Drucksache - 0587/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Victor Althammer

              Elterngeld

 

  1. Wie kann es sein, dass die Bearbeitung des Elterngeldes so lange dauert?
     
  2. Warum wartet meine Freundin seit nunmehr 25 Wochen auf ihr Elterngeld und bekommt nicht einmal einen Bescheid, dass es etwas länger dauert?
     
  3. Wenn schon seit letztem Jahr bekannt ist, dass zu wenig Personal da ist, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten warum ist dann immer noch kein Hilfspersonal da?
     
  4. Sind sie der Ansicht, dass dieses Verhalten werdenden Müttern oder Frauen, die überlegen, ein Kind zu bekommen, zum Kinderkriegen motiviert?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Althammer,

 

zur o. g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

  1. Wie kann es sein, dass die Bearbeitung des Elterngeldes so lange dauert?

 

Die erhebliche Bearbeitungsdauer ist der Personalsituation geschuldet. Über einen längeren Zeitraum waren in der Elterngeldstelle drei von sechs Vollzeitstellen durch Krankheit oder Weggang unbesetzt. Für Beamtenstellen stehen keine Vertretungsmittel zur Verfügung, so dass die Langzeiterkrankungen von den verbleibenden Mitarbeiter/innen aufgefangen werden müssen.

Trotz der Akquierung von zusätzlichem Personal (siehe Antwort zu Frage 3) bestehen weiterhin personelle Engpässe aufgrund von längerfristigen Erkrankungen.

 

  1. Warum wartet meine Freundin seit nunmehr 25 Wochen auf ihr Elterngeld und bekommt nicht einmal einen Bescheid, dass es etwas länger dauert?

 

Die Öffentlichkeit wurde und wird durch Mitteilungen auf der Homepage der Elterngeldstelle und durch Berichte in den Medien informiert. Die Antragsteller/innen erhalten inzwischen eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist und ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Künftig wird der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand auf der Homepage im Internet veröffentlicht werden.

 

  1. Wenn schon seit letztem Jahr bekannt ist, dass zu wenig Personal da ist, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten warum ist dann immer noch kein Hilfspersonal da?

 

Zur Unterstützung waren und sind seit Beginn der Personalnotlage zeitweise einzelne Mitarbeiterinnen aus anderen Arbeitsgebieten des Jugendamtes sowie seit Oktober eine fachkundige Honorarkraft im Einsatz. Stellenbesetzungsverfahren wurden so bald möglich von der Abteilung Jugend eingeleitet. Am 25.03.2013 hat eine neue unbefristet Beschäftigte ihren Dienst aufnehmen können. Der Dienstbeginn einer befristet Beschäftigten konnte aus verschiedenen Gründen leider noch nicht realisiert werden. Seit Anfang April wurde die Elterngeldstelle mit zwei Praktikantinnen (für sechs Monate) verstärkt. Seit dem 15.04.2013 hat ein anderer Bezirk für zwei Wochen eine Mitarbeiterin ausgeliehen. Zu Möglichkeiten weiterer Personalverstärkung laufen Beratungen zwischen den beteiligten Verwaltungsbereichen.

 

  1. Sind Sie der Ansicht, dass dieses Verhalten werdenden Müttern oder Frauen, die überlegen, ein Kind zu bekommen, zum Kinderkriegen motiviert?

 

Die fehlenden Möglichkeiten, spürbare Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bedaure ich, besonders weil mir bewusst ist, wie sehr die betroffenen Familien auf die Lohnersatzleistung angewiesen sind. Gerade deshalb kämpft der Bezirk auf verschiedenen Ebenen um die Verbesserung der Situation des Personals und der Antragsteller/innen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

2. Einwohnerfrage              Jürgen Reichert

              Masterplan Luxuswohnungen Kol. Oeynhausen:

              Feinstaub-, Stickstoffdioxid - und Lärmbelastung

 

 

Das Gelände Oeynhausen-Nord ist vom Autobahnstadtring A 100 bzw. Abzweig Steglitz 340 Meter entfernt. Der Abstand zu den ab 2014 wieder in Betrieb befindlichen Bahngleisen für den Güterfernverkehr der Deutsche Bahn AG beträgt 410 Meter.

 

  1. Wurde hinsichtlich der Durchführung einer Umweltschutzprüfung bzw. Umweltvoruntersuchung der Investor vom Bezirksamt oder den BV informiert, dass durch die große Nähe des in Planung befindlichen Objekts zu den Stadtautobahnen/ Bahngleisen mögliche Luftverschmutzungs- und Lärmgrenzwertüberschreitungen entstehen können?

 

  1. Werden aufgrund des vorhersehbar entstehenden Lärms durch die Betriebsaufnahme des Güterverkehrs auf den Bahngleisen der Deutschen Bahn AG plus des vorhandenen Autobahnlärms ein Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen (z. B.: Aufstellen von Wänden) ggf. zwischen den Autobahnen/ Bahngleisen und den Wohngebieten in Schmargendorf beraten?
     
  2. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten die gängige wissenschaftliche Untersuchung (Atemluftstudie von Gaudermann, USC aus The Lancet) zur Luftbelastung an Autobahnen und erwiesenen Schädigungen der Lungenfunktion von heranwachsenden Kindern insbesondere im Nahbereich von 500 Metern an Autobahnen bekannt und wurden deren Ergebnisse bei den Beschlüssen zu Oeynhausen berücksichtigt?
  3. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten bekannt, dass trotz des heute noch vorhandenen grünen Schallschutz- und Staubfilter-Blattwerkgürtels "Kolonie Oeynhausen" ein oft erheblicher Lärmpegel und eine Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Luftbelastung von den Autobahnen nahe den heute schon vorhandenen 900 Meter entfernten Wohngebäuden festzustellen ist?
     
  4. Wann wurden zuletzt Messungen im Bereich der Kleingartenanlage Oeynhausen zu Luftbelastung durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Lärm durchgeführt und welche Ergebnisse liegen vor?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Reichert,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Reichert teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wurde hinsichtlich der Durchführung einer Umweltschutzprüfung bzw. Umweltvoruntersuchung der Investor vom Bezirksamt oder den BV informiert, dass durch die große Nähe des in Planung befindlichen Objekts zu den Stadtautobahnen/ Bahngleisen mögliche Luftverschmutzungs- und Lärmgrenzwertüberschreitungen entstehen können?

 

Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Emissions- und Immissionsgutachten wird zu untersuchen sein, wie mit derartigen Fragen umgegangen werden kann.

 

  1. Werden aufgrund des vorhersehbar entstehenden Lärms durch die Betriebsaufnahme des Güterverkehrs auf den Bahngleisen der Deutschen Bahn AG plus des vorhandenen Autobahnlärms ein Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen (z. B.: Aufstellen von Wänden) ggf. zwischen den Autobahnen/ Bahngleisen und den Wohngebieten in Schmargendorf beraten?

 

Diese Fragen stellen sich - sofern sie aufgrund der Rechtslage zum Tragen kämen - ggf. erst nach Vorlage der zu 1. genannten Gutachten. Das Bezirksamt steht hinsichtlich des Lärmschutzes bei der Wiederinbetriebnahme des südlichen Innenrings aufgrund eines BVV-Beschlusses (Drucksache 0530/4) in Kontakt mit verschiedenen beteiligten Stellen.

 

  1. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten die gängige wissenschaftliche Untersuchung (Atemluftstudie von Gaudermann, USC aus The Lancet) zur Luftbelastung an Autobahnen und erwiesenen Schädigungen der Lungenfunktion von heranwachsenden Kindern insbesondere im Nahbereich von 500 Metern an Autobahnen bekannt und wurden deren Ergebnisse bei den Beschlüssen zu Oeynhausen berücksichtigt?

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass Luftbelastungen an viel befahrenen Straßen negative Auswirkungen auf die Gesundheit, besonders die von Kindern, haben können. Die zitierte Studie wurde in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17.05.2010 bekannt gemacht.

 

Die Entscheidung des Bezirksamtes ist in Kenntnis der örtlichen Situation erfolgt. Sie stellt sich nicht anders dar, als in anderen vergleichbaren innerstädtischen Gebieten.

 

  1. Ist dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten bekannt, dass trotz des heute noch vorhandenen grünen Schallschutz- und Staubfilter-Blattwerkgürtels "Kolonie Oeynhausen" ein oft erheblicher Lärmpegel und eine Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Luftbelastung von den Autobahnen nahe den heute schon vorhandenen 900 Meter entfernten Wohngebäuden festzustellen ist?

 

Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt.

 

  1. Wann wurden zuletzt Messungen im Bereich der Kleingartenanlage Oeynhausen zu Luftbelastung durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Lärm durchgeführt und welche Ergebnisse liegen vor?

 

Derartige Messungen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Sie sind weder in Bezug auf die vorhandene (Kleingärten) noch in Bezug auf die geplante Nutzung (z. T. Wohnen, z. T. Kleingärten) prinzipiell rechtlich zwingend. Hierzu verweise ich auch auf meine Antwort zu Frage 1.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

3. Einwohnerfrage:              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

  1. Hat das Bezirksamt vor dem Grundstückskauf von Oeynhausen Nord von der Post AG an Lorac ein Negativzeugnis an den Notar mit der Bitte um Information des Erwerbers des Grundstückes abgegeben, dass eine stadtplanerische Zustimmung zu einer baulichen Verwertung des Grundstücks nicht  in Aussicht gestellt werden kann, weil es seit 1986 planungsbefangen ist und durch ein im Juni 2000 eingeleitetes B-Planungsverfahren nach dem BauGB in Dauerkleingärten umgewidmet werden soll. Wenn nein, warum nicht und wer trägt dafür die Verantwortung?

 

  1. Mit B-Plan IX-55-2A vom 10.10.1994 hat das BA Wilmersdorf die Kleingärtenkolonien Kissingen und Alt-Rheingau als Dauerkleingärten festgesetzt. Dieser Plan liegt im Geltungsbereich des am 17.03.1971 festgesetzten B-Plans IX-55-1, der als Textbebauungsplan Gewerbegebiet  (u.a. Reemtsma) ausweist. Der BNP 1958/61 weist das Gebiet als beschränktes Arbeitsgebiet(Gewerbe) aus. Die Begründung und die Abwägungsentscheidung zur Umwidmung vom privaten Gewerbegebiet in Grünflächen(Dauerkleingärten) sind interessant. Danach wurde für den Entschädigungsanspruch nicht die ehemalige Baulandqualität (Gewerbegebiet) sondern die faktische Nutzung (Kleingärten) herangezogen. Die Festsetzung des B-Plans lässt deutlich erkennen , dass Grünflächen mit dem Symbol Kleingärten Vorrang vor Ausweisungen im BNP und im B-Plan von 1971 haben, weil sie im FNP 1994 so ausgewiesen sind und im Vorranggebiet Luftreinhaltung liegen sowie langjährig bestehen.
    Welche Gründe hindern das Bezirksamt, im Fall Oeynhausen nicht genau so zu verfahren, der Sachverhalt ist gleich, und den B-Plan IX 205 a unter Beachtung der og. Entscheidung festzusetzen?

 

  1. Lt. Aussage von Ihnen im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 besteht der Vorgang Oeynhausen aus fünf Aktenordnern. Sind alle Seiten der Ordner paginiert und befindet sich das Schriftstück von Lorac vom November 2010 (angebliches Erschließungsangebot) in den Akten?
     
  2. Die Verschlusssachenanweisung schreibt vor, wenn ein Schriftstück als Verschlusssache einzustufen ist und welchen Geheimhaltungsgrad es erhalten muss. Im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 erklärten Sie, dass Sie Kopien von Schriftstücken aus den Aktenordnern Oeynhausen, die nicht als VS-Sache eingestuft sind, als Verschlusssache einstuften, um diese Vorgänge Bezirksverordnete vorlegen zu können. Ist Ihnen die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns bewusst  und verweigern Sie aus diesem Grund den Kleingärtnern die Akteneinsicht?

 

  1. Der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen DS-Nr. 0559/4 ist zu entnehmen, dass die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des STEP Wohnen im Dissens zur bezirklichen Haltung erfolgt. Was unternimmt das Bezirksamt gegen diese Darstellung und ist diese Haltung nicht widersprüchlich angesichts der Bebauungsplanung für Oeynhausen Nord?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

  1. Hat das Bezirksamt vor dem Grundstückskauf von Oeynhausen Nord von der Post AG an Lorac ein Negativzeugnis an den Notar mit der Bitte um Information des Erwerbers des Grundstückes abgegeben, dass eine stadtplanerische Zustimmung zu einer baulichen Verwertung des Grundstücks nicht  in Aussicht gestellt werden kann, weil es seit 1986 planungsbefangen ist und durch ein im Juni 2000 eingeleitetes B-Planungsverfahren nach dem BauGB in Dauerkleingärten umgewidmet werden soll. Wenn nein, warum nicht und wer trägt dafür die Verantwortung?

 

Das Bezirksamt hat bereits im Jahr 2004 (also 4 Jahre vor dem tatsächlichen Verkauf) Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksverbände der Kleingärtner Wilmersdorf und Charlottenburg sowie der Deutschen Post AG zu sich eingeladen, um einen möglichen Ankauf der betroffenen Grundstücke zu erörtern.

 

Bekanntermaßen ist dann nach langen Verhandlungen im Jahr 2007 ein Ankauf durch eine Eigentümergemeinschaft der Kolonien Ruhwald und Golfplatz in Charlottenburg zustande gekommen.

 

Hingegen haben die Vertreter des Bezirksverbandes Wilmersdorf und die damaligen Vorsitzenden der Kleingartenkolonie Oeynhausen das Angebot der Deutschen Post zu Verkaufsverhandlungen von vornherein abgelehnt.

 

Das Bezirksamt hat der Deutschen Post die Planungsabsicht zur Sicherung der Kolonie Oeynhausen durch das Bebauungsplanverfahren IX-205a in der Folge immer wieder verdeutlicht.

 

Die Deutsche Post hat das Bezirksamt nicht von dem bevorstehenden Verkauf im April 2008 in Kenntnis gesetzt. Erst durch den Antrag des Notars auf Erteilung des

Negativzeugnisses hat das Bezirksamt nachträglich vom Verkauf Kenntnis bekommen und dabei erstmals den Namen des Käufers (Lorac) erfahren. Das Negativzeugnis musste erteilt werden, weil die Voraussetzungen zum Vorkaufsrecht nicht gegeben waren. Hierzu zählen u. a. ein festgesetzter Bebauungsplan und eine öffentliche Zweckbestimmung der betroffenen Grundstücke.

 

  1. Mit B-Plan IX-55-2A vom 10.10.1994 hat das BA Wilmersdorf die Kleingärtenkolonien Kissingen und Alt-Rheingau als Dauerkleingärten festgesetzt. Dieser Plan liegt im Geltungsbereich des am 17.03.1971 festgesetzten B-Plans IX-55-1, der als Textbebauungsplan Gewerbegebiet  (u.a. Reemtsma) ausweist. Der BNP 1958/61 weist das Gebiet als beschränktes Arbeitsgebiet(Gewerbe) aus. Die Begründung und die Abwägungsentscheidung zur Umwidmung vom privaten Gewerbegebiet in Grünflächen(Dauerkleingärten) sind interessant. Danach wurde für den Entschädigungsanspruch nicht die ehemalige Baulandqualität (Gewerbegebiet) sondern die faktische Nutzung (Kleingärten) herangezogen. Die Festsetzung des B-Plans lässt deutlich erkennen, dass Grünflächen mit dem Symbol Kleingärten Vorrang vor Ausweisungen im BNP und im B-Plan von 1971 haben, weil sie im FNP 1994 so ausgewiesen sind und im Vorranggebiet Luftreinhaltung liegen sowie langjährig bestehen.
    Welche Gründe hindern das Bezirksamt, im Fall Oeynhausen nicht genau so zu verfahren, der Sachverhalt ist gleich, und den B-Plan IX 205 a unter Beachtung der og. Entscheidung festzusetzen?

 

Obwohl es sich in beiden Fällen um private Grundstücke handelt, unterscheidet sich das Beispiel des festgesetzten Bebauungsplans IX-55-2a in den rechtlichen Voraussetzungen erheblich vom laufenden Bebauungsplanverfahren IX-205a. Die beiden Verfahren sind daher nicht direkt miteinander vergleichbar. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage einer Entschädigung im B-Plan-Verfahren IX-55-2a eine erhebliche Rolle spielte und das Land Berlin zu einer Entschädigungszahlung in einer nicht unerheblichen Größenordnung im Millionenbereich verpflichtet wurde.

 

  1. Lt. Aussage von Ihnen im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 besteht der Vorgang Oeynhausen aus fünf Aktenordnern. Sind alle Seiten der Ordner paginiert und befindet sich das Schriftstück von Lorac vom November 2010 (angebliches Erschließungsangebot) in den Akten?

 

Alle Seiten der Ordner sind paginiert. Die Original-Akten mussten aufgrund der Klage von Lorac dem Verwaltungsgericht übergeben werden. Kopien der Akten liegen in der Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten vor.

 

Das Erschließungsangebot von Lorac als textliche Beschreibung befindet sich in den Akten. Lediglich der großflächige Lageplan liegt im Original beim Gericht. Sein Inhalt ergibt sich aber aus dem Text.

 

  1. Die Verschlusssachenanweisung schreibt vor, wenn ein Schriftstück als Verschlusssache einzustufen ist und welchen Geheimhaltungsgrad es erhalten muss. Im Stadtentwicklungsausschuss am 10.4.13 erklärten Sie, dass Sie Kopien von Schriftstücken aus den Aktenordnern Oeynhausen, die nicht als VS-Sache eingestuft sind, als Verschlusssache einstuften, um diese Vorgänge Bezirksverordnete vorlegen zu können. Ist Ihnen die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns bewusst  und verweigern Sie aus diesem Grund den Kleingärtnern die Akteneinsicht?

 

Bezirksverordnete haben gemäß § 11 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes das Recht zur Akteneinsicht, das umfassender ist als das Recht der Akteneinsicht im

 

Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, unterliegen jedoch in dieser Hinsicht der Verschwiegenheitspflicht.

 

Damit die an Bezirksverordnete ausgehändigten Kopien nicht weiter verteilt werden können, wurden diese mit dem Stempel "Nur für den Dienstgebrauch" versehen. Hierbei handelt es sich um den im § 45 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011 geregelten Umgang mit Schriftstücken. In der vom Fragesteller erwähnten Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss floss irrtümlich der Begriff VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ein, der nach der Verschlussanweisung zu verwenden ist und hierbei keine Rolle spielt.

 

  1. Der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen DS-Nr. 0559/4 ist zu entnehmen, dass die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des STEP Wohnen im Dissens zur bezirklichen Haltung erfolgt. Was unternimmt das Bezirksamt gegen diese Darstellung und ist diese Haltung nicht widersprüchlich angesichts der Bebauungsplanung für Oeynhausen Nord?

 

Das Bezirksamt kann seine Haltung in der Erörterung zum STEP Wohnen einbringen, die Entscheidung ist jedoch dem Senat überlassen.

 

Die Beschlussfassung zu Oeynhausen erfolgte, um eine vollständige Bebauung zu verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Ingrid Staege

              Masterplan Forckenbeckstraße

 

  1. Ist der BVV überhaupt bewusst, wie viele Schmargendorfer Bürgerinnen und Bürger von diesem Masterplan in welcher Form negativ betroffen sind (Kleingärtner, Anwohner)? In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde von Frau Schmitt-Schmelz die völlig sinnferne Zahl von 300 genannt.
     
  2. Waren die Mitglieder der BVV überhaupt schon einmal vor Ort? Wenn ja, zu welcher Erkenntnis sind die Bezirksverordneten gekommen?
     
  3. Ist die Forckenbeckstraße dem dann erhöhten Verkehrsaufkommen überhaupt noch gewachsen? Es gibt heute schon Probleme in der Forckenbeckstraße Zwischen Hohenzollerndamm und Cunostr. durch die Gestaltung für den Durchgangsverkehr und einer gleichzeitigen beidseitigen Parkplatzgestaltung (ständiges Stop und Go).

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Staege,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Staege teile ich Folgendes mit:

 

  1.               Ist der BVV überhaupt bewusst, wie viele Schmargendorfer Bürgerinnen und Bürger von diesem Masterplan in welcher Form negativ betroffen sind (Kleingärtner, Anwohner)? In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde von Frau Schmitt-Schmelz die völlig sinnferne Zahl von 300 genannt.
  2.               Waren die Mitglieder der BVV überhaupt schon einmal vor Ort? Wenn ja, zu welcher Erkenntnis sind die Bezirksverordneten gekommen?
  3.               Ist die Forckenbeckstraße dem dann erhöhten Verkehrsaufkommen überhaupt noch gewachsen? Es gibt heute schon Probleme in der Forckenbeckstraße Zwischen Hohenzollerndamm und Cunostr. durch die Gestaltung für den Durchgangsverkehr und einer gleichzeitigen beidseitigen Parkplatzgestaltung (ständiges Stop und Go).

 

Die Fragen 1 und 2 richten sich nicht an das Bezirksamt.

 

Frage 3:

Gerne wiederhole ich die Beantwortung der 1. Einwohneranfrage vom 21. März 2013:

 

"Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Verkehrsgutachten wird zu untersuchen sein, wie künftig ruhender und fließender Verkehr geregelt werden kann. Erste Gespräche hierzu mit der Straßenverkehrsbehörde haben bereits stattgefunden."

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Wechsel der Stahlskulptur "Haus des Ikarus" vom

              Meyerinkplatz (ehem. Kino Kurbel) zum Stuttgarter Platz

              (Bhf Charlottenburg)

 

  1. Befürwortet das BA die - von der BI-Stuttgarter Platz und dem Künstler des Kunstwerkes, Georg Seibert gemeinsam beabsichtigte - Umsetzung des "IKARUS", auf die nichtversiegelte, rondellförmige Park Fläche des Bahnhofsvorplatzes?

 

  1. Gilt dieser Standort als Bestandteil des landeseigenen Parkraumes und ist daher nicht von der DB zustimmungspflichtig abhängig?

 

  1. Ist das BA bereit, das notwendige Transportmittel in Form eines LKW mit Ladehilfe, vom Grünflächenamt zur Verfügung zu stellen?

 

  1. Bis wann kann die Skulptur - nach dem gegenwärtig gültigen Vertrag - noch auf dem Meyerinkplatz stehen bleiben?

 

  1. Inwieweit kann das BA auch nach dem möglichen Ablauf einer vertraglich, zeitlich begrenzten Leihgabe durch den Künstler bzw. einer befristeten Standortgenehmigung durch das BA, derselbige Ort als zukünftiger Aufstellungsplatz für "Kunst im öffentlichen Raum" gesichert werden?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

 

  1. Befürwortet das BA die - von der BI-Stuttgarter Platz und dem Künstler des Kunstwerkes, Georg Seibert gemeinsam beabsichtigte - Umsetzung des "IKARUS", auf die nichtversiegelte, rondellförmige Park Fläche des Bahnhofsvorplatzes?

 

  1. Ist das BA bereit, das notwendige Transportmittel in Form eines LKW mit Ladehilfe, vom Grünflächenamt zur Verfügung zu stellen?

 

zu 1. und 3.

 

Die Aufstellung der Skulptur "Haus des Ikarus" im öffentlichen Raum des Bezirks war zeitlich begrenzt. Eine "Wanderung" der Skulptur durch den Bezirk war nicht vorgesehen.

 

 

  1. Gilt dieser Standort als Bestandteil des landeseigenen Parkraumes und ist daher nicht von der DB zustimmungspflichtig abhängig?

 

Die Flächenzuordnung ist dem in der Anlage beigefügten Ausdruck zu entnehmen.

 

 

  1. Bis wann kann die Skulptur - nach dem gegenwärtig gültigen Vertrag - noch auf dem Meyerinckplatz stehen bleiben?

 

Es gibt keinen Vertrag, sondern eine Sondernutzungserlaubnis, diese endet am 19. Oktober 2013.

 

 

  1. Inwieweit kann das BA auch nach dem möglichen Ablauf einer vertraglich, zeitlich begrenzten Leihgabe durch den Künstler bzw. einer befristeten Standortgenehmigung durch das BA, derselbige Ort als zukünftiger Aufstellungsplatz für "Kunst im öffentlichen Raum" gesichert werden?

 

Rechtlich gesehen ist das grundsätzlich möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

6. Einwohnerfrage              Ute Becker

              B-Plan 4-7: Parkcafé auf dem Grundstück Stuttgarter

              Platz 28, 10627 Berlin

 

  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Baugenehmigung für das vom B-Plan 4-7 vorgesehene "Parkcafé" der Leipheimer Eigentümerin auf dem Grundstück Stuttgarter Platz 28 vor 3 Jahren vom Senat, der Widerspruchsbehörde, erteilt wurde und indessen abgelaufen ist oder im Begriff ist abzulaufen?

 

  1. Hat die Eigentümerin eine Verlängerung beantragt und wenn ja - für welche Dauer?

 

  1. Ist indessen der Anspruch der Eigentümerin auf Entschädigung für die Wertminderung ihres Grundstückes durch den B-Plan festgestellt worden und ist ihm entsprochen worden?

 

  1. Steht das Bezirksamt als eigentliche Genehmigungsbehörde mit der Eigentümerin, einem Bauunternehmer aus Leipheim, in Verbindung, um die letzte Umsetzung des B-Planes 4-7 zu befördern?

 

  1. Welche Motivationen der Eigentümerin sind dem Bezirksamt bekannt, die Realisierung des Parkcafés hinauszuzögern?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Becker teile ich Folgendes mit:

 

  1.               Gehe ich recht in der Annahme, dass die Baugenehmigung für das vom B-Plan 4-7 vorgesehene "Parkcafé" der Leipheimer Eigentümerin auf dem Grundstück Stuttgarter Platz 28 vor 3 Jahren vom Senat, der Widerspruchsbehörde, erteilt wurde und indessen abgelaufen ist oder im Begriff ist abzulaufen?

 

Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilte Baugenehmigung zu dem vorgenannten Vorhaben ist noch bis zum 6. Juni 2013 gültig.

 

  1.               Hat die Eigentümerin eine Verlängerung beantragt und wenn ja - für welche Dauer?

 

Die Wanzl GmbH & Co. Bauträgergemeinschaft KG hat als Grundstückseigentümerin und Bauherrin die Verlängerung der Baugenehmigung um ein Jahr beantragt.

 

  1.               Ist indessen der Anspruch der Eigentümerin auf Entschädigung für die Wertminderung ihres Grundstückes durch den B-Plan festgestellt worden und ist ihm entsprochen worden?

 

Da das Bebauungsplanverfahren zum B-Plan 4-7 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt wurde, kann nur sie die Beantwortung dieser Frage vornehmen.

 

  1.               Steht das Bezirksamt als eigentliche Genehmigungsbehörde mit der Eigentümerin, einem Bauunternehmer aus Leipheim, in Verbindung, um die letzte Umsetzung des B-Planes 4-7 zu befördern?

 

Mit Erteilung der Baugenehmigung liegt für die Bauherrin die Baufreigabe für das geplante Vorhaben vor. Zur Umsetzung des genehmigten Vorhabens kann die Bauherrin von der Bauaufsichtsbehörde nicht gezwungen werden.

 

  1.               Welche Motivationen der Eigentümerin sind dem Bezirksamt bekannt, die Realisierung des Parkcafés hinauszuzögern?

 

Laut Auskunft der Eigentümerin soll der Abschluss des Entschädigungsverfahrens abgewartet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Wiedereröffnung des Berggruen-Museums - zeitgleiche

              Errichtung der Stele zur Erinnerung an die Nutzungsge-

              schichte der Stüler-Bauten gescheitert

 

  1. Inwieweit hat das Bezirksamt die Absicht der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterstützt, am Gebäudekomplex Schloßstr. 1 durch eine zweisprachige Stele nach dem Konzept der Berliner Geschichtsmeile an die ehemalige "Führungsschule der Sicherheitspolizei und des SD" zu erinnern?

 

  1. Woran ist die durch BVV-Beschluss (DS 0313/4) angestrebte Errichtung der Stele im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Museums Berggruen gescheitert?

 

  1. An welcher Stelle im Bereich der Stülergebäude, wann und durch wen wird die Stele aufgestellt werden?

 

  1. Welche Aufgaben wird das BA in diesem Zusammenhang in der Vorbereitung, der Präsenz während der Veranstaltung und in der Nachhaltigkeit des Gedenkens übernehmen

 

  1. Ist das BA bereit ein von Polizei, BKA, Stiftung, sowie dem Kulturstaatssekretär angedachtes paralleles Begleitprogramm - im Gedenkjahr "Zerstörte Vielfalt"- vor Ort (Museum Charlottenburg-Wilmerdorf) finanziell, logistisch und personell zu unterstützen?

 

http://www.bpb.de/presse/157507/die-deutsche-polizei-im-nationalsozialismus

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

  1. Inwieweit hat das Bezirksamt die Absicht der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterstützt, am Gebäudekomplex Schloßstr. 1 durch eine zweisprachige Stele nach dem Konzept der Berliner Geschichtsmeile an die ehemalige "Führungsschule der Sicherheitspolizei und des SD" zu erinnern?

 

Das Bezirksamt hat durch einen vor-Ort-Termin mit Vertretern der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Senatskanzlei alle für die Ausstellung erforderlichen Fragen geklärt und sich um die erforderlichen Genehmigungen gekümmert. Darüber hinaus hat das Bezirksamt zugesagt die bauliche Unterhaltung zu übernehmen.

 

  1. Woran ist die durch BVV-Beschluss (DS 0313/4) angestrebte Errichtung der Stele im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Museums Berggruen gescheitert?

 

Alle beteiligten Stellen hatten sich darauf verständigt, dass ein eigener Einweihungsakt für die Stele zielführender ist.

 

  1. An welcher Stelle im Bereich der Stülergebäude, wann und durch wen wird die Stele aufgestellt werden?

 

An der Ecke vor dem westlichen Stülerbau, Schloßstraße 1 / Spandauer Damm, 14059 Berlin wird die Stele südlich des Gebäudeeingangs in Kooperation mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Senatskanzlei und des Bezirksamtes nach der Sommerpause aufgestellt werden. Der genaue Termin befindet sich zur Zeit in der Abstimmung.

 

Um den Weg zum Eingang für Gehbehinderte durch vor der Tafel stehende Besucher nicht zu versperren, wird die Tafel 60 cm von der Steinkante des Gehweges parallel zur Hauswand - auf Höhe der Flucht mit einem bereits vorhandenen Schaukasten - und 50 cm von der Steinkante des Weges zum Eingang hin - in einer Linie mit der neben der Eingangstür befestigten Lampe - entfernt aufgestellt werden.

 

  1. Welche Aufgaben wird das BA in diesem Zusammenhang in der Vorbereitung, der Präsenz während der Veranstaltung und in der Nachhaltigkeit des Gedenkens übernehmen

 

Das Bezirksamt wird durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit auf die Stele aufmerksam machen.

 

  1. Ist das BA bereit ein von Polizei, BKA, Stiftung, sowie dem Kulturstaatssekretär angedachtes paralleles Begleitprogramm - im Gedenkjahr "Zerstörte Vielfalt"- vor Ort (Museum Charlottenburg-Wilmersdorf) finanziell, logistisch und personell zu unterstützen?

 

Die finanziellen und personellen Möglichkeiten sind begrenzt, so dass die Unterstützung darin bestehen könnte, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt ist bisher auf eine Unterstützung eines Begleitprogramms (noch) nicht angesprochen worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

8. Einwohnerfrage              Brigitte Schulz

              Oeynhausen

 

  1. Werden sich die Politiker der BVV der Verantwortung für die jetzigen Berliner aber auch für die kommenden Generationen stellen und vor dem Hintergrund des Klimawandels und des immer wichtiger werdenden Naturschutzes für die ständig weiter reduzierten Naturgebiete die wissenschaftliche Ermittlung der existenziellen Wertigkeit des seit über 100 Jahren gewachsenen Biotops (inklusive der ökonomischen und ökologischen Werte) "Kolonie Oeynhausen" für Berlin in Auftrag geben?

 

  1. Wann besinnen sich die Politiker der BVV auf ihren eigentlichen Auftrag der "Volksvertretung"?

 

  1. Ist ein Gedanken-/Faktenaustausch mit den SPD-Politikern Saleh, Schulz und Roland Schröder erfolgt, die den Erhalt von Kleingärten für notwendig erachten?
    Gibt es Ergebnisse???

 

Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Sehr geehrte Frau Brigitte Schulz,

 

zu Ihrer Einwohnerfrage vom April dieses Jahres verweise ich auf die Erklärung der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die den Sachverhalt zusammenfasst und den Entscheidungsprozess verdeutlicht.

 

Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.

 

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet:

 

Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind

-  juristische, speziell baurechtliche Fragen

-  finanzielle Risiken für den Bezirk.

 

Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.

 

Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.    

Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 - Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin:

 - Eine Garantie für einen 100% - Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.

- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.

- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.

Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.

Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin - und Mitglied der BVV -  nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld - unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich  - verständlicherweise - immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen - um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV - dessen Mitglied ich bin - ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% - Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 - Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.

 

Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.

 

Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:

 

In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden:

 Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet.

 Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte - während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war - jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen - eine Bebauung der gesamten Fläche drohte.

2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD) in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen, bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde. Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung.

 

Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.

 

 

Daraus wird deutlich, dass eine politische Lösung zur Rettung aller Kleingärten auf Senatsebene nicht gefunden wurde.

 

Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gusy

Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

 

 

9. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Nachfragen zur 13. Einwohnerfrage vom März 2013

 

1. Zeitpunkte:

Wann hatte der Projektträger Jülich (PtJ) diese "fachlichen und administrativen Nachforderungen" erhoben; wann haben Sie darauf geantwortet; wie hat der PtJ darauf reagiert?

 

2. Aufgaben des Klimaschutzmanagers - Nachforderung 2:

Es fehlt dem PtJ "eine genauere Erläuterung der speziellen Arbeiten, die der Klimaschutzmanager (KSM) . durchführen wird. Zusätzlich sind allgemeine Angaben zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagers in Ihrer Vorhabenbeschreibung (VHB) angegeben, die sich nur teilweise in den Projektphasen wiederfinden. Bitte präzisieren Sie den Arbeitsplan für den KSM, benennen Sie die konkreten Tätigkeiten innerhalb der Phasen - insbesondere auch bei der Unterstützung der [fehlt hier ein Satzteil??] und ordnen Sie diesen Tätigkeiten Arbeitszeiten (Personentage) zu." -

 

Wie war Ihre Antwort auf Nachforderung 2?

 

3. Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit - Nachforderung 3:

Der PtJ stellt fest und fordert: "Sie haben eine Kostenkalkulation für die Beantragung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) zusammengestellt. Bitte erstellen Sie eine weitere Tabelle, in der Sie die einzelnen Positionen der Tabelle  ,Sachkostenkalkulation Öffentlichkeitsarbeit KSM' den umzusetzenden Maßnahmen zuordnen und geben Sie eine kurze inhaltliche Beschreibung dieser Positionen sowie deren Zweck. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass maximal Ausgaben in Höhe von 20.000 ?  (brutto) für ÖA förderfähig sind." -

 

Wie lautete Ihre ursprüngliche Kostenkalkulation (mehr als 20.000 ??)? Wie Ihre Antwort auf Nachforderung 3?

 

4. Überprüfung des Projektfortschritts - Nachforderung 4:

Der PtJ erbittet, "pro Jahr 3 wichtige Meilensteine (fortlaufende Nr., Titel, Inhalt, Datum, Fälligkeit), die für die Überprüfung des Projektfortschritts besonders aussagekräftig sind", zu nennen. -

 

Wie lautete Ihre Antwort auf Nachforderung 4?

 

5. Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % - nach Nachforderung 12:

Abschließend weist der PtJ auf folgendes hin: " Wir benötigen von Ihnen eine . Bestätigung des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen darüber, dass die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % der Gesamtausgaben gesichert ist." -

 

Sind die erwähnten Eigenmittel gesichert? In welcher Höhe pro Jahr/Anzahl der Jahre? Woher kommen sie (Angabe von Haushaltstitel, Fördermittelquelle usw. mit jeweiliger Angabe des Betrags)?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Michael Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. Zeitpunkte:

Wann hatte der Projektträger Jülich (PtJ) diese "fachlichen und administrativen Nachforderungen" erhoben; wann haben Sie darauf geantwortet; wie hat der PtJ darauf reagiert?

 

Der Projektträger hatte diese "Nachforderungen" mit Schreiben vom 21.11.2012 erhoben. Die Antwort des Bezirksamtes datiert vom 29.01.2013. Der Projektträger hat mit Mail vom 12.04.2013 das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt und zu einigen Punkten ergänzende Angaben erbeten.

 

2. Aufgaben des Klimaschutzmanagers - Nachforderung 2:

Es fehlt dem PtJ "eine genauere Erläuterung der speziellen Arbeiten, die der Klimaschutzmanager (KSM) . durchführen wird. Zusätzlich sind allgemeine Angaben zu den Aufgaben des Klimaschutzmanagers in Ihrer Vorhabenbeschreibung (VHB) angegeben, die sich nur teilweise in den Projektphasen wiederfinden. Bitte präzisieren Sie den Arbeitsplan für den KSM, benennen Sie die konkreten Tätigkeiten innerhalb der Phasen - insbesondere auch bei der Unterstützung der [fehlt hier ein Satzteil??] und ordnen Sie diesen Tätigkeiten Arbeitszeiten (Personentage) zu." -

 

Wie war Ihre Antwort auf Nachforderung 2?

 

Dem Projektträger wurde ein überarbeiteter Arbeitsplan übersandt. Dieser wie auch die in den folgenden Antworten genannten Anlagen können im Sekretariat der Stadträtin nach Terminabsprache eingesehen werden.

Die Auslassung nach "Unterstützung der" entspricht dem Originaltext.

 

3. Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit - Nachforderung 3:

Der PtJ stellt fest und fordert: "Sie haben eine Kostenkalkulation für die Beantragung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) zusammengestellt. Bitte erstellen Sie eine weitere Tabelle, in der Sie die einzelnen Positionen der Tabelle,Sachkostenkalkulation Öffentlichkeitsarbeit KSM' den umzusetzenden Maßnahmen zuordnen und geben Sie eine kurze inhaltliche Beschreibung dieser Positionen sowie deren Zweck. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass maximal Ausgaben in Höhe von 20.000 ? (brutto) für ÖA förderfähig sind." -

 

Wie lautete Ihre ursprüngliche Kostenkalkulation (mehr als 20.000 ??)? Wie Ihre Antwort auf Nachforderung 3?

 

Die ursprüngliche Kostenkalkulation lag bei 19.520 ? (netto). Die Antwort lautete: "Die überarbeitete Tabelle (Anlage 2) stellt die Beziehung zum Arbeitsplan (s.o.) und den Maßnahmen her." Hierin wird von voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 19.960 ? (brutto) ausgegangen.

 

4. Überprüfung des Projektfortschritts - Nachforderung 4:

Der PtJ erbittet, "pro Jahr 3 wichtige Meilensteine (fortlaufende Nr., Titel, Inhalt, Datum, Fälligkeit), die für die Überprüfung des Projektfortschritts besonders aussagekräftig sind", zu nennen. -

 

Wie lautete Ihre Antwort auf Nachforderung 4?

 

Dem Projektträger wurden auf Basis die folgenden Schritte als Meilensteine KSM gemeldet:

 

5. Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % - nach Nachforderung 12:

Abschließend weist der PtJ auf folgendes hin: "Wir benötigen von Ihnen eine . Bestätigung des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen darüber, dass die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % der Gesamtausgaben gesichert ist." -

 

Sind die erwähnten Eigenmittel gesichert? In welcher Höhe pro Jahr/Anzahl der Jahre? Woher kommen sie (Angabe von Haushaltstitel, Fördermittelquelle usw. mit jeweiliger Angabe des Betrags)?

 

Vorbemerkung: Diese Fragen wurden im Grunde bereits mehrfach beantwortet (siehe Einwohnerfragen vom 24.05.2012, 20.09.2012, 25.10.2012, 17.01.2013).

 

a) Sind die erwähnten Eigenmittel gesichert?
Ja.

 

b) In welcher Höhe pro Jahr?
Die exakte Höhe bedarf noch der Abstimmung mit dem Projektträger. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Nr. 1.

 

c) Anzahl der Jahre?
Es sind 3 Jahre.

 

d) Woher kommen sie (Angabe von Haushaltstitel, Fördermittelquelle usw. mit jeweiliger Angabe des Betrags)?
Die benötigten Eigenmittel können und sollen aus dem Haushaltstitel für "umweltfördernde Maßnahmen" (Kapitel  4710, ab 2014 4300, Titel 53191) bereitgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

10. Einwohnerfrage              Angelika Thieme-Eitel

              Bebauungspläne der Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

Ist den Abgeordneten bewusst wie wertvoll fruchtbarer Boden ist? Die Verramschung von Boden an gierige Investoren zum Bau von Luxuswohnungen ist wohl mit staatlich gefördertem Land-Grabbing zu bezeichnen. Wenn nicht alles versucht wird, die die sich verselbstständigen "Teufelskreise" endlich zu durchbrechen, ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie ohnmächtig Politik ist. Was gedenken Sie zu tun?? Gekauft wurde von der Lone Star doch kein Bauland. Dafür war der Preis zu niedrig. Sie haben es dazu gemacht.

 

Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Sehr geehrte Frau Angelika Thieme-Eitel,

 

zu Ihrer Einwohnerfrage vom April dieses Jahres verweise ich für meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, auf die folgende Stellungnahme, die den Sachverhalt zusammenfasst und den Entscheidungsprozess verdeutlicht.

 

Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet:

 

 Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind

-  juristische, speziell baurechtliche Fragen

-  finanzielle Risiken für den Bezirk.

Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen.

Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept.    

Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 - Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin:

 - Eine Garantie für einen 100% - Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.

- Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt.

- Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt.

Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind.

Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin - und Mitglied der BVV -  nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld - unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich  - verständlicherweise - immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen - um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV - dessen Mitglied ich bin - ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% - Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 - Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.

 

Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.

 

Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar:

 

In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden:

 Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet.

 Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte - während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war - jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen - eine Bebauung der gesamten Fläche drohte.

 2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD)

in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des

Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen,

bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in

Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde

 Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung.

 Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.

 

 

Daraus wird deutlich, dass eine politische Lösung zur Rettung aller Kleingärten auf Senatsebene nicht gefunden wurde.

 

Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gusy

Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

 

 

11. Einwohnerfrage              Martina Kelz

 

Bürgerinformation und Transparenz

 

1. Unter Bezug auf die erhöhte Verbindlichkeit der Beantwortung von Einwohnerfragen wurde auf Antrag der Linken, der Piraten, der Grünen und der SPD am 19.01.2012 von der BVV beschlossen, dass im Rahmen der Einwohnerfragestunde ein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme besteht (Drucksache 0027/4). Bis mindestens 21.03.2013, also über ein Jahr später, stand auf der Internetseite des Bezirksamtes, auf welcher die Einwohnerfragen eingegeben werden können, unter Punkt 4 der Satz "Ein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Beantwortung der Frage besteht nicht". Wie ist es zu erklären, dass der BVV-Beschluss bis März 2013 nicht umgesetzt wurde?

 

 

2. In jeder Drucksache mit Einwohneranfragen von September bis Dezember 2012 gibt es Fragen, die mündlich, aber nicht schriftlich beantwortet wurden (z. B. im Monat Dezember 2012 die Fragen 5 und 6). Nicht jeder an einem Thema Interessierte kann es zeitlich einrichten zu den Sitzungen erscheinen, kann sich aber bei schriftlicher Beantwortung selbst auf der Webseite des Bezirksamtes informieren. Er ist nicht auf ,Hörensagen' angewiesen. Um eine schriftliche Antwort zu erhalten, sind deshalb viele an kommunalpolitischen Themen interessierte Bürger dazu übergegangen, die Fragen nicht mehr mündlich beantworten zu lassen. Ist es geplant, künftig bei jeder mündlichen Antwort, diese auch schriftlich zur Verfügung zu stellen?

 

3. Seit mehreren Monaten ist die Anzeige der Drucksachen auf der Webseite des Bezirksamtes nicht aktuell. Zur BVV im März 2013 waren bis 5 Tage nach der BVV einige Drucksachen nicht abrufbar und man erhielt die Anzeige "angefordertes Dokument nicht im Bestand". Dadurch ist es dem Bürger nicht möglich, sich vorher darüber zu informieren, ob ein Thema in der BVV überhaupt behandelt wird, wie die Anträge oder Änderungsanträge dazu lauten oder ob ein Antrag in einen Ausschuss verwiesen wurde. Gleiches gilt für Ausschusssitzungen. Laut Auskunft ist dies im Bezirksamt bekannt und liegt an EDV-Problemen. Seit wann wird daran gearbeitet, diese zu beheben und wann wird dies voraussichtlich der Fall sein?

 

4. Laut Geschäftsordnung der BVV sind über die Sitzungen der Ausschüsse Niederschriften zu fertigen, die in der Regel mit der Einladung zur nächsten Sitzung versandt werden. In diese Protokolle ist laut Geschäftsordnung jedermann Einsicht zu gewähren. Von in dieser Legislatur bisher 26 Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses sind im Internet lediglich 12 Protokolle abrufbar. Von den letzten 15 Sitzungen lediglich eines. Wie viele der fehlenden Protokolle liegen wo zur Einsicht aus und wann ist beabsichtigt, diese der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung zu stellen?

 

 

Die Vorsteherin der BVV, Judith Stückler, beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Sehr geehrte Frau Kelz,

 

Ihre umfangreichen kritischen Fragen zum veröffentlichten Verfahren der Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung sowie zur Publizierung von Niederschriften des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 13. April 2013 möchte ich sogleich beantworten.

 

Wie Sie sicher festgestellt haben, ist das im Internet dargestellte Verfahren der Durchführung und Beantwortung der Einwohnerfragen bereits vor Ostern aktualisiert worden. Ihre Kritik traf jedoch zu. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde wurden anlässlich der Neufassung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung am 14. Juni 2012 geändert. Eine Anpassung des Textes im Internet unterblieb irrtümlich. Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung bittet um Nachsicht.

 

Die Fertigung von Sitzungsniederschriften der Ausschüsse ist ein regelmäßig auftretendes Problem. Grundsätzlich muss es kommunikativ zwischen dem jeweiligen Gremium, insbesondere der/dem Vorsitzenden, und der für die Führung des Protokolls jeweils verantwortlichen Person geregelt werden. Ausschüsse, die häufig tagen, verursachen ohne Frage besondere Anforderungen hinsichtlich der zeitnahen Erstellung der Niederschriften. Ich habe dafür Verständnis. Grundsätzlich ist es in erster Linie die Sache der Mitglieder selbst, ggf. verspätet vorliegende Protokolle zu monieren; die Information der Öffentlichkeit über die jeweiligen Verhandlungsergebnisse erfolgt, das bitte ich zu berücksichtigen, insbesondere durch Teilhabe an den öffentlichen Sitzungen selbst, nicht im Wesentlichen über die Protokolle.

 

Alle Sitzungsniederschriften, die vorliegen und vom Ausschuss für Stadtentwicklung genehmigt wurden, sind veröffentlicht.

 

Die Fraktionen erhalten eine Kopie Ihrer elektronischen Mitteilung und meiner Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Judith Stückler

 


 

 
 

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