Drucksache - 0399/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt (Ordnungsamt) wird aufgefordert, zusammen mit der Berliner Feuerwehr im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen in der beginnenden Adventszeit die Erreichbarkeit von Wohngebäuden für Feuerwehr-Fahrzeuge sicherzustellen. Dabei ist insbesondere durch Aufklärungsarbeit Autofahrern zu verdeutlichen, dass durch ordnungswidriges Parken der Einsatz der Feuerwehr behindert werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
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