Drucksache - 0412/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. November 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Mittel zu akquirieren oder andere Wege zu finden, um die Wohnungsbaupotenziale (auch Verdichtungspotenzial innerhalb von Siedlungsarealen) des Bezirks zu ermitteln und anhand einer Auflistung und Kartierung nachvollziehbar zu erfassen, sowie darin zu definieren, welche unbebauten Grundstücke als dem Gemeinwohl dienende Freiflächen nach Ansicht des Bezirksamts erhalten bleiben sollen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die städtebaulich sinnvollen und stadtpolitisch akzeptablen Wohnungsbaureserveflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die in ihrer Größe über eine reine Nachverdichtung des Bestandes hinaus gehen, sind der beiliegenden Anlage 1 und den entsprechenden Karten zu entnehmen.
Auf der Ebene der Innenentwicklung (Lückenschließung und Nachverdichtung) wurden die potenziellen Flächen durch das Baulückenmanagement der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfasst. Eine regelmäßige Aktualisierung findet aus personellen Gründen nicht mehr statt.
In der Praxis ist zudem festzustellen, dass mittlerweile die Notwendigkeit einer zentralen "Marktaktivierung" kaum mehr besteht, da inzwischen immer stärker frei verfügbare Daten über die Bausituation, wie z. B. "Google maps", verwendet werden.
Von deutlich größerer Relevanz für die Flächenaktivierung ist die jeweilige Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer. So kommt es zu der Situation, dass kaum sinnvoll bebaubare Grundstücke auf den Markt kommen, während städtebaulich wertvolle Flächen weiterhin brachliegen. Eine Beeinflussung dieser Marktmechanismen ist durch die öffentliche Hand nur schwer möglich.
Eine methodisch seriöse Darstellung der kleinteiligen Verdichtungspotenziale im Bestand, die das Wünschenswerte mit dem Machbaren verknüpft, ist aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Da eine rein rechnerische Unternutzung eines Grundstücks unter städtebaulichen und auch baurechtlichen Gesichtspunkten keine ausreichende Begründung für eine potenzielle Nachverdichtung sein kann, bedürfte es eines kontinuierlichen und kleinteiligen bezirklichen Flächenmonitorings, das die bereits erfolgten oder künftig vorgesehen Nutzungsveränderungen beobachtet und sie baurechtlich und stadtplanerisch bewertet.
Die letzten unbeplanten größeren Potenzialflächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stellen mittlerweile die Kleingärten dar, die jedoch aus bezirklicher Sicht nicht für eine Bebauung freigeben werden sollen.
Zu den im Antrag angesprochenen "dem Gemeinwohl dienenden Freiflächen" zählen neben den Kleingärten vorrangig Spielplätze und ungedeckte Sportanlagen. Vor dem Hintergrund zunehmend knapper finanzieller Mittel für die Planung künftiger Standorte für soziale Infrastruktureinrichtungen wurden im Jahr 2007 mögliche Standortreserven abteilungsübergreifend abgestimmt und vom Bezirksamt am 28. August 2007 beschlossen.
Seitdem gibt es abteilungsübergreifend keinen aktuellen Arbeitsstand über die Folgewirkungen von Verkäufen oder Umstrukturierungen oder Aufgabe von potenziellen Standortreserven oder von Infrastruktur-Standorten im Allgemeinen.
Im Stadtentwickungsamt wurden die im Beschluss aufgelisteten Standortreserven mit planungsrechtlich festgesetzter Gemeinbedarfsnutzung im November 2012 aktualisiert, d. h. es wurde geprüft bei welchen Standorten immer noch Flächenreserven zur Verfügung stehen (Anlage 2).
Der Beschluss aus 2007 sollte zum Anlass genommen werden, die abteilungsübergreifende Abstimmung für eine Standortplanung auf der Planungsebene der Bereichsentwicklungsplanung wieder aufzunehmen, um so zu einer Meinungsbildung im Bezirk zu gelangen, welche Standorte als Reserve für potentielle Infrastrukturangebote langfristig gesichert und vor Veräußerung geschützt werden sollen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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