Drucksache - 0493/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
2. Version vom 17.04.2013

1

1. Einwohnerfrage              Martin Burth

              Ordnungsamt

 

1.     Wie viele MitarbeiterInnen (MA) hatte das Ordnungsamt CW 2012 (OA-CW) im Jahresdurchschnitt (iJD) (VZÄ=Vollzeitäquivalente); wie viele davon in der Leitung (LT), wie viele im Innendienst (ID) und im Außendienst (AD); wie viele davon (VZÄ - bitte differenziert ID,AD,LT angeben) waren für die Überwachung des "ruhenden Verkehrs" (rV) im Bezirk eingesetzt und welche Kosten pro VZÄ fielen dem Bezirksamt (BA)/dem Land dafür im Monat durchschnittlich an (Gehalt, Verwaltungskosten, Büro, Fahrzeuge, Leitung, etc.) und welcher %-Anteil der Arbeitszeit (AZ) wurde durchschn. pro AD-VZÄ für Vorbereitung, Besprechung, allg. Verwaltung, An- und Abreise zum Einsatzort und effekt. Einsatz (vor Ort) genutzt?

 

2.     Wie viele Hinweise von "Außen" (Bürger, Gewerbe, etc.) wurden vom ID des OA-CW (pro Tag, Monat, Jahr) zum rV in 2012 aufgenommen (differenziert nach Telefon, Mail, sonstiges) und wie viele davon wurden zeitnah (< 2h nach Meldung), verzögert (< 5h nach Meldung), unzureichend (> 5h nach Meldung), >12h oder gar nicht am selben Tag vor Ort abgearbeitet, welche Anzahl an Knöllchen(Verwarnungen, Ordnungswidrigkeiten, Umsetzungen, etc.) wurden in 2012 (pro Monat, Jahr, pro VZÄ im ID/AD) von den Mitarbeitern veranlasst und welche Einnahmen waren damit verbunden (bitte pro Monat, pro VZÄ in ID/AD, pro Jahr) bzw. in welchem Umfang konnten Verwarnungs-OWI- und , Bußgelder nicht eingezogen werden?

 

3.     Warum müssen AD-MA des OA-CW regelmäßig zu zweit fahren und welche Verkehrsmittel (Autos, Fahrräder, Pedelecs, ÖPNV-Fahrkarten) für die Erreichung des Einsatzortes standen den AD-MA in 2012 iJD zur Verfügung, welche wurden wie viel (%) vom AD genutzt und starten die AD-MA alle vom Dienstort (wo?) oder können sie bereits ab Wohnort flexibel eingesetzt werden? Arbeitet das OA-CW auch nachts und an Sonn- und Feiertagen? Wie hoch war 2012 der Krankenstand und welche Mittel nutzt das BA-CW, um die Effizienz der AD aber auch ID-MA in der Überwachung des rV zu optimieren (Leistungszulagen, Incentivs, etc.) und wie will das BA-CW die Effizienz des OA im Bereich rV verbessern (Benchmarks)?

 

4.     Wie viele Verkehrssünderim rV sind dem OA-CW in 2011 und 2012 bekannt geworden, die häufig (> 12mal p.a.) oder sehr häufig (>24 mal p.a.) zahlen mussten. Wie wird auf solche Wiederholungstäterreagiert (wie oft Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Gericht) zur Durchsetzung der Forderungen? Welche der Zahlungsaufforderungen des BA für den rV bezogen sich auf Falschparker, welche auf Parkraumbewirtschaftung (Parken ohne Ticket) und welche auf Behinderungen und wie oft wurde eine Umsetzung (p. Monat, p.a.) in 2011 und 2012 veranlasst. Welche Einnahmen hat das BA aus Ordnungswidrigkeiten im rV seit 2000 und wie können diese Einnahmen endlich (RdB?) im eigenen Bez.-Haushalt genutzt werden?

 

5.     Wie haben sich die Ordnungswidrigkeiten (auch Hinweise und Anzeigen) im rV in den letzen 10 Jahren nach Beobachtung des BA-CW entwickelt, gibt es Schwerpunktregionen für Verstöße im rV im Bezirk CW und was gedenkt das BA gegen die Entwicklung in diesen Schwerpunkten zu tun. Welche Maßnahmen sind dem BA aus anderen Kommunen bzw. Bezirken bekannt, die Verstöße im rV einzudämmen und die Arbeit des OA auch in CW bürgerfreundlicher, transparenter, aber vor allem effektiver zu machen. Wie sind die Abstimmungen mit der Berliner Polizei und welche Weiterentwicklungen des OA-CW sind im Bereich Überwachung des rV vorgesehen? Wann und wo ist/wird demnächst Parkraumbewirtschaftung eingeführt?

 

 

2. Einwohnerfrage              Matthias Burchard

              Gedenkzeichen am Hardenbergplatz

 

Unser Verein zur Völkerverständigung mit MSOE hat ein Sponsor für ein Gedenkzeichen am Hardenbergplatz gefunden. Zudem wohnte ich gut 20 Jahre in Wilmersdorf. Die Frage ist eine Rückfrage zu einer Stellungnahme des Bezirksamtes vom Nov. 2005 und kann und soll helfen, 100.000 Euro Sponsormittel zu erhalten.

 

Am 23.11.2012 stellte die Bayerische Hausbau GmbH Co KG die Finanzierung eines Gedenkzeichens zur SS-Archivalien- und Kunstsammelstelle des Auswärtigen Amtes in der Hardenbergstr. 29a in Aussicht, falls eine bezirkspolitische Genehmigung vorliegt. Am 17.11.2005 wurde das Bezirksamt bereits zum Vorschlag des neuen, mehrsprachigen Gedenkzeichens zur NS-Bezirksgeschichte befragt. Damals kündigte die Bezirksbürgermeisterin an, bei drei konkreten Institutionen des Landes Berlin um unterstützende Mitwirkung bitten zu wollen.

 

1.     Hatte das Bezirksamt in 2005 die damals angekündigte Anfrage an die Senatskulturverwaltung dann auch tatsächlich realisiert? Wenn ja, wie ist die Antwort ausgefallen? Falls vergessen, kann die Anfrage freundlicherweise jetzt eventuell noch nachgeholt uns eine Kopie der Frage sowie auch der Antwort zur Kenntnis gegeben werden?
 

2.     Hatte das Bezirksamt Ende 2005 die damals angekündigte Anfrage an die Stiftung Preussischer Kulturbesitz auch realisiert? Wenn ja, wie ist die Antwort ausgefallen? Falls vergessen, ist es dem BA freundlicherweise möglich, diese damalige Ankündigung jetzt noch schnell nachzuholen und uns eine Kopie der Frage sowie auch der Antwort zur Kenntnis zu geben?
 

3.     Hatte das Bezirksamt Ende 2005 die damals angekündigte Anfrage an die Stiftung Topographie des Terrors wirklich realisiert? Wenn ja, wie ist die Antwort ausgefallen? Falls vergessen, ist des dem BA freundlicherweise möglich, diese damalige Ankündigung jetzt noch schnell nachzuholen und uns eine Kopie der Frage sowie auch der Antwort zur Kenntnis zu geben?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

zu Frage 1-3)

 

Soweit es heute noch festgestellt werden kann, sind die im Jahre 2005 nach Angaben des Fragestellers angekündigten Nachfragen des Bezirksamtes nicht erfolgt.

 

Das Bezirksamt misst der Thematik Beutekunsteinen großen Stellenwert bei und begrüßt es grundsätzlich, wenn die Öffentlichkeit in geeigneter Form an Einrichtungen erinnert wird, die Teil des NS-Willkürsystems waren und ihren Sitz in Charlottenburg-Wilmersdorf hatten.

 

Sollte die Aufstellung einer Informationsstele bzw. die Anbringung einer Tafel in der Hardenbergstr. 29a von der Bezirksverordnetenversammlung befürwortet werden, wird sich das Bezirksamt aktiv um die Realisierung bemühen. Dazu gehört dann sowohl die Kontaktaufnahme mit Forschungseinrichtungen als auch mit dem Eigentümer.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

3. Einwohnerfrage              Mietergemeinschaft Markobrunner Straße,

              Laubenheimer Straße und Rüdesheimer Straße

 

Ist bei dem Dachausbauprojekt der Firma Patrizia Luxemburg/Augsburg im Bereich Rüdesheimer Straße, Laubenheimer Straße und Markobrunner Straße der Denkmalschutz im Innenhofbereich aufgehoben worden und wenn ja, warum?

 

Hier entstehen u. a. Glasfahrstühle und Dachterrassen nach innen und Fahrstühle im Treppenhaus. Dieses Projekt wurde 1992 schon mal von dem damaligen Inhaber der Viktoria-Vorsorge-Versicherung angestrebt und wegen der Statik, der schlechten Baumaterialien ca. 1938 und des sog. Märkischen Kiesbodens wie  die Probleme bei der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße auch zeigten wieder verworfen worden. Warum wurde dem Antrag jetzt stattgegeben?

 

Die Mieter sind bis 2014 einem ständigen Lärm und Staub ausgesetzt und beklagen schon jetzt den Tatbestand zahlreichen Deckeneinbrüche im 4. Stock, letzte Woche Totaleinbruch der Decke in der Markobrunner Str. 20 a. Der Mieter wohnt jetzt im Hotel.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu der Einwohneranfrage der o. g. Mietergemeinschaft teile ich Folgendes mit:

 

Der Denkmalschutz wurde nicht aufgehoben. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist die Baumaßnahme direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen und mit ihr abzustimmen. Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 20. September 2011 erteilt.

 

Das bestehende Dachgeschoss wird zu Wohnzwecken ausgebaut  und in diesem Zusammenhang wird das 5205 m² Grundstück geteilt. Der Dachausbau erfolgt in Anlehnung an den benachbarten DG Ausbauten Rauenthaler 1/11, Geisenheimer 2/14, Laubacher 52a-56. Die planungsrechtliche Zustimmung zur  Ausbildung von Gaubenbändern mit integrierten Dachterrassen und den Aufzügen erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigungsfreistellung wurde am 10. Januar 2012 abgesandt, die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn (Vorlage geprüfter Brandschutz und Standsicherheitsnachweis) liegen vor.

 

Die unzumutbaren Zustände und Deckeneinbrüche wurden der Bauaufsicht am 6. Februar 2013 bekannt gegeben. Es erfolgte daraufhin die bauordnungsrechtliche Anordnung zur Einstellung der Bauarbeiten und Sicherung der Baustelle am 8. Februar 2013. Zwischenzeitlich wurde der Baustopp für einzelne Bereiche in der Markobrunner Str. 20 und 22 in Absprache mit dem am Bau beteiligten Prüfstatiker und aufgrund der Einigung des Bauherren mit den Mietern aufgehoben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Bezirksfinanzen

 

1) Gutachterkosten:

Wie viel haben die jeweiligen Gutachten von Dr. Groth (Juni 2009) und Prof. Finkelnburg (Juli 2011) mit Bezug auf den Bebauungsplan IX-205a gekostet? Waren sie nicht eine Verschwendung von Steuergeldern, nachdem das BA die zentrale Forderung beider Gutachten, umgehend eine Veränderungssperre zu erlassen, missachtet hat? Haften jetzt also die Baustadträte Gröhler (CDU) und Schulte (SPD) mit ihrem privaten Vermögen für diese Verschwendung von Steuergeldern?

 

2) Eigenanteil für Klimaschutzmanager:

Stimmt, was Frau Radziwill (SPD) auf einer Wahlveranstaltung im Dezember 2012 sagte, dass nämlich für den 35-%-Anteil des Bezirks für einen Klimaschutzmanager im Haushalt gar kein Geld vorhanden sei (siehe http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2012/12/17/mission_bundestagsmandat__spd)? Oder stimmt die Aussage von Frau Jantzen (Grüne Partei), dass dieses Geld doch im Bezirkshaushalt vorhanden sei (siehe 11. Einwohnerfrage: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4751&;options=4)?

 

3) Geld für Klimaschutz im restlichen Bezirk:

Woher genau würde das Geld für den 35-%-Anteil des Bezirks für einen Klimaschutzmanager kommen? Wie viel bliebe  in diesem Topf für Klimaschutzmaßnahmen in den restlichen 99 % des Bezirkes übrig?

 

4) Zentralbibliothek:

Da der jetzige Bibliotheksstadtrat schon lange den Traum von einer Zentralbibliothek verfolgt, hat man sich im Bezirksamt notwendigerweise die Frage der Kosten durch den Kopf gehen lassen:

Wie viel Geld steht aus welchem Topf des Bezirkshaushaltes für die eventuelle Schließung von 1-2 Bibliotheken (Rathaus Charlottenburg, U-Bf. Blissestraße) zur Verfügung?; wie viel für die Herrichtung einer Räumlichkeit als Zentralbibliothek und für deren Anmietung?; wie viel für den Umzug? Würde dieses Geld nicht eventuell für eine bessere Ausstattung der schon bestehenden Bibliotheken fehlen?

 

5) Geld für Schwellen und Poller im Bezirk:

Wenn nach Ihrer Aussage (Bürgerfrage Januar 2013) die Kosten von 50.000 für Schwellen und Poller im Klausenerplatzkiez 0,78 % des Verkehrshaushalts ausmachen:

Wie viel Prozent sind für Schwellen und Poller in den restlichen 99 % des Bezirks angesetzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken zu verhindern?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1) Gutachterkosten:

Wie viel haben die jeweiligen Gutachten von Dr. Groth (Juni 2009) und Prof. Finkelnburg (Juli 2011) mit Bezug auf den Bebauungsplan IX-205a gekostet? Waren sie nicht eine Verschwendung von Steuergeldern, nachdem das BA die zentrale Forderung beider Gutachten, umgehend eine Veränderungssperre zu erlassen, missachtet hat? Haften jetzt also die Baustadträte Gröhler (CDU) und Schulte (SPD) mit ihrem privaten Vermögen für diese Verschwendung von Steuergeldern?

 

Die Gutachten haben 7.973 zuzüglich 2.767 für die Erhöhung der Haftpflichtversicherung (Dr.Groth) und 17.850 (Finkelnburg) gekostet. Sie waren keine Verschwendung von Steuergeldern, da sie kein so eindeutiges Ergebnis gezeigt haben, wie es der Fragesteller suggeriert. Damit entfällt auch die Beantwortung der dritten Unterteilfrage der ersten Teilfrage der 4. Bürgeranfrage.

 

2) Eigenanteil für Klimaschutzmanager:

Stimmt, was Frau Radziwill (SPD) auf einer Wahlveranstaltung im Dezember 2012 sagte, dass nämlich für den 35-%-Anteil des Bezirks für einen Klimaschutzmanager im Haushalt gar kein Geld vorhanden sei (siehe http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2012/12/17/mission_bundestagsmandat__spd)? Oder stimmt die Aussage von Frau Jantzen (Grüne Partei), dass dieses Geld doch im Bezirkshaushalt vorhanden sei (siehe 11. Einwohnerfrage: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4751&;options=4)?

 

3) Geld für Klimaschutz im restlichen Bezirk:

Woher genau würde das Geld für den 35-%-Anteil des Bezirks für einen Klimaschutzmanager kommen? Wie viel bliebe  in diesem Topf für Klimaschutzmaßnahmen in den restlichen 99 % des Bezirkes übrig?

 

Zu 2. und 3.:

Das Bezirksamt sieht keinen Anlass von seiner getroffenen Aussage abzuweichen.

 

Wie schon mehrfach mitgeteilt (24. Mai, 20. September, 15. Oktober), gibt es keinen separaten Topf für Klimaschutzmaßnahmen“. Die Ausgaben sollen aus den Haushaltsmitteln für „umweltschutzfördernde Maßnahmen“ geleistet werden.

 

Die dort veranschlagten Mittel in Höhe von 25.000 € sind abhängig von der Höhe der tatsächlich eingenommenen Entgelte für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland durch Wertstoffbehälter. Diese Einnahmen schwanken und können deshalb lediglich prognostiziert werden. Die Ausgaben dürfen die tatsächlichen Einnahmen nicht überschreiten. Aus diesem Grund kann gegenwärtig keine Einschätzung abgegeben werden, wie viel Mittel übrig bleiben werden.

 

4) Zentralbibliothek:

Da der jetzige Bibliotheksstadtrat schon lange den Traum von einer Zentralbibliothek verfolgt, hat man sich im Bezirksamt notwendigerweise die Frage der Kosten durch den Kopf gehen lassen:

Wie viel Geld steht aus welchem Topf des Bezirkshaushaltes für die eventuelle Schließung von 1-2 Bibliotheken (Rathaus Charlottenburg, U-Bf. Blissestraße) zur Verfügung?; wie viel für die Herrichtung einer Räumlichkeit als Zentralbibliothek und für deren Anmietung?; wie viel für den Umzug? Würde dieses Geld nicht eventuell für eine bessere Ausstattung der schon bestehenden Bibliotheken fehlen?

 

Eine Zentralbibliothek ist nicht der Traum eines einzelnen Bezirksamtsmitgliedes, sondern eine Überlegung des Bezirksamtes, um ein modernes, attraktives und leistungsfähiges Bibliotheksangebot sicherzustellen. Bisher sind weder Ausgaben eingeplant, noch haben Kostenschätzungen stattgefunden, weil die Überlegungen noch nicht in eine konkrete Planung gemündet sind.

 

5) Geld für Schwellen und Poller im Bezirk:

Wenn nach Ihrer Aussage (Bürgerfrage Januar 2013) die Kosten von 50.000 für Schwellen und Poller im Klausenerplatzkiez 0,78 % des Verkehrshaushalts ausmachen:

Wie viel Prozent sind für Schwellen und Poller in den restlichen 99 % des Bezirks angesetzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken zu verhindern?

 

Von der genannten Summe wird nicht der gesamte Betrag für Poller und Schwellen verwendet, ein Teil fließt auch in die Anschaffung von Dialog-Displays und den Einbau von Fahrradabstellanlagen. Über die Höhe der Ausgaben für Poller wird keine gesonderte Statistik geführt, eine solche Statistik ist auch nicht beabsichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

5. Einwohnerfrage              Peter Kachlicki

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Wurde den Bezirksverordneten bekannt gegeben, dass hinsichtlich des Vorgangs einer beabsichtigten Bebauung auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen Entschädigungsansprüche gegenüber den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durch die Änderung des noch bestehenden Bebauungsplanes pro vorgesehenem zusätzlichen Geschoß in nicht unerheblicher Höhe dem Bezirk entstehen könnten?

 

2.     Ist den Bezirksverordneten bewusst, welch ein unzumutbarer Betonklotz für die Anwohner dort entsteht?

 

3.     Auf Grund der geringen Entfernung zu den geplanten sechsgeschossigen Bauten werden wir hier dann in einer Schucht wohnen.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kachlicki,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Kachlicki teile ich Folgendes mit:

 

Die BVV hat beschlossen, für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung [] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen. Die vom Fragesteller aufgeworfene Frage der Abstandsflächen wird im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach  Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

6. Einwohnerfrage              Birgit Jachmann

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Wurde den Bezirksverordneten bekannt gegeben, dass hinsichtlich des Vorgangs einer beabsichtigten Bebauung auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen Entschädigungsansprüche gegenüber den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durch die Änderung des noch bestehenden Bebauungsplanes pro vorgesehenem zusätzlichen Geschoß in nicht unerheblicher Höhe dem Bezirk entstehen könnten?

 

2.     Es wird sicher straßenverkehrsmäßig zur erheblichen Mehrbelastung der Reichenhaller Straße, der Cunostraße und der Forckenbeckstraße kommen, sowohl durch den fahrenden, als auch durch den ruhenden Verkehr.
Was gibt es da für eine Lösung?

 

3.     Für die Mieter entsteht durch die eventuelle Bebauung erst einmal während der Bauzeit eine unglaubliche Belastung, und anschließend durch die Sichtbehinderung eine gravierende Wohnwertminderung, die durch die Mieten, die jetzt schon ausgerufen sind, nicht mehr gerechtfertigt sind.

 

4.     Was überhaupt nicht richtig zur Sprache gekommen ist, dass die grüne Lunge verloren geht, Ein sehr wichtiger Aspekt, denn Berlin muss luftverschmutzungsärmer werden!

 

5.     Ältere und kranke Mieter sind den kommenden Belastungen gar nicht gewachsen, müssen vielleicht umziehen, obwohl ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Existenzbedrohungen! An wen können sich die Mieter wenden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Jachmann,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Jachmann teile ich Folgendes mit:

 

Die BVV hat beschlossen, für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung [] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist. Die vom Fragesteller aufgeworfene Fragen der Abstandsflächen, der Emissionen und der Erschließung werden im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

7. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Bürgerwehr in der Pestalozzistraße?

 

1.     Ist dem Bezirksamt noch präsent, dass sich am Runden Tisch vom 11. Dezember 2012 zwei Bürger aus der Pestalozzistraße namentlich vorgestellt hatten, um zu berichten, dass man in ihrer Straße eine Bürgerwehr gebildet habe, die die Junkies aus den Häusern vertreibe(laut Protokoll des Runden Tisches erstellt vom Büro des Stadtrates für Soziales), aber auch, dass diese Bürgerwehrmit Baseballschlägern ausgerüstet sei, und dass Ruhe herrsche, seitdem sie, angesichts der Säumigkeit der Polizei, die Vertreibung in die Hand genommen habe?

 

2.     Verstehe ich recht, dass Bürger sich mit Schlagwaffen ausgerüstet und erfolgreich Junkies aus den Häusern vertrieben haben?

 

3.     Gaben diese Anwohner nicht in der Öffentlichkeit des Runden Tisches einen Fall von Selbstjustiz bekannt und das auch noch in Anwesenheit von Polizeibeamten, die zu jedem dieser Runden Tische geladen werden?

 

4.     Warum ließ man diese Anwohner gehen, ohne mindestens ein Gespräch zwischen ihnen und der anwesenden Polizei einzufordern?

 

5.     Ist das Bezirksamt im Nachhinein an die Polizei herangetreten, um zu erkunden, ob und wie viele hilfloseJunkies durch Schlagwaffen oder andere Druckmitteldieser Bürgerwehr zu Schaden gekommen sind?

 

Ich bitte um schriftliche, aber zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Dem Bezirksamt ist die Situation am Runden Tisch vom 11. Dezember 2012 noch präsent. Eine wie auch immer geartete Bürgerwehr ist weder vom Bezirksamt noch von der Polizei hinnehmbar. Eine Bürgerwehr kann nicht geduldet werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Leiter des Polizeiabschnittes 24 den beiden in Sprache stehenden Bürgern persönlich beim Verlassen des Raumes seine Visitenkarte überreichte und ein Gesprächsangebot unterbreitete.

Nach Auskunft der Polizei blieb das Gesprächsangebot bis zum heutigen Tag unbeantwortet.

 

Darüber hinaus hat die Polizei die entsprechenden Dienstgruppen beauftragt, in diesem Bereich auf entsprechende Vorkommnisse zu achten. Bis heute gab es weder eine Anzeige noch Vorkommnisse, die auf Aktivitäten einer wie auch immer agierenden Bürgerwehrhindeuten.

Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es zwischen dem Bezirksamt und der Polizei einen intensiven Informationsaustausch gibt. Informationen solcher Art, die geeignet sind, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stark zu tangieren, wird konsequent nachgegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

Bezirksstadtrat

 

8. Einwohnerfrage              Wilko Jachmann

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen der beabsichtigten Bebauung der Kolonie Oeynhausen durchgeführt?

 

2.     Wurde die extreme Minderung der Wohnqualität der Anwohner wegen der zu hohen und zu engen Bebauungspläne der Cuno/ Reichenhaller Str. berücksichtigt?

 

3.     Wie soll die Parkplatzsituation und das hohe Verkehrssaufkommen gelöst werden? Tiefgaragen reichen nicht. Starkes Verkehraufkommen.

 

4.     Bestehen Entschädigungsansprüche von Eigentümern der angrenzenden Grundstücke hinsichtlich der Änderung der Geschoßhöhe vom noch gültigen Bebauungsplan?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter HerrJachmann,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Jachmann teile ich Folgendes mit:

 

zu 1.

 

Soweit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, bedarf es keiner Umweltverträglichkeits(vor)prüfung.

Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger jedoch den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten (Verkehr, Immissionen, Emissionen, Natur- und Artenschutz, Klima) dringend empfohlen.

  

Zu 2. - 4.:

Die BVV hat beschlossen, für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung [] im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist. Die vom Fragesteller aufgeworfene Fragen der Abstandsflächen, der Emissionen und des Verkehrs werden im Rahmen eines solchen Verfahrens selbstverständlich geprüft und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen.

     

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

9. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Hat der Investor bereits einen Vorhabens- und Erschließungsantrag für das vorhabenbezogene B-Planverfahren eingereicht?
 

2.     Wird dieses B-Planverfahren nach § 12 oder § 13a BauGB durchgeführt?

 

Falls ein Vorhabens- und Erschließungsantrag bereits vorliegt:

?         Wird der Niveauunterschied zu den angrenzenden Häusern abgetragen oder ist dieser bei Betrachtung des Höhenunterschieds zu den angrenzenden Häusern zusätzlich zur Traufhöhe zu berücksichtigen?

?         Wie groß ist der Bauabstand zu den Nachbarhäusern in Meter?

?         Wie groß ist die geplante Geschossfläche in qm?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

zu 1.

 

Der potentielle Vorhabensträger hat noch keinen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.

 

Die im bisher veröffentlichten Konzept vorgesehene Erschließung folgt den geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen. Zur Realisierung der Erschließung durch den Vorhabensträger und auf dessen Kosten ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Maßgeblich für den Verfahrensablauf ist die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.

 

Zu 2.

 

Angestrebt wird ein Verfahren nach § 13 a BauGB. Über die Unterschiede zu einem Verfahren nach § 12 BauGB soll auf der nächsten Ausschusssitzung am 27. Februar informiert werden.

 

Falls ein Vorhabens- und Erschließungsantrag bereits vorliegt:

?      Wird der Niveauunterschied zu den angrenzenden Häusern abgetragen oder ist dieser bei Betrachtung des Höhenunterschieds zu den angrenzenden Häusern zusätzlich zur Traufhöhe zu berücksichtigen?

?      Wie groß ist der Bauabstand zu den Nachbarhäusern in Meter?

?      Wie groß ist die geplante Geschossfläche in qm?

 

Diese Fragen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

10. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Laut Auslegungsbegründung des Bezirksamtes für den B-Plan IX-205a ist für das Gebiet der Kolonie Oeynhausen im Umweltatlas zum Schutzgut Boden angegeben: Böden besonders schutzwürdig, Eingriffe prioritär vermeiden. Standortalternative suchen. Kein Nettoverlust an Fläche und Funktionen zulassen.Wie darf man die Antwort von Bezirksstadträtin Jantzen auf die Einwohnerfrage vom 17.01.2013 verstehen, dass laut Legende des Landschafts- und Artenschutzprogramms die Schutz- und Vorranggebiete nicht flächenscharf seien? Wollen Sie damit andeuten, dass die Angaben des Bezirksamtes in der Auslegungsbegründung, die sich konkret auf die Fläche der Kolonie beziehen, nicht zutreffend sind?

 

2.     Zum Schutzgut Klima- und Lufthygiene ist in der o.g. Auslegungsbegründung des Bezirksamtes erwähnt: Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion; Vorranggebiet Klimaschutz: Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume, Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches, Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung. Welche Gewichtung hat eine solche Charakterisierung im Abwägungsprozess von Bebauungsplanverfahren im Gegensatz zu den Verwertungsinteressen des Investors?

 

3.     In der Auslegungsbegründung heißt es Die Festsetzung privater Dauerkleingärten schützt somit die günstigen Umweltbedingungen im Plangebiet und entspricht den Zielen der übergeordneten Flächennutzungsplanung sowie den Zielen des Landschafts- und Artenschutzprogramms. Muss für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm in einem formalen Verfahren nach Berliner Naturschutzgesetz geändert werden? Wenn nein, warum nicht?

 

4.     Wie viel Prozent des Bodens, gemessen an der Größe der Teilfläche (46.668m²) werden durch die Bebauung versiegelt und welche Art von Ausgleich ist dafür in welchem Umfang und wo geplant? Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch oder werden diese durch den Investor getragen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

1.   Laut Auslegungsbegründung des Bezirksamtes für den B-Plan IX-205a ist für das Gebiet der Kolonie Oeynhausen im Umweltatlas zum Schutzgut Boden angegeben: Böden besonders schutzwürdig, Eingriffe prioritär vermeiden. Standortalternative suchen. Kein Nettoverlust an Fläche und Funktionen zulassen.Wie darf man die Antwort von Bezirksstadträtin Jantzen auf die Einwohnerfrage vom 17.01.2013 verstehen, dass laut Legende des Landschafts- und Artenschutzprogramms die Schutz- und Vorranggebiete nicht flächenscharf seien? Wollen Sie damit andeuten, dass die Angaben des Bezirksamtes in der Auslegungsbegründung, die sich konkret auf die Fläche der Kolonie beziehen, nicht zutreffend sind?

 

2.   Zum Schutzgut Klima- und Lufthygiene ist in der o.g. Auslegungsbegründung des Bezirksamtes erwähnt: Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion; Vorranggebiet Klimaschutz: Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume, Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches, Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung. Welche Gewichtung hat eine solche Charakterisierung im Abwägungsprozess von Bebauungsplanverfahren im Gegensatz zu den Verwertungsinteressen des Investors?

 

3.   In der Auslegungsbegründung heißt es Die Festsetzung privater Dauerkleingärten schützt somit die günstigen Umweltbedingungen im Plangebiet und entspricht den Zielen der übergeordneten Flächennutzungsplanung sowie den Zielen des Landschafts- und Artenschutzprogramms. Muss für eine Teilbebauung das Landschafts- und Artenschutzprogramm in einem formalen Verfahren nach Berliner Naturschutzgesetz geändert werden? Wenn nein, warum nicht?

 

4.   Wie viel Prozent des Bodens, gemessen an der Größe der Teilfläche (46.668m²) werden durch die Bebauung versiegelt und welche Art von Ausgleich ist dafür in welchem Umfang und wo geplant? Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch oder werden diese durch den Investor getragen?

 

 

Eine Festsetzung der gesamten Fläche als Dauerkleingärten wäre aus vielerlei Gründen wünschenswert. Da aber keine Absicherung der finanziellen Risiken möglich und auch nicht absehbar ist, kann die Gesamtfläche aber nicht in Gänze als Dauerkleingärten gesichert werden. Deswegen sollen durch den vorgeschlagenen Weg zumindest mindestens 50 % der Parzellen gesichert werden.

 

In einem Bebauungsplanverfahren werden die verschiedenen, darunter auch ökologischen Argumente abgewogen und daraufhin eine Entscheidung getroffen. Die gestellten Fragen 3 bis 5 können daher erst im Rahmen des weiteren Verfahrens beantwortet werden.

 

Die Fragen 1 und 2 beantworte ich wie folgt:

 

Nein, das ist nicht zutreffend interpretiert. Die zitierte Passage aus dem Umweltatlas beschreibt eine fachlich (aus dem vorsorgenden Bodenschutz) abgeleitete Zielvorstellung; also etwas aus Sicht des Bodenschutzes wünschenswertes, den Erhalt des natürlichen, gewachsenen Bodens. Diese Zielvorstellung war Grundlage für das Bebauungsplanverfahren IX-205a, lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse aber nicht (vollständig) realisieren.

 

Kollegin Jantzen hat lediglich aus der Legende zum Landschaftsprogramm hier Programmplan Naturhaushalt zitiert. Hier handelt es sich um ein Planwerk auf Landesebene, das mit diesem Hinweis in der Legende einen planerischen Spielraum eröffnet. Dieser ergibt sich aus der Systematik des Landschaftsprogramms. Die dort benannten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie z. B. Vorranggebiete u. ä. - beziehen sich auf die vorhandenen Nutzungen (in diesem Fall kleingärtnerisch genutzte Fläche). Bei einer Nutzungsänderung sind gleichwohl die naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Landschaftsprogramms zu beachten und Bestandteil des Planungs- und Abwägungsprozesses in nachgeordneten Planverfahren. Die von Ihnen getroffene Vermutung ist demzufolge unzutreffend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

11. Einwohnerfrage              Hildegard Teschner

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1.     Im Tagesspiegel wurde darüber berichtet, dass Herr Baustadtrat Schulte die eingegangene Kündigung an den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. als Zwischenpächter für nicht gerechtfertigt hält. Wie begründet er diese Einschätzung, will er dagegen vorgehen und was folgt daraus für die BVV-Fraktionen?

 

2.     Die Drucksache DS-Nr: 0450/4 enthält die Aufforderung an das Bezirksamt, Gutachten samt Nachbearbeitung zur Kolonie Oeynhausen im Internet zu veröffentlichen. Wo sind die Gutachten zu finden und was gehört zur Nachbearbeitung?

 

3.     Unter welchen Bedingungen könnte es geschehen, dass in einer kommenden BVV-Sitzung über den Bebauungsplan in der Weise entschieden wird, die es dem Bezirksstadtrat, Herrn Gröhler, ermöglichen würde, seine angekündigte Unterschrift im Sinne des IX-205a zu leisten?

 

4.     Haben sich die Mitglieder der BVV darüber informiert, dass ein nennenswerter Teil der bereits in Schmargendorf vorhandenen Wohnungen nicht vermietet ist und z. T. längere Zeit leer steht (z. B. in der Cunostraße, Kissinger Straße, Reichenhaller Straße oder auch in der Schlangenbader Straße)?

 

5.     Halten die BVV-Fraktionen den vorgestellten Entwurf Masterplan Forckenbeckstraßedes Architekturbüros Nöfer für geeignet und unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (Anwohnerschaft, Verkehr, Ökologie) für zumutbar?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Teschner,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Teschner teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

 

Meine Einschätzung beruht auf die Erfahrung der ausgesprochenen Kündigung in dem Fall der Kolonie an der Württembergischen Straße. In dem nunmehr laufenden Kündigungsverfahren ist das Bezirksamt nicht eingebunden und bisher auch nicht um Unterstützung gebeten worden. Durch die öffentliche Aussage habe ich aber ganz bewusst eindeutig Position bezogen.

 

Zu 2.

 

Das Bezirksamt hat die Verfasser aller drei Gutachten gebeten, ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung im Internet zu geben. Die Gutachter Dr. Groth und Prof. Dr. Finkelnburg haben mittlerweile einer Veröffentlichung zugestimmt. Der für die Grundstückseigentümer arbeitende Rechtsanwalt Dr. Haas hat einer entsprechenden Veröffentlichung widersprochen.

 

Die Gutachten werden voraussichtlich ab dem 26. Februar 2013 über die Website des Bezirksamtes (Stadtentwicklungsamt/Fachbereich Stadtplanung/Bebauungspla-nung) zur Verfügung stehen.

 

Zu 3.

 

Die BVV müsste ihre Entscheidung vom 17. Januar revidieren, das Bezirksamt müsste eine neue Ressortverteilung vornehmen und das Bebauungsplanverfahren zu Ende geführt werden.

 

Unabhängig davon, dass ein zuständiger Stadtrat dem Bezirksamt eine Vorlage zur Beschlussfassung unterbreiten kann, bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses des Bezirksamtes, der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung sowie der Bestätigung der Festsetzungsfähigkeit des Bebauungsplans nach Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Zu 4. und 5.

 

Die Fragen richten sich nicht an das Bezirksamt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

12. Einwohnerfrage              Angelika Thieme-Eitel

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

Meine Fragen betreffen die Bebauungspläne der Kolonie Oeynhausen:

 

1.     Gibt es überhaupt eine Garantie dafür, dass 150 Parzellen unversehrt für die jetzigen Pächter erhalten bleiben, wenn erst einmal mit dem Bau begonnen wird?

 

2.     Können Sie bestätigen, dass das Gerücht von einer Teilbebauung des veräußerten Geländes einzig und allein das Ziel verfolgt, die Gruppe der Betroffenen in 3 Interessengruppen zu spalten und zwar in Pächter, die evtl. bleiben dürfen, Pächter die räumen müssen und Anwohner der Cunostr.?

 

3.     Können Sie sich dafür einsetzen, dass eine Umweltprüfung unter Berücksichtigung des Wertes von Kleingärten für die Umwelt erfolgt?

 

4.     Eine eventuelle Bebauung mit Häusern in dieser Höhe, die obendrein auf einer Anhöhe stehen, ist nicht im Interesse der Bürger und Wähler des Bezirks Wilmersdorf Charlottenburg. Über 2000 Menschen auf so engen Raum machen weitere Baumaßnahmen in Folge nötig.
Welche Möglichkeiten gibt es gegen die vorhabenbezogene Sondergenehmigung vorzugehen?

5.     Woher leiten Politiker die Annahme ab, dass sie dafür gewählt wurden, gegen die Interessen von Bürgern gerichtete Entscheidungen zu treffen?
Setzen Sie sich für das Bürgerbegehren ein und verhindern Sie es nicht!

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Thieme-Eitel,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Thieme-Eitel teile ich Folgendes mit:

 

1.   Gibt es überhaupt eine Garantie dafür, dass 150 Parzellen unversehrt für die jetzigen Pächter erhalten bleiben, wenn erst einmal mit dem Bau begonnen wird?

 

Die BVV hat am 16. Januar beschlossen den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs IX-205 a auf eine östliche Teilfläche zu reduzieren, um für mindestens 50 % der Parzellen eine planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingärten zu erreichen und die Übertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin zuzustimmen.Dieser Punkt ist  ein zentraler Punkt des Kompromisses. Ohne diese Absicherung wird der gewünschten Bebauung auf dem Westteil der Fläche nicht zugestimmt.

 

2.   Können Sie bestätigen, dass das Gerücht von einer Teilbebauung des veräußerten Geländes einzig und allein das Ziel verfolgt, die Gruppe der Betroffenen in 3 Interessengruppen zu spalten und zwar in Pächter, die evtl. bleiben dürfen, Pächter die räumen müssen und Anwohner der Cunostr.?

 

Nein

 

3.   Können Sie sich dafür einsetzen, dass eine Umweltprüfung unter Berücksichtigung des Wertes von Kleingärten für die Umwelt erfolgt?

 

Soweit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, bedarf es keiner Umweltverträglichkeits(vor)prüfung.

Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger jedoch den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten (Verkehr, Immissionen, Emissionen, Natur- und Artenschutz, Klima) dringend empfohlen.

 

4.   Eine eventuelle Bebauung mit Häusern in dieser Höhe, die obendrein auf einer Anhöhe stehen, ist nicht im Interesse der Bürger und Wähler des Bezirks Wilmersdorf Charlottenburg. Über 2000 Menschen auf so engen Raum machen weitere Baumaßnahmen in Folge nötig. Welche Möglichkeiten gibt es gegen die vorhabenbezogene Sondergenehmigung vorzugehen?

 

5.   Woher leiten Politiker die Annahme ab, dass sie dafür gewählt wurden, gegen die Interessen von Bürgern gerichtete Entscheidungen zu treffen? Setzen Sie sich für das Bürgerbegehren ein und verhindern Sie es nicht!

 

Zu 4. 5 .:

In einem Rechtsstaat sind Gesetze einzuhalten. Darauf zu achten ist die Aufgabe der Verwaltung. Da in unserem Gesellschaftssystem private Eigentumsinteressen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, sind zu treffende Entscheidungen manchmal unbefriedigend. Eine andere Entscheidung würde aber vor Gericht kassiert werden oder zu Schadensersatzleistungen führen können, die die Allgemeinheit zu tragen hätte. Da Politiker auch hierfür Verantwortragung tragen, wären kurzsichtige Entscheidungen nicht sinnvoll. Auch ein positiver Bürgerentscheid könnte nicht umgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

13. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Umwelt

 

1) Arbeitszeitkosten für „Ökokiez 2020:

Arbeitszeitkosten schlagen besonders zu Buche, und wie kürzlich in der Presse dargestellt rechnet daher die Verwaltung die Kosten eines jeden öffentlichen Handschlags aus, um möglichst effektiv mit unseren Steuergeldern umzugehen (KLR!). Daher ist es unumgänglich, die folgende Frage nochmals zu stellen, damit sich für uns Bürger das Bild von den bisherigen Ausgaben für „Ökokiez 2020besser abrundet und wenn es wirklich stimmt, dass Ihre Verwaltung nicht in der Lage ist, eine seriöse Schätzungzu geben (Ihre Antwort im September 2012), so wird sie doch vielleicht in der Lage sein, eine Größenordnung anzugeben (denn der zeitliche Aufwand für „Ökokiez 2020ist doch recht groß):

Wie viel Arbeitsstunden (bezahlt/unbezahlt) wurden im Umweltamt/an anderen Stellen des Bezirksamtes seit Anfang 2009  für „Ökokiez 2020schätzungsweise aufgewandt? Auf welchen Geldbetrag beläuft sich das  schätzungsweise?

 

2) Klimaschutzmanager:

Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagerantrag (seit November 2012)?

 

3) Zusammenarbeit mit Bewohnern und Öffentlichkeit bzgl. „Ökokiez 2020:

Sie legen bekanntlich in Bezug auf „Ökokiez 2020wert auf die Zusammenarbeit mit den Bewohnern, haben dies verschiedentlich betont und deshalb auf die Kleine Anfrage von Herrn Tillinger vom 2.2.12 u.a. geantwortet (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=1925): [...] ist sowohl in der Phase der Aufstellung als auch der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten eine Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung [...] erforderlich. Diese Unterstützung ist in dem Quartier durch eine Reihe zivilgesellschaftlicher Akteure/innen [...] gegeben.Wer in diesem Sinn Akteur ist, kann man dem Klimaschutzkonzept auf S. 176f. (http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/klimaschutzkonzept_klausenerplatz.pdf?start&ts=1326886057&file=klimaschutzkonzept_klausenerplatz.pdf) entnehmen: Dort gibt es unter Private Haushalteneben 10 fast durchweg kiezfremden Vereinen nur 1 Wohnhaus und ansonsten keinerlei betroffene Bevölkerungin Form von tatsächlichen Anwohnern:

Ist diese institutionelle Ausblendung der Anwohner in Fragen „Ökokiezder Grund dafür, dass Sie seit der Einwohnerversammlung vom 29.2.2012 vor 1 Jahr auf der Internetseite Ihres Amtes Umwelt- und Naturschutzamt/Klimaschutzkonzept der Öffentlichkeit keine  einzige neue Information über die Vorgänge zu „Ökokiez 2020mehr gegeben haben? Oder gab es seitdem wirklich nichts Neues zu berichten? Oder zwar schon, aber Sie waren der Meinung, es bestand kein Informationsbedürfnis bzw. Interesse weiterer Bevölkerungsteile(Ihre Antwort zu Anfrage 2 im Mai 2012)?

 

4) Mietsteigerungen durch „Ökokiez 2020

Wie vom Vorsitzenden des Kiezbündnissesletztes Jahr zu erfahren war, steht „Ökokiez 2020in schlechtem Ruf bei der betroffenen Bevölkerung, weil man damit einhergehend Mietsteigerungen befürchtet. Die Gewobag, selbst Mitglied der Steuerungsgruppevon „Ökokiez 2020(siehe Klimaschutzkonzept, S. 176)  und größter Vermieter vor Ort, hat 2012 durch ihr Vorgehen diesen Befürchtungen Nahrung gegeben allerdings ohne Erfolg, was das Berliner Abendblattveranlasste, am 9. Februar auf Seite 1 (http://www.abendblatt-berlin.de/fileadmin/pdf_archiv/KW_06/Charlottenburg_vom_09.02.2013.pdf) zu schreiben: Sophie-Charlotten-Straße: gegen Luxussanierung gewehrt:

Was hatte das BA getan, um seinen „Ökokiez-Mitstreiter Gewobag an dieser Luxussanierung zu hindern? Was wird das BA tun, um das in Zukunft zu verhindern?

 

5) Asbestbelastung im „Ökokiez

Seit 2000 ist diese bekannt; 2006 gab es eine Mieterinitiative dagegen, und es war Thema in der BVV; seit 2012 ist die Asbestbelastung erneut ein Thema:

Wie passt Asbest zum „Ökokiez 2020? Warum blieb das BA bislang untätig, äußerte sich nicht einmal dazu? Was wird das BA gegenüber der Gewobag unternehmen, um die Gefahr für die betroffene Bevölkerungabzuwenden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur Einwohneranfrage Nr. 13 teile ich Folgendes mit:

 

1.        Arbeitszeitkosten schlagen besonders zu Buche, und wie kürzlich in der Presse dargestellt rechnet daher die Verwaltung die Kosten eines jeden öffentlichen Handschlags aus, um möglichst effektiv mit unseren Steuergeldern umzugehen (KLR!). Daher ist es unumgänglich, die folgende Frage nochmals zu stellen, damit sich für uns Bürger das Bild von den bisherigen Ausgaben für „Ökokiez 2020besser abrundet und wenn es wirklich stimmt, dass Ihre Verwaltung nicht in der Lage ist, eine seriöse Schätzungzu geben (Ihre Antwort im September 2012), so wird sie doch vielleicht in der Lage sein, eine Größenordnung anzugeben (denn der zeitliche Aufwand für „Ökokiez 2020ist doch recht groß):

Wie viel Arbeitsstunden (bezahlt/unbezahlt) wurden im Umweltamt/ an anderen Stellen des Bezirksamtes seit Anfang 2009 für „Ökokiez 2020schätzungsweise aufgewandt? Auf welchen Geldbetrag beläuft sich das schätzungsweise?

 

Mit der KLR werden Dienstleistungen der Verwaltung und deren Kosten in Form von „Produkten“ erfasst. Der „Ökokiez 2020“ stellt kein Produkt dar. Insofern gibt es für die von Ihnen gestellte Frage keine Erfassung der aufgewendeten Arbeitsstunden als Grundlage für die von Ihnen erwartete Antwort. Eine seriöse Schätzung ist – wie auf die Anfrage im September geantwortet – nicht möglich.

 

 

2.     Klimaschutzmanager:

Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagerantrag (seit November 2012)?

 

Es gibt keinen wesentlich neuen Sachstand. Das Bezirksamt trifft weiter Vorkehrungen für die vorgesehene Ausschreibung der Beschäftigungsposition für das Klimaschutzmanagement und hat mittlerweile Fragen des Projektträgers zum Antrag beantwortet.

 

3.  Zusammenarbeit mit Bewohnern und Öffentlichkeit bzgl. „Ökokiez 2020:

Sie legen bekanntlich in Bezug auf „Ökokiez 2020wert auf die Zusammenarbeit mit den Bewohnern, haben dies verschiedentlich betont und deshalb auf die Kleine Anfrage von Herrn Tillinger vom 2.2.12 u.a. geantwortet (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=1925): [] ist sowohl in der Phase der Aufstellung als auch der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten eine Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung [] erforderlich. Diese Unterstützung ist in dem Quartier durch eine Reihe zivilgesellschaftlicher Akteure/innen [] gegeben.Wer in diesem Sinn Akteur ist, kann man dem Klimaschutzkonzept auf S. 176f. (http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/klimaschutzkonzept_klausenerplatz.pdf?start&ts=1326886057&file=klimaschutzkonzept_klausenerplatz.pdf) entnehmen: Dort gibt es unter Private Haushalteneben 10 fast durchweg kiezfremden Vereinen nur 1 Wohnhaus und ansonsten keinerlei betroffene Bevölkerungin Form von tatsächlichen Anwohnern: Ist diese institutionelle Ausblendung der Anwohner in fragen „Ökokiezder Grund dafür, dass Sie seit der Einwohnerversammlung vom 29.2.2012 vor 1 Jahr auf der Internetseite Ihres Amtes Umwelt- und Naturschutzamt/Klimaschutzkonzept der Öffentlichkeit keine einzige neue Information über die Vorgänge zu „Ökokiez 2020mehr gegeben haben? Oder gab es seitdem wirklich nichts Neues zu berichten? Oder zwar schon, aber Sie waren der Meinung, es bestand kein Informationsbedürfnis bzw. Interesse weiterer Bevölkerungsteile(Ihre Antwort zu Anfrage 2 im Mai 2012)?

 

Das Bezirksamt begrüßt es, wenn Bürger/innen sich umfassend und gründlich mit dem Ökokiez 2020 beschäftigen. Es vermag jedoch die Schlussfolgerungen des Fragenden nicht nachzuvollziehen, dass „10 fast durchweg  kiezfremde Vereine“ in der Aufstellung enthalten sind. Im Übrigen hält es das Bezirksamt für sinnvoll, bei einer Konzeptentwicklung zum Thema „Private Haushalte“ auch nicht direkt im Kiez ansässige Einrichtungen wie den Mieterverein, die Verbraucherzentrale, das UBA oder die TU einzubeziehen. Zutreffend ist, dass das Bezirksamt sich eine intensivere Einbeziehung der Anwohner/innen bereits in der Konzeptphase gewünscht hat. Der entsprechende Antrag wurde jedoch vom Projektträger nicht genehmigt; die Öffentlichkeitsbeteiligung musste entsprechend reduziert werden.

 

Zur letzten Frage des Anfragenden (keine einzige neue Information über die Vorgänge zu „Ökokiez 2020seit 29.03.2012 mehr gegeben) ist richtig zu stellen, dass seit dem 29.02.2012 u. a. vier Presseartikel, die o. g. Kleine Anfrage, die Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, eine Pressemitteilung über die Teilnahme der Nehring-Grundschule am Klimaschutzwettbewerb und ein Hinweis zur Stromsparförderung bei Unternehmen ins Netz gestellt worden sind.

 

 

4.  Mietsteigerungen durch „Ökokiez:

Wie schon vom Vorsitzenden des Kiezbündnissesletztes Jahr zu erfahren war, steht „Ökokiez 2020in schlechtem Ruf bei der betroffenen Bevölkerung, weil man damit einhergehend Mietsteigerungen befürchtet. Die Gewobag, selbst Mitglied der Steuerungsgruppevon „Ökokiez 2020(siehe Klimaschutzkonzept, S. 176) und größter Vermieter vor Ort, hat 2012 durch ihr Vorgehen diesen Befürchtungen Nahrung gegeben allerdings ohne Erfolg, was das Berliner Abendblattveranlasste, am 9. Februar auf Seite 1 (htpp://www.abendblatt-berlin.de/fileadmin/pdf_archiv/KW_06/Charlottenburg_vom_09-02.2013.pdf) zu schreiben: Sophie-Charlotten-Straße: gegen Luxussanierung gewehrt:

Was hatte das BA getan, um seinen „Ökokiez-Mitstreiter Gewobag an dieser Luxussanierung zu hindern? Was wird das BA tun, um das in Zukunft zu verhindern?

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist nicht erkennbar, ob und/oder ggf. in welchem Zusammenhang eine solche Aussage des Vorsitzenden des Kiezbündnisses getroffen worden ist. Die Anfrage gibt hierzu keine Quelle an. Die von der GEWOBAG angekündigten Sanierungsmaßnahmen stehen im Übrigen in keinem Zusammenhang mit dem Ökokiez.

 

Die BVV hat am 16. August 2012 beschlossen, das Bezirksamt zu beauftragen, mit der GEWOBAG weiterhin über eine sozialverträgliche Sanierung am Klausenerplatz-Kiez zu verhandeln mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung. Über den Stand der Bearbeitung dieses Beschlusses wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung am 13. Februar 2013 berichtet. Die Beratung hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt werden.

 


 

5. Asbestbelastung im „Ökokiez:

Seit 2000 ist diese bekannt; 2006 gab es eine Mieterinitiative dagegen, und es war Thema in der BVV; seit 2012 ist die Asbestbelastung erneut ein Thema:

Wie passt Asbest zum „Ökokiez 2020? Warum blieb das BA bislang untätig, äußerte sich nicht einmal dazu? Was wird das BA gegenüber der Gewobag unternehmen, um die Gefahr für die betroffene Bevölkerungabzuwenden?

 

Mein Kollege Carsten Engelmann, dessen Gesundheitsamt in der Vergangenheit mit dem Thema befasst war, hat dazu Folgendes mitgeteilt:

 

Dem Gesundheitsamt ist seit 2005 bekannt, dass es asbesthaltige Fußbodenplatten im Wohnungsbestand des GEWOBAG Verbundes Klausener Platz gibt. Nach Bekannt werden wurde das Gesundheitsamt präventiv tätig. In Beantwortung der Drucksache 1859/2- Asbesthaltige Fußböden in Wohnungen der WIR im Bereich Klausener Platz hat das Bezirksamt über seine Aktivitäten ausführlich berichtet.

 

Dem Gesundheitsamt wurde durch eine Beschwerde einer Mieterin bekannt, dass in Wohnungen der WIR beschädigte asbesthaltige Fußbodenplatten zu finden sind. Vor dem Hintergrund, dass bei der Entfernung der Platten möglicherweise mit Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen ist, wurde das Gesundheitsamt mit seinem Brief vom 19.12.2005 an die WIR resp. GEWOBAG präventiv tätig.

 

Zum Schutz von Arbeitnehmern und der Umwelt besteht mit der Gefahrstoffverordnung ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Es besagt u.a., dass zum Reparieren und Entfernen von asbesthaltigen Fußbodenplatten nur Firmen mit entsprechender Sachkunde beauftragt werden dürfen und dass die Arbeiten beim Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit anzuzeigen sind. Jedoch fehlt eine gesetzliche Grundlage zum Schutz der Mieter/innen, da nur ein geringes gesundheitliches Risiko bei unbeschädigten Platten besteht.

 

In Kenntnis dieser Rechtslage konnte folgender Kompromiss erreicht werden:

?       Bei jeder Art von Wohnungsbegehungen durch Haushandwerker wird zukünftig auf schadhafte Bodenplatten intensiv geachtet. Unverzüglich wird in Absprache mit den Mietern eine Sanierung durch gelistete Fachbetriebe eingeleitet.

?       Reparatur/Entfernung durch Haushandwerker wird ausdrücklich untersagt.

?       Vor Neu-Vermietung wird Bodenbelag überprüft.

?       Im elektronischen System wird ein Kataster über vorhandene/entfernte VA-Platten angelegt.

 

 

Dieses Vorgehen wurde bei der GEWOBAG in einer internen Dienstanweisung festgeschrieben, die dem Bezirksamt vorliegt. Damit ist der Gesundheitsschutz der betroffenen Mieter/innen wesentlich verbessert worden, da die Fußbodenplatten bei jeder Neuvermietung auf Beschädigung überprüft werden, eine regelmäßige Überwachung der Platten festgelegt wurde und zukünftig nur noch Fachfirmen mit Reparaturen beauftragt werden, die auch für eine fachgerechte Entsorgung der Platten Gewähr bieten.

 

Seitdem hat das Gesundheitsamt keine Kenntnis von neuen Problemen hierzu erhalten.“

 

Dies ist Beleg dafür, dass das Bezirksamt nicht untätig war und über seine Zuständigkeitsgrenzen hinaus tätig geworden ist (zuständig für den Umgang mit Asbest ist das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit).

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt hat mitgeteilt, dass in dem Zusammenhang von einem Mitglied des Mieterbeirates ein Anruf vor einiger Zeit eingegangen ist. Dieser wurde auf das zuständige Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit verwiesen.

 

Die Asbestbelastung von Häusern der GEWOBAG steht im übrigen in keinem Zusammenhang zum Ökokiez 2020. Das Thema Schadstoffe ist nicht Gegenstand der Konzeption und war auch zu keiner Zeit Gegenstand einer Forderung von Bürger/inne/n oder des Mieterbeirates, weder in der Steuerungsgruppe noch im Expertenseminar vom September 2011 oder anderen Veranstaltungen zum Ökokiez vor Ort. Das Bezirksamt ist wie oben bereits mitgeteilt nicht zuständig, hat die Problematik aber in einem Gesprächstermin mit der GEWOBAG zu anderen Fragestellungen angesprochen und erfahren, dass am 19.02. eine Informationsveranstaltung zum sachgerechten Umgang mit Asbest mit den Mieterbeiräten der Gesellschaft durchgeführt wurde und umfangreiche Mittel für ggf. notwendige Sanierungen eingeplant sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

 

14. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Schoelerschlösschen

 

1) Ist das Schoelerschlößchen noch im Besitz des Bezirks? Falls ja: Wie lange ist es  –  durch was für einen Vertrag mit wem der Verfügung des Bezirks entzogen?

 

2) Welche jährlichen Einnahmen hat der Bezirk durch den Vertrag? Welche jährlichen Ausgaben des Bezirks, die in irgendeiner Weise mit dem Schoelerschlößchen in Beziehung stehen, stehen ihnen gegenüber?

 

3) Seit wann und warum sind die Bauarbeiten im Schoelerschlößchen zum Stillstand gekommen? Seit wann steht es unbenutzt da?

 

4) In welcher Höhe wurden öffentliche Gelder (Fördergelder usw.) für den Umbau des Schoelerschlößchens  - von einer beliebten Kita zu einem leerstehenden Gebäude im Barockstil - ausgegeben?

 

5) Wie wird die Zukunft des Schoelerschlößchens aussehen (Abschluss des Innenausbaus; Nutzung)?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

 

Für das Schoelerschlösschen besteht zugunsten der Stiftung Denkmalschutz Berlin ein Nießbrauchvertrag seitens des Bezirksamtes. Zur einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses finden Gespräche und Klärungen statt. Im Vorfeld dessen, dass die Immobilie somit in den Besitz des Bezirksamtes zurückgeht, wurden seitens der Stiftung die Schlüssel am 12.12.2012 übergeben. Dem Bezirksamt wurde ein Betretungsrecht eingeräumt und auch die Bewirtschaftungskosten werden seit diesem Zeitpunkt wieder vom Bezirksamt getragen.

 

Zu 2.

 

Seit September 2011 werden keine Einnahmen erzielt. Lediglich im Jahr 2010 und bis September 2011 waren monatliche Zahlungen für das sog. Baustellen-Café fällig. Zukünftig sind die entsprechenden Bewirtschaftungskosten seitens des Bezirksamtes zu tragen, die vorher durch die Stiftung getragen wurden.

 

Zu 3.

 

Bis zum Herbst 2011 ist das Schoelerschlösschen saniert worden, seitdem ruhen die Arbeiten aus finanziellen Gründen. Nutzungen finden seit diesem Zeitpunkt nicht statt.

 

Zu 4.

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Stiftung Fördermittel des Jobcenters erhalten hat. Die Stiftung ist dem Bezirksamt nicht verpflichtet Fördermittel anzuzeigen oder Abrechungen vorzulegen.

 

Zu 5.

 

Eine zukünftige Nutzung des Hauses ist u. a. von den baulichen Gegebenheiten abhängig. Diesbezüglich findet derzeit eine Statikprüfung statt, deren Ergebnis die weitere Überlegung zu einer zukünftigen Nutzung maßgeblich beeinflusst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 


 

 
 

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