo). Deshalb hat das Bezirksamt den Wunsch des Integrationsausschusses an den Betreiber des Hauses übermittelt. Weitergehende Einflussmöglichkeiten bestehen aber nicht und wurden zu keinem Zeitpunkt zugesagt.

 

Der Wohnheimbetreiber hat mir auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass der Aufenthaltsraum selbstverständlich erhalten bleibt. Vorgesehen ist eine Verkleinerung von 79 auf 72 m². Hintergrund dafür ist, dass ein angrenzender Wohnraum entsprechend vergrößert werden soll, um damit eine Möglichkeit für eine Unterbringung von 3 Personen, z.B. eine Mutter mit zwei Kindern, zu schaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

10. Einwohnerfrage              Michael Fischer

              Straßenverkehr

 

  1. Welche Pläne hat das Bezirksamt in Hinblick auf die bessere Gewährleistung von Recht und Ordnung in den Straßen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit und in denen mit beengten Straßenverhältnissen?
     
  2. Wann wird die verkehrsrechtliche Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf das gesetzlich vorgeschriebene rechtliche Niveau angehoben?
     
  3. Inwieweit werden das tatsächliche Verhältnis von fahrendem und ruhendem Straßenverkehr objektiv analysiert und die Erfahrungen der Anwohner erfragt und einbezogen?
     
  4. Gibt es existierende Analysen zur Verkehrssituation und kann man diese als Bürger lesen?
     
  5. Ist eine Neubewertung des Straßenverkehrs in Charlottenburg erfolgt- gibt es signifikante Veränderungen seit 2007, die Sie als Voraussetzungen für andere Entscheidungsentwürfe ernsthaft in betracht ziehen wollen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Fischer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Fischer teile ich Folgendes mit:

 

  1. Welche Pläne hat das Bezirksamt in Hinblick auf die bessere Gewährleistung von Recht und Ordnung in den Straßen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit und in denen mit beengten Straßenverhältnissen?

 

Das Bezirksamt hält Recht und Ordnung in den Straßen insgesamt für gewährleistet.
 

  1. Wann wird die verkehrsrechtliche Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf das gesetzlich vorgeschriebene rechtliche Niveau angehoben?

 

Die Dienstkräfte des Ordnungsamtes werden regelmäßig entsprechend der Entwicklung rechtlicher Vorschriften geschult.

 

  1. Inwieweit werden das tatsächliche Verhältnis von fahrendem und ruhendem Straßenverkehr objektiv analysiert und die Erfahrungen der Anwohner erfragt und einbezogen?

 

Diese Bausteine sind Bestandteil der Entwicklung des landesweiten "Masterplans Verkehr", der in Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Zeit erarbeitet wird.

 

  1. Gibt es existierende Analysen zur Verkehrssituation und kann man diese als Bürger lesen?
  2. Ist eine Neubewertung des Straßenverkehrs in Charlottenburg erfolgt- gibt es signifikante Veränderungen seit 2007, die Sie als Voraussetzungen für andere Entscheidungsentwürfe ernsthaft in betracht ziehen wollen?

 

Aktuell erstellt der Bezirk ein Verkehrskonzept, das nach Fertigstellung dem Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vorgelegt, dort beraten und schließlich von der BVV beschlossen werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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