Drucksache - 0422/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2012 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

1

 

1. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Reisen des Bezirksbürgermeisters

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie viele Dienstreisen hat der Bürgermeister seit Amtsantritt unternommen und welchen Mehrwert sieht der Bürgermeister für den Bezirk?

 

2.     Welche Kosten sind entstanden bzw. hat der Bezirk bisher ausgegeben und wie lange vor der Haushaltssperre sind die Dienstreisen beantragt und genehmigt worden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.

 

2. Mündliche Anfrage               Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Beratung für kranke und demente Mitbürgerinnen und

              Mitbürger

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Haben die Bemühungen des Bezirksamtes  Erfolg gehabt, die gesetzlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und demente Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten werden?

 

2.     Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen, wenn nein, was wird das Bezirksamt tun?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

3. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

              Zukunft der bezirklichen Gesundheitsämter?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die für Gesundheit zuständige Staatssekretärin Emine Demirbüken-Wegner sich in einer Rede für ein zentrales Landesgesundheitsamt ausgesprochen hat?

 

2.     Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt die Schaffung eines Landesgesundheitsamtes und wie wird dies in der zuständigen Stadträterunde diskutiert?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

4. Mündliche Anfrage               Marlene Cieschinger

              DIE LINKE (fraktionslos)

              Bebauungsplan IX-205a - Kolonie Oeynhausen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie ist der folgende Passus der Antwort von Herrn Stadtrat Gröhler in der BVV-Sitzung am 29.5.08 auf die Anfrage der SPD (DS-Nr 0836/3) angesichts der tatsächlichen Sachlage zu erklären?
„[....] in Anbetracht des mir bekannten Kaufpreises, der allerdings natürlich dem Datenschutz unterliegt, gehe ich davon aus, dass Käufer nicht das Gelände erworben hat, um dort weiterhin es als Verpachtungsfläche für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Weil er hat nicht zum Kleingarten- oder zum Grünlandpreis erworben, wenn ich das mal so berlinisch sagen darf, sondern er hat es sicherlich in der Absicht einer baulichen Verwertung erworben.“

 

2.     Hat es zeitnah vor dem Verkauf des Areals Anfragen der Deutsche Post AG oder der LORAC bzw. der von diesen Beauftragten an das Bezirksamt hinsichtlich der Absichten zur Aufstellung von Bebauungsplänen etc. gegeben und wenn ja, wie sind diese beantwortet worden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

5. Mündliche Anfrage              Paul-Georg Garmer

              CDU-Fraktion

              Illegale (?) Werbung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Sind folgende Werbeanlagen legal:

a.     fest installierte Werbung an Rückseite von Briefkästen der Post AG, z.B. Schlüter-/Kantstr. (nord.-östl. Seite),

b.     fest in ehemalige Baumscheibe eingebrachtes Hinweisschild auf Restaurant Tegeler Weg vor Olbersstr.,

c.      Werbebanner und Plakate auf Hochhaus Dovestr./Salzufer,

d.     Werbeplakate für Veranstaltung am 19.11.2012 am Fußgängerschutzgitter Otto-Suhr-Allee/Warburgzeile?
 

2.     Was wird das Bezirksamt im Falle der Illegalität unternehmen und trifft der Eindruck zu, dass die Werbung im öffentlichen Raum durch illegale Anlagen zunimmt, obwohl Stadtrat Schulte z.B. die Anlagen der Wall AG reduzieren will?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

6. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Netzwerk Wintererst im Sommer?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

In der Vorlage zur Kenntnisnahme 1988/3 wird mitgeteilt, dass eine temporäre aktive Hotline für ein Konzept Netzwerk Winterin Bearbeitung sei und bestimmt komme;

 

1. ist die Hotline geschaltet?

2. Wo und wie wird die Hotline bekannt gemacht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.:

 

Das Netzwerk Winter wurde im Rahmen der Bürgerarbeit bei dem Träger agenseingerichtet. Dort ist von montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr eine Hotline unter der Telefonnummer 79783256 erreichbar. In Kooperation mit dem Besuchsdienst dieses Trägers und anderer Netzwerkpartner ist es möglich, dass mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger über diese Telefonnummer bei anhaltendem extremem Winterwetter mit Eis und Schnee eine kostenfreie Unterstützung erhalten, wenn es ihnen aufgrund des Wetters unmöglich ist, ihre alltäglichen Besorgungen und Wege zu erledigen.

 

Der Träger hat einen Handzettel erstellt, der auch im Seniorenprogramm des Bezirksamtes übernommen wurde. Ich hoffe, dieses Angebot spricht sich schnell herum und kann gerne auch weiter bekannt gemacht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

7. Mündliche Anfrage               Ansgar Gusy

              Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

              Fordern statt fördern?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie teilen sich die nicht abgerufenen "Mittel für die Eingliederungsleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfangende (Weiterbildung und Qualifikation) in Charlottenburg-Wilmersdorf auf?
 

2.     a. Wieso wurden diese Mittel nicht abgerufen?
b. Wie viele Erwerbslose konnten aufgrund der nicht abgerufenen Mittel nicht an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Ausschöpfung der Mittel für Eingliederungsleistungen ist regelmäßiger Tagesordnungspunkt in der Trägervertretung des Jobcenters. Sie dürfen davon ausgehen, dass dieses Thema dort intensiv von den beiden Trägern, also der Bundesagentur für Arbeit und dem Bezirksamt diskutiert und gegenüber der Geschäftsführung hinterfragt werden. Ich habe auch regelmäßig im Ausschuss für Soziales zum aktuellen Stand berichtet.

Dabei umfasst der Eingliederungstitel alle Förderungsarten für eine berufliche Eingliederung, die dem Jobcenter zur Verfügung stehen, also Instrumente zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt, Beschäftigung schaffende Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt, spezielle Maßnahmen für Jüngere, Maßnahmen für berufliche Rehabilitation und die Förderung von Schwerbehinderten, Vermittlungsgutscheine und die neuen Instrumente zur Förderung von Arbeitsverhältnissen an Arbeitgeber nach § 16e SGB II.

 

Die letzte Übersicht, die mir vorliegt, stammt vom 4.10.2012. In dem vorgesehen Budget von rund 25 Mio sind darin etwas mehr als 7 Mio noch nicht verbraucht, dies entspricht einen Prozentsatz von 28,5 %.

 

Folgende Gründe haben dazu geführt, dass das Eingliederungsbudget in diesem Jahr so gering ausgeschöpft wurde:

 

?         Ausrichtung des Jobcenters auf Schwerpunkt bei den integrationsorientierten Instrumenten (kompletter Verzicht auf Einrichtung AGH-Entgeltvariante),

 

?         Unterschätzung der gesetzlich bedingten deutlichen Ausgabenreduzierung bei AGH-Mehraufwandsentschädigung (Wegfall von Qualifizierungsanteilen und sozialpädagogischer Betreuung durch Instrumentenreform),

 

?         Ausgabenreduzierung auch bei eingekauften Maßnahmen spürbar,

 

?         Neues Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen - §16ewird bisher kaum nachgefragt, die hierfür eingeplanten Mittel wurden bereits teilweise in FbW (Föderung der beruflichen Weiterbildung) umgebucht,

 

?         Maßnahmen im Gutscheinverfahren nach § 45 SGB III werden bisher kaum angeboten (Träger scheuen Zertifizierungskosten ohne konkrete Teilnehmervorschläge),

 

?         konsequente Ausrichtung der Joboffensive auf zügige / ungeförderte Integrationen (gleichzeitig betreuen die Mitarbeiter der BJO (Berliner Job Offensive) ca.70% Kunden mit Förderprofil),

 

?         Rückfluss von 1,28 Mio. für das Verwaltungskostenbudget gesperrter Mittel Anfang 06/2012, Überschätzung des Umschichtungsbedarfes aufgrund hoher Personalausfälle und damit Rückflüssen im Verwaltungsbudget.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Grundsatz Vermittlung hat Vorrangin diesem Jahr in der Geschäftspolitik des Jobcenters an Bedeutung gewonnen hat. Es sind auch Steigerungen bei den Integrationsquoten nachgewiesen.

 

Die Frage nach der Anzahl der Erwerbslosen, die aufgrund der nicht abgerufenen Mittel nicht an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen konnten lässt sich so nicht beantworten.

 

Sie stimmen doch sicher mit mir überein, dass es kein Selbstzweck ist, die Mittel auszugeben. Es geht doch darum, dass dem einzelnen Erwerbslosen genau das Angebot gemacht werden soll, dass zu seiner Qualifikation und seiner persönlichen Berufsbiografie passt. Das kann sehr unterschiedlich sein: für den Ersten genügt die Übernahme von Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch, für den Zweiten ein Bewerbungstraining, für den Dritten eine fachspezifische Aufbauqualifikation in seinem erlernten Beruf, für den Vierten eine komplette Umschulung, weil er seinen Beruf vielleicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Daran erkennen Sie, dass die Kosten, die für den einzelnen Erwerbslosen aufzuwenden sind, völlig unterschiedlich sind und nur in dem individuellen Gespräch mit dem Arbeitsvermittler im Jobcenter entschieden werden können.

 

Deshalb ist es auch aus meiner Sicht sehr bedauerlich, dass die Eingliederungsmittel in diesem Jahr nicht weiter ausgeschöpft werden konnten. Es liegt aber nach meiner Überzeugung eindeutig in der Verantwortung der Geschäftsführung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters für jeden Erwerbslosen genau das passende Angebot zu unterbreiten. Ich bin überzeugt, dass hier sehr verantwortungsbewusst gearbeitet wird und kein Erwerbloser in Maßnahmen verpflichtet wird, nur um ihn zu beschäftigen.

 

In diesem Jahr war die Bewirtschaftung des Eingliederungstitels aus den am Anfang genannten Gründen besonders schwierig und wenig vorhersehbar. Ich bin sicher, dass das im nächsten Jahr noch erfolgreicher verlaufen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

8. Mündliche Anfrage              Anita Gnielinski

              CDU-Fraktion

              Wegen Geldmangel Frauenförderlehrgang gestoppt?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Ist es zutreffend, dass der von der Frauenvertreterin eingeführte und zum großen Teil bereits durchgeführte Lehrgang für Frauen im gehobenen Dienst wegen der Haushaltssperre nicht zum Abschluss geführt werden kann?
 

2.     Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, den zuletzt elf Lehrgangsteilnehmerinnen den Abschluss zu ermöglichen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Im Vorfeld der genannten Maßnahme also noch vor meinem Amtsantritt - war sowohl mit der Dozentin als auch mit der Frauenvertreterin vereinbart worden, dass die Gesamt­maßnah­me nur modular durchgeführt werden kann. Trotz längerer Phasen eingeschränkter bzw. vorläufiger Haushaltswirtschaft wurden Module der Fortbildung kontinuierlich seit Oktober 2010 über zwei Jahre verteilt, bis zuletzt im Juni 2012,  durchgeführt und finanziert. Die Ausgaben für die Maßnahme, die elf Teilnehmerinnen zugute kam, haben je Haushaltsjahr ca. ein Zehntel des Gesamtansatzes für Fortbildung betragen.

 

Nun­mehr stehen noch zwei Seminare und eine Abschlussveranstaltung einschließlich Supervision aus, wovon ich selbst leider wie Sie erst in unserer gemeinsamen Ausschusssitzung erfahren habe. Ich bedauere, dass die Frauenvertreterin das Zeitfenster zwischen Ende Juni und Ende August 2012 nicht zur Kommunikation und Problemlösung genutzt hat. Ich halte den sinnvollen und damit vollständigen Abschluss der Maßnahme für geboten, jedoch wird dies erst nach Beendigung der haushaltsmäßigen Beschränkungen der Fall sein können. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 

9. Mündliche Anfrage               Holger Wuttig

              SPD-Fraktion

              Zukunft der Kontakt- und Beratungsstelle

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie sieht die Zukunft der Kontakt- und Beratungsstelle aus?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mittlerweile die Genehmigung der Senatsverwaltung für Finanzen erhalten, Personaleinstellungen für den Berliner Notdienst Kinderschutz vorzunehmen. Eine Umstrukturierung ist daher nicht mehr vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

10. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

              Ist der Start des Inklusiven Verbundwohnens Im

              Mühlenfeldegefährdet?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie viele Anträge auf ein persönliches Budget wurden 2012 bisher in Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt?

 

2.     a. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Start des Projektes des Inklusiven Verbundwohnens Im Mühlenfeldezum 1.12.2012 gefährdet ist, da entsprechende Anträge auch in Charlottenburg-Wilmersdorf noch in der Bearbeitung sind?
b. Welche Möglichkeiten der raschen Unterstützung sieht das Bezirksamt, um den Start Im Mühlenfeldezum 1.12.2012 zu ermöglichen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.:

 

Persönliche Budgets sind sowohl im Bereich der Hilfe zur Pflege, wie im Bereich der Eingliederungshilfe möglich. Es handelt sich um einzelne Fälle, zu denen keine zentrale Statistik geführt wird. Deshalb ist die Frage so kurzfristig nicht zu beantworten. Es müsste eine individuelle Abfrage bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingliederungshilfe erfolgen. Für den Bereich der Hilfe zur Pflege gibt es aktuell 7 laufende Fälle und zwei Fälle, die noch nicht beschieden wurden.

 

Das Projekt Inklusives Verbundwohnen ist ein Projekt einer Elterninitiative im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Dort wurde unter Federführung des Träger Zukunftssicherung Berlin e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Klassenlotterie ein Haus für die Unterbringung von Behinderten Menschen umgebaut. Behinderte sollen dort im Rahmen von Wohngruppen, bzw. Wohngemeinschaften eine neue dauerhafte Wohnform finden.

 

Bei der Förderung des Projektes ergab sich das Problem, dass der Träger keine Anerkennung als stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe anstrebt, sondern eine individuelle Förderung jedes Bewohners im Rahmen eines persönlichen Budgets. Ein persönliches Budget hat dem Grunde nach das Ziel, dass ein Behinderter selbstbestimmt in seinem häuslichen Umfeld die Unterstützungsleistungen koordinieren und gestalten kann. In dem neu hergerichteten Gebäude werden nur Bewohner leben, die über ein persönliches Budget gefördert werden und die sich dann über persönlich abgeschlossene Einzelverträge voraussichtlich an den gleichen Träger zur Versorgung binden werden. Damit erhält dieser Träger innerhalb der Wohngemeinschaften Aufgaben, wie sie üblicherweise in stationären Einrichtungen gegeben sind.

 

Diese Problematik wurde auf vielen Ebenen diskutiert mit dem Ergebnis, dass das Haus nur mit diesem Konzept betrieben werden soll. Es wurde die Absprache getroffen, dass die Bedarfsfeststellung durch den sozialpsychiatrischen Dienst aller zukünftigen Bewohner, von denen auch drei aus unserem Bezirk kommen, in ihrem derzeitigen Bezirk erfolgen. Die Bescheidung zum Budget erfolgt im Anschluss daran einheitlich durch das Sozialamt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

 

Die Bedarfsfeststellung in unserem Bezirk läuft und ich kann Ihnen zusichern, dass sie noch in diesem Monat abgeschlossen wird. Das Ergebnis geht dann an das Sozialamt Steglitz - Zehlendorf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

11. Mündliche Anfrage              Anita Gnielinski

              CDU-Fraktion

              Frauenförderplan adè?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Warum liegt beim Bezirksamt kein aktueller Frauenförderplan vor, der bereits im Jahr 2011 hätte angepasst bzw. neu erstellt werden müssen gemäß Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin?

 

2.     Sind die weiblichen Mitarbeiterinnen beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in den oberen Führungspositionen bereits überrepräsentiert oder welchen anderen Grund gibt es für die Nichtbeachtung der Gesetzesvorgabe?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist der Frauenförderplan alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der letzte Frauenförderplan stammt vom 10.09.2009. Es bestand mit der Frauenvertretung Einvernehmen, dass eine Neuauflage des Frauenförderplans erst zum 01.09.2012 erstellt werden sollte, um die seit der Neuwahl des Be­zirksamts im Oktober 2011 eingetretenen Strukturveränderungen abbilden zu können. Aufgrund der äußerst eng bemessenen personellen Ressourcen im Bereich der Leitung der Serviceeinheit Personal und vordringlicher Aufgaben konnte der Frauenförderplan noch nicht erstellt werden. Nachdem dieser Termin nicht eingehalten werden konnte, war die Wahl der Frauenvertreterin, die am 29.11.2012 erfolgt ist, abzuwarten. Nach § 4 Abs. 5 LGG unterliegt der Frauenförderplan der Beteiligung durch die Frauenvertreterin. Im Vorfeld ist bereits signalisiert worden, dass sie andere Anforderungen, als die bisherigen, an die Inhalte des Frauenförderplans stellt. Dies bedarf einer umfassenden Klärung und Abstimmung. Ziel ist es, den Frauenfördererplan bis Ende des 1. Quartals 2013 zu erstellen.

 

Zu 2.:

 

Die Frage nach der Repräsentanz von Mitarbeiterinnen in oberen Führungspositionen lässt sich dahingehend beantworten, dass es - siehe nachstehende Tabelle - auf der ersten Leitungsebene noch eine etwas höhere und auf der zweiten Leitungsebene noch eine etwas geringere Unterrepräsentanz von Frauen gibt.

 

In der nach § 19 LGG zu erstellenden Statistik wurden per 30.06.2012 folgende Zahlen an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gemeldet:

 

Tatsächlich wahrgenommene Leitungsfunktionen am 30.06.2012:

(einschließlich kommissarisch übertragener Aufgaben)

 

                            Leitung Amt, LUV, SE *1)              Fachbereichsleitung *2)                           

Einstufung                            insge-              Frauen                            insge-              Frauen             

                            samt              absolut              in %              samt              absolut              in %

 

Höherer Dienst                            10              3              30,0              28              13              46,4

 

davon A 16; AT; E 15 Ü              1              1              100,0              4              2              50,0

davon A 15; E 15              6              1              16,7              5              2              40,0

davon A 14; E 14              3              1              33,3              7              3              42,9

davon A 13; E 13 Ü, E 13                -                -              -              12              6              50,0

 

Gehobener Dienst              2              1              50,0              26              13              50,0

                                                                                   

*1) nur Serviceeinheiten (SE) Personal und Finanzen, ohne SE Facility Management                                                       

*2) mit Serviceeinheit Facility Management, Rechtsamt, Steuerungsdienst, Büroleitun­gen, Leitung der Stadtratsbüros, Beauftragte, Wirtschaftsförderung (übrige Leitungskräfte im Sinne von § 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Bezirksamts).                                                       

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 

12. Mündliche Anfrage               Constanze Röder

              SPD-Fraktion

              Laubacher Straße -einmal 30 km/h, einmal 50 km/h?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Aus welchen Gründen wurde in der Laubacher Straße zwischen dem Abschnitt Südwestkorso und Kreuznacher Straße nicht durchgehend Tempo 30 eingeführt?

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

 

Aus welchen Gründen wurde in der Laubacher Straße zwischen dem Abschnitt Südwestkorso und Kreuznacher Straße nicht durchgehend Tempo 30 eingeführt?

 

Die Anordnung wurde von der Verkehrslenkung Berlin getroffen.

 

Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 teilte die Verkehrslenkung Berlin Folgendes mit:

 

Bei der am 17. April 2012 gemeinsam mit Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, des Polizeipräsidenten in Berlin, Ihrer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sowie Ihres Tiefbauamtes durchgeführten Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die örtlichen Gegebenheiten am Bergheimer Platz durch den kurvigen Fahrbahnverlauf bedauerlicherweise nicht geeignet sind, den Fußgängern mittels eines Fußgängerüberweges (FGÜ) den Vorrang bei der Querung einzuräumen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist selbst bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h eine Sichtachse von 50 m auf den FGÜ bzw. von 30 km/h auf/von den Warteflächen der Fußgänger zu gewährleisten. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, wurde einvernehmlich im Interesse der Verkehrssicherheit von der Anordnung von FGÜ Abstand genommen.

 

Um die Querung künftig für die Fußgänger dennoch zu erleichtern, werde ich die Geschwindigkeit in der Laubacher Straße nördlich bis südlich des Bergheimer Platzes auf 30 km/h reduzieren. Eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist mit Ihrem Tiefbauamt und der Polizei bereits vor Ort erfolgt und eine Anordnung postalisch auf dem Weg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

13. Mündliche Anfrage              Anita Gnielinski

              CDU-Fraktion

              Charlottenburg-Wilmersdorf: Schlusslicht bei der

              Fördermittelmittelnutzung für Jobcenter-Kunden?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Treffen Pressemeldungen zu, dass der Bezirk die für Jobcenter-Kunden zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 24,1 Millionen Euro bisher lediglich zu 70 % ausgeschöpft hat und damit bei der Abrufung der Fördermittel an einer letzten der Berliner Bezirke steht?

 

2.     Sieht der Bezirk sich in der Lage, die bisher nicht abgerufenen Fördermittel für die Jobcenter-Kunden noch in 2012 zu nutzen, falls nein, was sind die Gründe?  

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.:

 

Im Vergleich aller Bezirke in Berlin sieht es derzeit so aus, dass der Ausschöpfungsgrad in unserem Jobcenter am niedrigsten sein wird.

Die Ausschöpfung der Mittel für Eingliederungsleistungen ist regelmäßiger Tagesordnungspunkt in der Trägervertretung des Jobcenters. Sie dürfen davon ausgehen, dass dieses Thema dort intensiv von den beiden Trägern, also der Bundesagentur für Arbeit und dem Bezirksamt diskutiert und gegenüber der Geschäftsführung hinterfragt werden. Ich habe auch regelmäßig im Ausschuss für Soziales zum aktuellen Stand berichtet.

Dabei umfasst der Eingliederungstitel alle Förderungsarten für eine berufliche Eingliederung, die dem Jobcenter zur Verfügung stehen, also Instrumente zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt, Beschäftigung schaffende Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt, spezielle Maßnahmen für Jüngere, Maßnahmen für berufliche Rehabilitation und die Förderung von Schwerbehinderten, Vermittlungsgutscheine und die neuen Instrumente zur Förderung von Arbeitsverhältnissen an Arbeitgeber nach § 16e SGB II.

 

Die letzte Übersicht, die mir vorliegt, stammt vom 4.10.2012. In dem vorgesehen Budget von rund 25 Mio sind darin etwas mehr als 7 Mio noch nicht verbraucht, dies entspricht einen Prozentsatz von 28,5 %.

 

Folgende Gründe haben dazu geführt, dass das Eingliederungsbudget in diesem Jahr so gering ausgeschöpft wurde:

 

?         Ausrichtung des Jobcenters auf Schwerpunkt bei den integrationsorientierten Instrumenten (kompletter Verzicht auf Einrichtung AGH-Entgeltvariante),

 

?         Unterschätzung der gesetzlich bedingten deutlichen Ausgabenreduzierung bei AGH-Mehraufwandsentschädigung (Wegfall von Qualifizierungsanteilen und sozialpädagogischer Betreuung durch Instrumentenreform),

 

?         Ausgabenreduzierung auch bei eingekauften Maßnahmen spürbar,

 

?         Neues Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen - §16ewird bisher kaum nachgefragt, die hierfür eingeplanten Mittel wurden bereits teilweise in FbW (Föderung der beruflichen Weiterbildung) umgebucht,

 

?         Maßnahmen im Gutscheinverfahren nach § 45 SGB III werden bisher kaum angeboten (Träger scheuen Zertifizierungskosten ohne konkrete Teilnehmervorschläge),

 

?         konsequente Ausrichtung der Joboffensive auf zügige / ungeförderte Integrationen (gleichzeitig betreuen die Mitarbeiter der BJO (Berliner Job Offensive) ca.70% Kunden mit Förderprofil),

 

?         Rückfluss von 1,28 Mio. für das Verwaltungskostenbudget gesperrter Mittel Anfang 06/2012, Überschätzung des Umschichtungsbedarfes aufgrund hoher Personalausfälle und damit Rückflüssen im Verwaltungsbudget.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Grundsatz Vermittlung hat Vorrangin diesem Jahr in der Geschäftspolitik des Jobcenters an Bedeutung gewonnen hat. Es sind auch Steigerungen bei den Integrationsquoten nachgewiesen.

 

Die vorliegenden Zahlen werden sich bis zum Jahresende natürlich weiter verändern. Es wird auch zusätzlich Geld ausgegeben werden. Ich gehe aber davon aus, dass sich dabei in der Rangfolge der Bezirke nichts mehr grundsätzlich verändern wird. Das hat einfach damit zu tun, dass jede Bildungsmaßnahme, die jetzt noch bis zum Jahresende bewilligt wird, nur noch für einen oder zwei Monate Gelder aus dem Eingliederungstitel 2012 bindet. Die Gelder für Maßnahmen im Dezember werden zudem meist erst im Januar abgerechnet und somit nicht mehr in diesem Jahr zahlungswirksam.

 

Bei den Eingliederungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Bundesmittel. Im Bundeshauhalt gilt das Jahresprinzip, das bedeutet, die Gelder, die in 2012 nicht ausgegeben wurden, fallen zurück in den Bundeshaushalt. Sie können nicht in das neue Jahr übertragen werden. Die Mittelzuweisung für 2013 richtet sich dabei auch nicht nach den Ausgaben in 2012, sondern nach der Zahl und Struktur der Jobcenter-Kunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

14. Mündliche Anfrage               Anne Hansen

              SPD-Fraktion

              Stadträtetreffen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Am 22. November 2012 findet in der Jugendfreizeiteinrichtung Plöner Straße eine Zusammenkunft mit den Stadträten Gröhler, Jantzen und Schulte statt;

1. Was ist Inhalt dieser Zusammenkunft?

2. Wer gehört weiterhin zum Teilnehmerkreis?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Am 22.November 2012 findet in der Jugendfreizeiteinrichtung Plöner Straße eine Zusammenkunft mit den Stadträten Gröhler, Jantzen und Schulte statt;

 

1.     Was ist Inhalt dieser Zusammenkunft?

 

Wer gehört weiterhin zum Teilnehmerkreis?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Hansen,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage schriftlich wie folgt:

Zu 1.:

 

Am 29. 11. findet ein Werkstattgespräch über die Entwicklung des landeseigenen Standortes Plöner Straße und des Jugendfreizeitheimes Plöner Straße statt. Es dient der Information der Anwohner/innen, Kinder und Jugendlichen und Diskussion über die durch den KT Beschluss Nr. 10 des Bezirksamtes zur Abgabe einer Teilfläche zwischen Plöner Straße und Karlsbader Straße zu Zwecken des Wohnungsbaus an den Liegenschaftsfonds Berlin notwendig werdende Umgestaltung des Geländes.

 

Zu 2.:

 

Der Termin des Werkstattgespräches wurde durch öffentlichen Aushang (siehe Anlage), insbesondere im Wohnumfeld Plöner Straße, bekannt gegeben. Die Einladung richtet sich an alle interessierten Bürger/innen, Kinder und Jugendliche. Der Athletic Club Heros Berlin, der die Schwerathletikhalle Karlsbader Straße auf dem Gelände nutzt, ist ebenfalls informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

Anlage zur 14. Mündlichen Anfrage

 

               Bezirksamt

         Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Abt. Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt l

 

Werkstattgespräch

Die Stadträtin für Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt

                                                 Frau Elfi Jantzen,

die Stadträte für Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien,

                                          Herr Klaus-Dieter Gröhler,

und Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten,

                                          Herr Marc Schulte,

laden alle interessierten Bürgerlnnen, Kinder und Jugendliche

zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Entwicklung des landeseigenen Standortes Plöner Str. und des Jugendfreizeitheims Pner Str. ein.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 22.11.2012, von 18:00Uhr bis 20:00 Uhr,

in den umen des Jugendfreizeitheims Plöner Str., Plöner Str. 4-18,

14193 Berlin, statt.

Eine Umgestaltung des Geländes soll nicht ohne die Beteiligung der Anwohnerlnnen und den Kindern und Jugendlichen erfolgen. Das Bezirksamt freut sich über Ihre rege Beteiligung.

10

«SINAME»

Ausdruck vom: 13.11.2012

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